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Baumfäll- und Schnittarbeiten in Farmsen-Berne Kleine Anfrage v. 22.03.2021

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

 

Zwischen dem 9. Und 11. März 2021 sind auf Flurstück 5183, im Bereich zwischen den Wohngebäuden und dem Berner Heerweg, Baumpflegearbeiten durchgeführt worden.

 

Im Nachhinein ist zusätzlich erkennbar, dass mindestens ein Baum gefällt wurde.

 

Nach §39 BNatSchG sind in der Zeit zwischen 1. März und 30. September Baumfäll- und schnittarbeiten in der Baum- und Gehölzpflege verboten.

 

Ausnahmen hierzu müssen beantragt und genehmigt werden.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt:     26.03.2021

 

  1. Wurden die Arbeiten bzw. die Baumfällung beantragt (bitte mit Datum angeben)?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Nein.

 

 

  1. Wurden die Arbeiten bzw. die Baumfällung genehmigt (bitte mit Datum angeben)?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Nein.

 

 

  1. Auf welcher Grundlage wurde eine Ausnahmegenehmigung erteilt?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Entfällt.

 

Anhänge

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