Baumaßnahme Grundinstandsetzung (GI) Küperstieg Teilbaumaßnahme Straßenbau
Einzelheiten sind der beiliegenden Planunterlage zu entnehmen.
Die straßenverkehrsbehördliche Anordnung durch das Polizeikommissariat 38 wird parallel eingeholt.
Aufgrund der im öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelten Kostenbeteiligung des Investors werden keine Ausbaubeiträge erhoben.
Nach Kenntnisnahme durch den WVA wird die beiliegende Planung gem. Verteilervorblatt-Entwurf schlussverschickt.
Der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss nimmt Kenntnis.
Planunterlagen