Baumaßnahme Grundinstandsetzung (GI) Küperstieg Teilbaumaßnahme Straßenbau
Einzelheiten sind der beiliegenden Planunterlage zu entnehmen.
Die straßenverkehrsbehördliche Anordnung durch das Polizeikommissariat 38 wird parallel eingeholt.
Aufgrund der im öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelten Kostenbeteiligung des Investors werden keine Ausbaubeiträge erhoben.
Nach Kenntnisnahme durch den WVA wird die beiliegende Planung gem. Verteilervorblatt-Entwurf schlussverschickt.
Der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss nimmt Kenntnis.
Planunterlagen
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.