Baumaßnahme: Erschließung B-Plan Farmsen-Berne 36 Teilbaumaßnahme: Grenzfeststellung, Ausnahmegenehmigung nach § 125 BauGB
Der B-Plan Farmsen-Berne 36 weist zwischen der Günter-Püstow-Straße und der Dorothea-Buck-Straße eine 17,5 m breite Mittelachse mit Lindenalleeals Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung „Fußgänger- und Radfahrerbereich“ aus. Entlang dieser Mittelachse befinden sich beidseitig denkmalgeschützte Bestandsgebäude von fördern & wohnen.
Zwischen der Lindenallee wurde im Zuge der Erschließungsarbeiten bereits ein 4,00 m breiter Geh- und Radweg hergestellt, der gegen das Befahren mit PKW durch Poller geschützt ist.
Fördern & wohnen beabsichtigt eine Sanierung der angrenzenden Bestandsgebäude, hier in einem ersten Schritt die „Wäscherei“ und begründet einen zusätzlichen Flächenbedarf für private Nutzungen, z. B. Bänke und fußläufige Zuwegungen zu den Hauseingängen beidseitig entlang dieser Verkehrsfläche und bittet die hier zuständigen Dienststellen MR2, MR313 und SL1 des BA Wandsbek um Zustimmung zur Anpassung der zukünftigen Grundstücksgrenzen/ Straßenbegrenzungslinie.
Unter Beachtung der Stellungnahmen der zuständigen Dienststellen MR2 Straßen, MR313 Straßengrün und SL1 übergeordnete Planung wird der Abweichung nach § 125 (3) BauGB von den Festsetzungen des B-Plans Farmsen-Berne 36 für die Flächenausweisung „Fußgänger- und Radfahrerbereich“stattgegeben.
Die Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung würde demnach zwar auf 13,50 m reduziert werden, die Erlebbarkeit des charakteristischen Freiraums mit der erhaltenswerten Lindenallee wäre jedoch weiterhin gesichert.
Beschluss:
Der Ausschuss für Mobilität wird um Kenntnisnahme gebeten.
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