21-7852

Baumaßnahme: Bündnis für den Fuß- und Radverkehr Teilbaumaßnahme: W16 - Tilsiter Straße (Hier Lesserstraße bis Stephanstraße)

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
02.11.2023
Ö 3.1.1
Sachverhalt

 

Die Tilsiter Straße (zwischen Lesserstraße und Stephanstraße) ist seit einiger Zeit baulich fertiggestellt und abgenommen. Die nun geltende Verkehrsführung wurde von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet und gilt demnach als regelkonform und verkehrssicher.

 

In Drs. 21-7493 (Eingabe; (Drucksache (hamburg.de)) wird auf einzelne Punkte eingegangen, die nach der baulichen Herstellung als nicht vollständig befriedigend bewertet werden. Es wird u.a. berichtet, dass der Kfz-Verkehr den Radfahrstreifen, der entgegengesetzt der Einbahnstraße führt, zum Überholen (u.a. von Lieferverkehren) regelwidrig nutzt.

 

Um diese regelwidrigen Überholvorgänge besser zu unterbinden, hat MR 24 mit der örtlichen Straßenbehörde abgestimmt, ob eine bauliche Trennung (Protektion) des genannten Radfahrstreifens (Radfahrstreifen in Gegenrichtung zur Einbahnstraße) hergestellt werden sollte und ob dies aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht als notwendig und vor allem als anordnungsfähig erachtet wird.

 

Die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde sieht im Ergebnis der Abstimmungen prinzipiell keine Notwendigkeit einer Protektion.

 

Der Einsatz baulicher Trennungen obliegt jedoch der Verantwortung des Bezirks. Grundsätzlich könnte demnach eine Protektion nachgerüstet bzw. ergänzt werden.

 

Einzelheiten der sind der beiliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

 

Die Planung wird im Rahmen des Referentenvortrages zur Tilsiter Straße-Ost (Voßkulen bis Am Stadtrand) am 02.11.2023 zusammen bzw. gebündelt vorgestellt.

 

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Zustimmung gebeten.