Baumaßnahme: Alte Landstraße Rampenanlagen (Bezug zu Drs. 22-4144) Teilbaumaßnahme: Straßenbau
Letzte Beratung: 15.10.2026 Ausschuss für Mobilität Ö 6.4
Bezugnehmend auf Drs. 22-4144 nimmt MR auf die Frage, warum keine durchgehende Rampe geplant wurde, nachfolgend Stellung:
Im Laufe des Planungsprozesses wurden durchgehende Rampen geprüft und aus verschiedenen Gründen verworfen:
Rampe 1 an der Alten Landstraße
Bei durchgehenden Rampen und in regelmäßigen Abständen notwendigen Zwischenpodesten wäre die Anlage bereits 116 m lang und würde unmittelbar vor der Brücke über die Alster enden. Dies würde zum einen bedeuten, dass die Rampe maßgeblich in das dort vorhandene Überflutungsgebiet reichen und zudem die Errichtung von bis zu 3,50 m hohen Stützwänden entlang der Rampe notwendig werden würde. Eine Rampe mit einer Steigung von 6 % wäre demnach nicht realistisch, da sie seitlich noch höher und insgesamt noch länger werden würde.
Gleichzeitig wurde die resultierende Steigung bei einer durchgehenden Rampe mit maximal 1,20 m bis 1,50 m Stützmauerhöhe ermittelt. Eine solche Stützmauer wurde als gerade noch vertretbar angesehen. Bei dieser Planung ergab sich eine Rampensteigung von 15%, welche auch mit dem Fahrrad nur für die wenigsten zu bewältigen wäre. Für mobilitätseingeschränkte Menschen wäre eine solche Steigung erst recht ein großes Hindernis.
Die Prüfung der Szenarien machte deutlich, dass eine stufenlose Rampe entweder
Rampe 2 an der Friedrich-Kirsten- Straße, Waldseite
Diese Anlage muss eine Höhendifferenz von 3,30 Metern überwinden.
Der Fußpunkt endet vor einer am Wegesrand stehenden alten und hochgradig schutzwürdigen Eiche, deren Wurzelbereich nicht beschädigt werden darf (es gelten die Regeln der DIN 18920 und der FHH bezüglich des Baumschutzes).
Daher ist die mögliche Länge der Rampe auf etwa 25 m beschränkt.
Aus der Vorplanung ergab sich bei einer durchgehenden Rampe ohne Stufen innerhalb der 25 m bereits eine Steigung von 15 %. Dabei waren in diesem Fall noch keine Zwischenpodeste eingeplant. Diese notwendigen Podeste würden die Steigung noch einmal erhöhen.
Eine durchgehende Rampe mit einer Steigung von 10 % wäre 46 m lang und würde eine 1 m hohe Aufschüttung des Wurzelbereiches der zu erhaltenden Eiche bedeuten.
Das zeigt, dass eine stufenlose Rampe zu den für die Rampe 1 bereits erwähnten Problemen führen, wobei durch die starke Aufschüttung auch der besondere Bodenschutz auf Forstgebiet nicht eingehalten werden könnte.
Rampe 3 an der Friedrich-Kirsten- Straße, Parkseite
Die geplante Anlage muss eine Höhendifferenz von 1,56 Metern überwinden.
Auch in diesem Fall wurden im Rahmen der Vorplanung durchgehende Rampen ohne der auch hier eigentlich notwendige Zwischenpodeste gezeichnet, um ein Gefühl für den Möglichkeitsspielraum zu erhalten:
Bei einer Steigung von 6 % würde die Rampe mit seitlichen Stützwänden von bis zu 1,15 m Höhe und mit einer Länge von etwa 26,50 m errichtet werden. Damit würde sie unmittelbar vor dem im Park verlaufenden Weg enden und zum einen ein Konfliktpotential mit dort querenden Menschen führen und zum anderen das Risiko darstellen, in den angrenzenden Teich zu fahren – insbesondere, wenn man die durch die Ruhepodeste hinzukommende Länge bedenkt.
Eine stufenlose Rampe mit einer Steigung von 8 % erschien möglich, wäre aber für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer nur schwierig zu bewältigen. Bei der gewählten Vorzugsvariante ist zwar eine Überfahrung der Rampensteine notwendig, die Steigung der Rampenelemente entspräche mit 6% der Barrierefreiheit.
Eine stufenlose Rampe unter vergleichbaren Bedingungen, wie sie in diesem Projekt vorliegen ist der Bezirksversammlung derzeit nicht bekannt.
Der Ausschuss für Mobilität wird um Kenntnisnahme gebeten.
keine Anlage/n
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