22-1448

Bauarbeiten in der Busbrookhöhe III Kleine Anfrage vom 24.04.2025

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

Mit der Drucksache 22-0571 antwortet das Bezirksamt auf Frage 5, dass es zu dem Zeitpunkt des Abbaus [der Beschilderung d. Verf.] nur bauliche Mängel und keine Gefahrenstellen gegeben habe.

Nach Abschluss der Bauarbeiten sind weiterhin stellen im Verlauf des Radwegs zu erkennen, in denen die Tragschicht (hier Bauschutt) deutlich und nicht nur vereinzelt zu erkennen ist (siehe Anlage). Diese offensichtlichen Schäden im Radweg sind seit mehreren Jahren vorhanden.

Dies vorausgeschickt fragen wir:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 02.05.2025

  1. Warum war die erkennbare Abnutzung bis auf die Tragschicht keine Grundlage für die Sanierung des Radwegs an dieser Stelle?

Bezirksamt Wandsbek:

Es liegt keine Verkehrsgefährdung vor.

  1. Wie unterscheiden sich bauliche Mängel von Gefahrenstellen im Bereich von Radwegen?

Bezirksamt Wandsbek:

Ein baulicher Mangel ist nicht zwingend eine Gefahrenstelle. Ob ein baulicher Mangel oder eine Gefahrenstelle vorliegt, wird einzelfallbezogen vom Fachpersonal des Bezirksamtes geprüft.

  1. Woran kann ein Laie – mit Blick auf das Meldeverhalten - den Unterschied erkennen?

Bezirksamt Wandsbek:

Dies kann allgemeingültig nicht beantwortet werden. Eine Einordnung erfolgt nach einzelfallbezogener Prüfung und ist abhängig von einer Vielzahl von Kriterien, in welcher Konstellation und in welchem Ausmaß diese auftreten sowie den jeweils konkreten Bedingungen vor Ort.

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Busbrookhöhe
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