22-1448

Bauarbeiten in der Busbrookhöhe III Kleine Anfrage vom 24.04.2025

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

Mit der Drucksache 22-0571 antwortet das Bezirksamt auf Frage 5, dass es zu dem Zeitpunkt des Abbaus [der Beschilderung d. Verf.] nur bauliche Mängel und keine Gefahrenstellen gegeben habe.

Nach Abschluss der Bauarbeiten sind weiterhin stellen im Verlauf des Radwegs zu erkennen, in denen die Tragschicht (hier Bauschutt) deutlich und nicht nur vereinzelt zu erkennen ist (siehe Anlage). Diese offensichtlichen Schäden im Radweg sind seit mehreren Jahren vorhanden.

Dies vorausgeschickt fragen wir:

  1. Warum war die erkennbare Abnutzung bis auf die Tragschicht keine Grundlage für die Sanierung des Radwegs an dieser Stelle?
  1. Wie unterscheiden sich bauliche Mängel von Gefahrenstellen im Bereich von Radwegen?
  1. Woran kann ein Laie mit Blick auf das Meldeverhalten - den Unterschied erkennen?
Anhänge
Lokalisation Beta

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