Bauanträge für die Errichtung von Gebäuden ab 1 WE/Nutzungseinheit in den Verfahren nach §§ 61-64 HBauO, die planungsrechtlicher Abweichungen bedürfen.
Letzte Beratung: 13.03.2024 Unterausschuss für Bauangelegenheiten des Regionalausschusses Rahlstedt Ö 5.1
Siehe Anlage
Beschluss:
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