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Barrierefreier Zugang zur Station "Wandsbeker Chaussee" Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.05.2024 (Drs. 21-9002)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 13.11.2024 Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek Ö 7.20

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung möge die zuständige Fachbehörde, sowie die Hamburger Hochbahn und die

Deutsche Bahn bitten:

Zu prüfen, ob und wie im Norden ein barriererfreier Zugang zur U/S-Bahn-Station Wandsbeker Chaussee geschaffen werden kann.

Dem Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek möge berichtet werden.

 

 

Die BVM nimmt teilweise auf Grundlage von Auskünften der DB InfraGO AG und der Hamburger Hochbahn AG wie folgt Stellung:

 

Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg verfolgt das Ziel eines konsequenten barrierefreien Ausbaus von U- und S-Bahn-Stationen. So sind mittlerweile 80 von 84 U-Bahn-Haltstellen und 49 von 55 S-Bahn-Haltestellen barrierefrei umgebaut.

 

Zunächst hat der vollständige, barrierefreie Umbau aller Hamburger U- und S-Bahn-Stationen Priorität, weswegen noch keine Planungen zu dem Einbau darüber hinaus gehender, zusätzlicher Aufzüge angelaufen sind.

Der nachträgliche Einbau von Aufzügen in bestehenden Anlagen ist geprägt von bautechnischen Herausforderungen, die jeweils von der konkreten Stations- und Zugangslage abhängen. Ziel ist es, die aus Fahrgastsicht beste Lösung in Abhängigkeit von der technischen und wirtschaftlichen Umsetzbarkeit zu ermöglichen.

 

r die U- und S-Bahn-Station Wandsbeker Chaussee gelten unterschiedliche Rahmenbedingungen, da es sich um zwei baulich voneinander getrennte Anlagen handelt.

 

r die S-Bahn-Station gilt:

Ein Aufzug an der nördlichen Seite der Wandsbeker Chaussee müsste hinter dem eigentlichen Bahnsteigende (rdlich des bestehenden Treppenabgangs) platziert werden. Dort ist jedoch aufgrund der Geometrie mit dem vorgegebenen Gleisabstand keine ausreichende Breite für einen Aufzug vorhanden. Zudem könnte eine Zuwegung nur durch eine Verschmälerung der bestehenden Zugangstreppe geschaffen werden. Die Breite der Treppe darf jedoch nicht reduziert werden, da die Station ansonsten nicht sicher betrieben werden kann.

 

r die U-Bahn-Station gilt:

Grundsätzlich nnte auch auf der Nordseite der Wandsbeker Chaussee ein weiterer Aufzug von der Straßenebene zur Schalterhallenebene der U-Bahn eingebaut werden. Aufgrund der relativ engen stadträumlichen Bedingungen auf der Straßenebene müsste hierfür eine der beiden Festtreppen durch einen Aufzug ersetzt werden, da sich eine Anordnung von Treppe und Aufzug nebeneinander wie auf der anderen Straßenseite nicht realisieren ließe. Das rde jedoch die Leistungsfähigkeit des Zuganges auf dieser Straßenseite insgesamt schwächen. Es ist beabsichtigt, vorab zu untersuchen, ob für das heutige und das prognostizierte Fahrgastaufkommen nur eine Festtreppe ausreichend ist.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

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