21-5240

Ausbau der Straße Farmsener Weg/ Karlshöhe/ August-Krogmann-Straße möglichst baumerhaltend umsetzen Beschluss der Bezirksversammlung vom 07.04.2022 (Drs. 21-5064.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

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23.06.2022
16.06.2022
09.06.2022
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die zuständigen Fachbehörden werden gebeten,

  1. die o.g. Planung auf ihr tatsächliches Gefährdungspotential zu untersuchen und mögliche Gefährdungen für den Rad- und Fußverkehr konkret darzulegen;
  2. dem Regionalausschuss zu berichten, in welchem Umfang es sich bisher um einen Unfallschwerpunkt handelt;
  3. eine Alternativplanung vorzulegen, welche den Erhalt möglichst vieler alter und ökologisch wertvoller Bäume berücksichtigt;
  4. zu prüfen, ob eine teilweise Verschwenkung des Radverkehrs vor Kreuzungen auf die Straße (“Berliner Lösung”) in Frage kommt, um einerseits das Gefährdungspotential zu senken und andererseits möglichst viele Bäume zu erhalten.

 

 

Die Verkehrsdirektion (VD) 52 nimmt wie folgt Stellung:

 

Zu Punkt 1:

Die Verkehrssicherheit der zu Fuß Gehenden und der Rad Fahrenden ist das wichtigste Anliegen aller an der Planung beteiligten Stellen. Bei der Verkehrsplanung müssen die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer umfassend berücksichtigt werden.

Eine Untersuchung für das tatsächliche Gefährdungspotenzial im Rahmen einer Verkehrspla-nung, obliegt nicht der Polizei, sondern den Baulastträgern.

 

Zu Punkt 2:

Die erste Stellungnahme für den Ausbau der Straße Farmsener Weg/ Karlshöhe/ August-Krogmann-Straße wurde von der Polizei im Jahre 2018 gefertigt. Zu diesem Zeitpunkt war der Knoten Karlshöhe/Grootmoor im Dreijahreszeitraum 2015-2017 eine Unfallhäufungsstelle (UHS), in dem fünf Verkehrsunfälle (VU) mit Personenschäden registriert worden waren, darunter auch zwei Radfahrunfälle. Die Anzahl von Radfahrunfällen für sich hat zu keinem Zeitpunkt eine UHS begründet.

Eine Abfrage der Datenbank ‚Elektronische Unfalltypensteckkarte‘ (Euska) vom 20. April 2022 für den Dreijahreszeitraum 2019 bis 2021 ergab (auf Radfahrunfälle beschränkt) dass nur einen Radfahrunfall im abgefragten Zeitraum zu nennen ist.

Für diesen einen Radfahrunfall im abgefragten Zeitraum ist ein Personenkraftwagen (PKW) als Hauptunfallverursacher zu nennen.

 

Zu Punkt 3 und 4:

Fragestellung berührt den Baulastträger. Siehe Punkt 1.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zum Beschluss:

 

Zu1.:

Verkehrssicherheit ist das oberste Anliegen aller an einer Verkehrsplanung beteiligter Dienststellen. Bei der Verkehrsplanung müssen die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmenden umfassend berücksichtigt werden.

Grundlage der Planungen für den baulich geschützten Radweg an der Karlshöhe war die damalige Einschätzung des LSBG und des zuständigen Polizeikommissariats über die Verkehrssituation aus 2018, der zufolge es sich um die Kreuzung Karlshöhe/Grootmoor um eine Unfallhäufungsstelle handelt. Insbesondere von rechtsabbiegenden Kfz waren Radfahrende und Zu Fußgehende hinter den Bäumen und dem bewachsenen Wall nur unzureichend sichtbar. Die Verkehrssicherheit stand hier an oberster Stelle und war Grundlage der Planungen. Um auf dem engen Bereich hinter dem Wall Konflikte zwischen Rad und Fußverkehr zu vermeiden und Radfahrende besser sichtbar zu machen, sollte der Radweg vor diesem Hintergrund  – baulich getrennt vom KfZ-Verkehr durch einen 15 cm hohen Kantstein – auf die Straße hinter den Wall verlegt werden, wofür Platz benötigt wird.

 

Nach Aussage des zuständigen Polizeikommissariats hat sich die Verkehrssituation auf der Karlshöhe mittlerweile jedoch im Vergleich zu 2018 verändert. Laut Polizei handelt es sich um den Knoten Karlshöhe/Grootmoor nun nicht mehr um eine Unfallhäufungsstelle.

 

Im Übrigen siehe Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, Drucksache 21-4877 zum Beschluss der Bezirksversammlung Wandsbek vom 08.03.2022 „LSBG-Maßnahme: Farmsener Weg/Karlshöhe/August-Krogmann-Straße/Saseler Chaussee bis Am Luisenhof (bez. Drs. 21-4683)“.

 

Zu 2.:

Siehe hierzu die Stellungnahme der zuständigen Verkehrsdirektion (VD) 52.

 

Zu 3. und 4.:

Vor dem Hintergrund der neuen Einschätzung der Polizei und der aktuellen Unfallauswertung besteht jetzt die Möglichkeit, eine erneute Abwägung der unterschiedlichen Aspekte vorzunehmen, bei der der Baumschutz stärker in den Vordergrund rücken kann. Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) wird die aktuell vorliegende Planung für den unter 1. genannten Ab-schnitt überarbeiten, um möglichst viele der alten Bäume zu erhalten.

Sobald diese Überplanungen abgeschlossen sind, wird der LSBG die Nachbarschaft, die bezirklichen Gremien und auch die Öffentlichkeit entsprechend informieren.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n