21-1092

Aufteilung Quartiersfonds konsumtiv 2020

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Mit Schreiben vom 24.01.2020 hat die Finanzbehörde Amt 6 den Bezirksämtern die diesjährige Aufteilung der Mittel aus dem Quartiersfonds für 2020 mitgeteilt.

 

Wie im Vorjahr stehen den Bezirksämtern aus dem konsumtiven Quartiersfonds Bezirke zunächst 7 Mio. Euro zur Verfügung, die bei Bedarf im Rahmen der Bewirtschaftung um weitere 3 Mio. Euro erhöht werden. Diese Basismittel in Höhe von 7 Mio. Euro werden zu gleichen Teilen auf die Bezirksämter verteilt und sind bereits in Ihre Einzelpläne übertragen worden. Die optionalen Mittel in Höhe von 3 Mio. Euro stehen den Bezirksämtern nach Einwohnerwert zur Verfügung, wenn die Basismittel (einschließlich evtl. Ermächtigungsüberträge) verbraucht sind und der Bedarf über die zusätzlichen Mittel nachgewiesen wird.

 

Unter Heranziehung der neuesten öffentlich zugänglichen Einwohnerzahlen (Quelle: Bericht des Statistikamtes Nord, Statistischer Bericht A I/S 1 – j 18 HH, Auszählung aus dem Melderegister 31.12.2018) ergeben sich für das Jahr 2020 folgende Verfügungsrahmen:

 

 

Analog zu den Vorjahren ist es auch für das diesjährige Antragsverfahren notwendig, dass zunächst die Basismittel einschließlich evtl. Ermächtigungsüberträge vollständig und verbindlich einer Verwendung zugeführt wurden. Zum Nachweis stellen die Bezirksämter FB 6, wie gehabt, eine Übersicht über die beschlossenen Maßnahmen zur Verfügung und weisen ihren Bedarf an den optionalen Mitteln (ebenfalls über eine Auflistung) nach.

 

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

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