21-4587

Aufstelltasche für linksabbiegende Radfahrer Scharbeutzer Str./ Altrahlstedter Stieg Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.10.2021 (Drs. 21-4001.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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23.02.2022
03.02.2022
Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung und die zuständige Fachbehörde werden gebeten, zu prüfen, ob an der Kreuzung Scharbeutzer Str./ Rahlstedter Bahnhofstraße für Radfahrer, die den südlichen Radweg der Scharbeutzer Straße nutzen eine Aufstelltasche eingerichtet werden kann, um indirekt nach links in die Rahlstedter Bahnhofstraße abbiegen zu können.

Dem Regionalausschuss möge zeitnah über das Ergebnis berichtet werden.

 

 

Zur o.g. Empfehlung nimmt die Verkehrsdirektion 5 federführend als Zentrale Straßenverkehrsbehörde wie folgt Stellung:

 

Eine Entscheidung über die Herstellung von Elementen der Radverkehrsführung, wie z.B. Radaufstelltaschen, kann von Seiten der Verkehrsdirektion nicht vorgenommen werden, da zunächst vom Straßenbaulastträger zu klären ist, ob die jeweiligen verkehrsplanerischen Voraussetzungen vorliegen und ob die gewünschte Art der Radverkehrsführung verkehrskonzeptionell gewollt ist.

Im vorliegenden Fall müsste die grundsätzliche Prüfung vom zuständigen Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) vorgenommen werden. Eine straßenverkehrsbehördliche und polizeiliche Beurteilung hinsichtlich der Verkehrssicherheit würde im Anschluss auf der Basis der Planungsunterlagen erfolgen.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zum Beschluss:

 

Der Wunsch der Bezirksversammlung Wandsbek kann gut nachvollzogen werden. Wie auch die Behörde für Inneres und Sport in ihrer Stellungnahme feststellt, müsste für eine mögliche Straßenverkehrsbehördliche Anordnung der Fahrradaufstelltasche der Einmündungsbereich allerdings einer verkehrstechnischen Planung unterzogen werden.

 

Der Knoten Scharbeutzer Straße/Rahlstedter Bahnhofstraße ist in einer Maßnahme des Erhaltungsmanagements Straßen umgebaut worden. Anschließend wurde die Veloroute 7 in der Rahlstedter Bahnhofstraße verbessert. Eine nachträgliche Berücksichtigung bedeutet hohen planerischen und baulichen Aufwand (u.a. Prüfung der ausreichenden Gehwegfläche, Versetzen der Lichtsignalanlage und Bordkantenanpassung). Vor der Grundsatzverpflichtung des wirtschaftlichen Handels und der Priorisierung von Aufgaben wird der Bedarf zur erneuten Überplanung der Radverkehrssituation erst beim nächsten Initiieren eines Projekts berücksichtigt werden. Eine genaue Terminierung kann daher derzeit leider noch nicht erfolgen.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n