21-4183

Aufgabe des Schutzzaunes am Wasserrückhaltebecken im Höltigbaum verdeutlichen Beschluss der Bezirksversammlung vom 23.09.2021 (Drs. 21-3777.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 08.12.2021 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 7.3

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

  1. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, zu prüfen, ob am Schutzzaun zum Wasserrückhaltebecken im Höltigbaum ein erklärendes Schild angebracht werden kann, das auf die besondere Funktion des Zaunes, in Bezug auf den Naturschutz in diesem Bereich, hinweist und die Besucher über die Lage vor Ort aufklärt.

 

  1.  Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, die Ranger, die vor Ort im Höltigbaum aktiv sind, über die im Sachverhalt beschriebene Situation zu informieren.

 

  1. Der Regionalausschuss möge zeitnah über das Ergebnis der Fachbehörde informiert werden.

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nimmt in Absprache mit dem Bezirksamt wie folgt Beschluss wie folgt Stellung:

 

Am Schutzzaun zum Wasserrückhaltebecken im Naturschutzgebiet (NSG) Höltigbaum wurden bei Aufstellen des Zauns bereits Schilder angebracht, die auf den Naturschutzbezug hinwiesen. Es werden zusätzlich Schilder mit Piktogrammen angebracht, die verdeutlichend auf die im NSG geltenden Regeln aufmerksam machen. Um das Betreten des Ufersaumes zu verhindern, wird der Zaun von der Eigentümerin (Stadtreinigung Hamburg) noch einmal verlängert und verstärkt werden.

 

Die im Höltigbaum aktiven Rangerinnen und Ranger sind über den Sachverhalt informiert.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

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