Aufgabe des Schutzzaunes am Wasserrückhaltebecken im Höltigbaum verdeutlichen Beschluss der Bezirksversammlung vom 23.09.2021 (Drs. 21-3777.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nimmt in Absprache mit dem Bezirksamt wie folgt Beschluss wie folgt Stellung:
Am Schutzzaun zum Wasserrückhaltebecken im Naturschutzgebiet (NSG) Höltigbaum wurden bei Aufstellen des Zauns bereits Schilder angebracht, die auf den Naturschutzbezug hinwiesen. Es werden zusätzlich Schilder mit Piktogrammen angebracht, die verdeutlichend auf die im NSG geltenden Regeln aufmerksam machen. Um das Betreten des Ufersaumes zu verhindern, wird der Zaun von der Eigentümerin (Stadtreinigung Hamburg) noch einmal verlängert und verstärkt werden.
Die im Höltigbaum aktiven Rangerinnen und Ranger sind über den Sachverhalt informiert.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n