22-4409.1

Archiv der Claudius-Gesellschaft im Matthias-Claudius-Gymnasium - wie ist der aktuelle Stand? Auskunftsersuchen vom 22.09.2026

Antwort zu Anfragen

Letzte Beratung: 12.11.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 15.2

Sachverhalt

Die Claudius-Gesellschaft e. V. widmet sich der Pflege und Erforschung des Werks von Matthias Claudius und unterhält hierzu ein umfangreiches Archiv (mit einem Bestand u. a. von ca. 1800 Büchern zu Matthias Claudius und seinem geistigen Umfeld). Dieses war über viele Jahre im Matthias-Claudius-Gymnasium (MCG) untergebracht, musste die Schule jedoch 2015 infolge eines Wasserschadens verlassen. Seit 2019 befindet sich das Archiv übergangsweise in Räumlichkeiten der Schule Hasselbrook.

Die Bezirksversammlung Wandsbek hat sich wiederholt für eine dauerhafte Unterbringung des Archivs eingesetzt. Bereits 2018 wurde auf Initiative der CDU-Fraktion die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten thematisiert. Mit Drs. 21-0945 wurde 2020 im Zusammenhang mit dem geplanten Erweiterungsneubau des Matthias-Claudius-Gymnasiums angeregt, entsprechende Raumkapazitäten für die Claudius-Gesellschaft vorzusehen und den konkreten Raumbedarf gemeinsam mit der Gesellschaft zu klären.

In den weiteren Planungen für die Standortentwicklung des Matthias-Claudius-Gymnasiums wurde ein Raum für das Claudius-Archiv berücksichtigt. Auch in den aktuellen Unterlagen zum Neubau wird ein separat erschlossenes Matthias-Claudius-Archiv als selbstständige Einheit genannt.

Vor dem Hintergrund der inzwischen fortgeschrittenen Planungen soll geklärt werden, wie die konkrete Umsetzung des Archivraums vorgesehen ist und wann die Claudius-Gesellschaft mit ihrem Archiv an das Matthias-Claudius-Gymnasium zurückkehren kann.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörde:

Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BFSB) antwortet wie folgt: 29.09.2026

Die Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB) antwortet wie folgt: 27.10.2026

Vorbemerkung der Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Die Unterbringung des Archives der Claudius-Gesellschaft im Neubau des Matthias-Claudius-Gymnasiums ist weiterhin verbindlich vorgesehen. Für das Archiv ist eine Fläche im Erdgeschoss von insgesamt ca. 30 m² vorgesehen; diese Fläche wird über einen separaten, vom Schulbetrieb unabhängigen Eingang sowie ein eigenes WC verfügen, sodass das Archiv außerhalb der Öffnungs- und Betriebszeiten der Schule betreten und genutzt werden kann.

In einem Gespräch zwischen der Claudius-Gesellschaft, SBH | Schulbau Hamburg (SBH) und der für Bildung zuständigen Behörde (BSFB) wurden im August 2020 die Grundzüge der neuen Räumlichkeiten besprochen. Die Vorsitzende der Gesellschaft nahm am VgV-Verfahren teil. Seitdem haben SBH, die beauftragten Architekten und die für Bildung zuständige Behörde anlassbezogene Abstimmungen mit der Claudius-Gesellschaft vorgenommen. Eine anlassbezogene, temporäre Mitnutzung von schulischen Räumen wird ggf. direkt von der Claudius-Gesellschaft mit der Schulleitung abzustimmen sein.

Der Bau soll gemäß den für Schulbauten allgemein festgelegten Qualitätsstandards (gemäß Leistungsbeschreibung Bau, z.B. Linoleum-Fußboden, Backstein Fassade, Holz-Aluminium Außentüren, Deckenleuchten, jedoch ohne Regale oder Möblierung) ausgeführt werden, die Investition erfolgt im Rahmen der vereinbarten Preise des gültigen Mieter-Vermieter-Modells im Schulbau.

Der Abschluss einer vertraglichen Regelung zwischen der BSFB und der Claudius-Gesellschaft für den laufenden Betrieb der Räumlichkeiten soll im Jahr 2027 erfolgen. Für die Nutzung der 30m² großen Archivfläche, inkl. der Betriebs- und Nebenkosten und Reparaturen am Gebäude (inkl. technischer Anlagen des Gebäudes), wird keine Miete erhoben. Die Archivräume werden als Teil der Erweiterung des Matthias-Claudius-Gymnasiums zum im Rahmen des Mieter-Vermieter-Modells für Neubauten vorgesehenen Quadratmeter-Preis von 4.609 Euro pro m² (Mietfläche) vom Realisierungsträger abgerechnet. Einrichtung, Ausstattung und Schönheitsreparaturen sollen Aufgabe der Claudius-Gesellschaft sein. Die Reinigung soll aus Haftungsgründen durch die Claudius-Gesellschaft selbst veranlasst und getragen werden.

Die Bauarbeiten haben mit der Baufeldübergabe an den Generalunternehmer im August dieses Jahres begonnen. Nach dem aktuellen Zeitplan kann die Übergabe der fertiggestellten Räume im ersten Quartal 2028 erfolgen. Es ist vorgesehen, die Übergabe mit der Claudius-Gesellschaft rechtzeitig vor der Fertigstellung abzustimmen, um organisatorische und technische Übergabeaspekte rechtzeitig zu klären.

  1. Ist die Unterbringung des Archivs der Claudius-Gesellschaft im Neubau des Matthias-Claudius-Gymnasiums weiterhin verbindlich vorgesehen?

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Siehe Vorbemerkung.

  1. Wo innerhalb des Neubaus soll das Archiv untergebracht werden und wie groß ist die dafür vorgesehene Fläche in Quadratmetern?

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Siehe Vorbemerkung.

  1. Wie ist die Formulierung, dass das Matthias-Claudius-Archiv als „selbstständige Einheit“ und „separat erschlossen“ vorgesehen ist, konkret zu verstehen?


a) Wird das Archiv über einen eigenen Zugang von außen verfügen?
b) Kann das Archiv unabhängig von den Öffnungs- und Betriebszeiten der Schule betreten und genutzt werden?

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Siehe Vorbemerkung.

  1. Welche Räumlichkeiten und welche bauliche beziehungsweise technische Ausstattung sind für das Archiv vorgesehen? Sind insbesondere Arbeitsplätze, Archiv- und Lagerflächen sowie Möglichkeiten für Besucher, Veranstaltungen oder kleinere Ausstellungen vorgesehen?

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Siehe Vorbemerkung.

  1. Welche Anforderungen der Claudius-Gesellschaft an Größe, Ausstattung und Nutzung des Archivs wurden im bisherigen Planungsprozess berücksichtigt? Welche Wünsche oder Anforderungen konnten gegebenenfalls nicht berücksichtigt werden und aus welchen Gründen?

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Siehe Vorbemerkung.

  1. Wann und in welcher Form wurde die Claudius-Gesellschaft zuletzt in die Planungen für die künftigen Archivräume einbezogen? Sind weitere Abstimmungen mit der Gesellschaft vorgesehen?

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Siehe Vorbemerkung.

  1. Welche Kosten sind für die Herstellung und Ausstattung der für das Claudius-Archiv vorgesehenen Räumlichkeiten veranschlagt? Sofern die Kosten nicht gesondert ausgewiesen werden können, wird um eine möglichst konkrete Darstellung der im Gesamtprojekt enthaltenen Kostenbestandteile gebeten.

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Siehe Vorbemerkung.

  1. Welche Regelungen sind hinsichtlich der künftigen Nutzung der Räumlichkeiten durch die Claudius-Gesellschaft vorgesehen? Insbesondere:
    a) Soll die Nutzung unentgeltlich erfolgen?
    b) Wer trägt künftig die Betriebs- und Nebenkosten?
    c) Wer ist für Unterhaltung, Reinigung und Instandhaltung der Räumlichkeiten verantwortlich?

Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BFSB):

Für die Nutzung der zukünftigen Räumlichkeiten im Matthias-Claudius-Gymnasiums wird auf Grundlage der Regelungen des bestehenden Mietvertrages von 2019 ein neuer Mietvertrag zwischen der Claudius-Gesellschaft e. V. und der für Bildung zuständigen Behörde abzuschließen sein. Es ist beabsichtigt, die unentgeltliche Nutzung fortzuführen. Laut des bestehenden Mietvertrages obliegen die Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung der Räumlichkeit der Vermieterin.

  1. Wie sieht der aktuelle Zeitplan für den Neubau des Matthias-Claudius-Gymnasiums aus? Wann sollen die Bauarbeiten beginnen beziehungsweise abgeschlossen werden und wann ist nach aktuellem Stand mit einer Übergabe der Archivräume an die Claudius-Gesellschaft zu rechnen?

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Siehe Vorbemerkung.

  1. Sind aus heutiger Sicht noch Entscheidungen, Genehmigungen oder Abstimmungen erforderlich, die die Realisierung oder den vorgesehenen Zeitpunkt der Rückkehr des Claudius-Archivs an das Matthias-Claudius-Gymnasium beeinflussen könnten? Wenn ja, welche?

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Siehe Vorbemerkung.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
12.11.2026
Ö 15.2
Anhänge

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