Arbeitsprogramm Bebauungsplanung 2024 - Vorschlag der Verwaltung
Letzte Beratung: 16.01.2024 Planungsausschuss Ö 5.3
Wie in den vergangenen Jahren wird der Entwurf zum Arbeitsprogramm Bebauungsplanung 2024 mit der Bitte um Zustimmung vorgelegt. Das Arbeitsprogramm stellt eine Übersicht über festgestellte, im Verfahren befindliche, einzuleitende und zukünftig mögliche Planverfahren dar. Der Planungsausschuss wird vor Aufstellung neuer Pläne im Einzelfall gesondert befasst. Die einer jeweiligen Liste (A-C) neu zugeordneten Planverfahren sind unterstrichen dargestellt.
Im Jahr 2023 wurden bisher vier Bebauungsplanverfahren (Bramfeld 74, Farmsen-Berne 40, Jenfeld 30, Rahlstedt 78 / Volksdorf 25 - Änderung) eingeleitet.
Durch die neu eingeleiteten und bereits länger laufenden, in der Regel mehrjährigen Bebauungsplanverfahren werden die vorhandenen Kapazitäten im Fachamt Stadt- und Landschaf-planung zurzeit voll gebunden. Darüber hinaus werden Kapazitäten im Zuge der Umsetzung städtebaulicher Verträge bzw. Durchführungsverträge über den Zeitpunkt der Feststellung der Bebauungspläne hinaus gebunden (vgl. Liste A.2). Auch die Begleitung von Planungen anderer Träger bzw. Behörden bindet in gewissem Umfang Kapazitäten im Fachamt.
Inhaltlich wurde und wird in der Bebauungsplanung dem Wohnungsbau weiterhin Vorrang eingeräumt. Die zur Einleitung vorgeschlagenen Pläne (B.1-Liste) spiegeln dies wider. Insbesondere zu den Verfahren der B.1-Liste kann die Verwaltung in der Sitzung ausführen. Es wird eine Anzahl neuer Verfahren vorgeschlagen, die im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten nur dann in 2024 zur Einleitung geführt werden können, wenn bereits laufende Verfahren im Laufe des Jahres abgeschlossen werden. Grundsätzlich kann eine Aufnahme der vorgeschlagenen Verfahren in die B.1-Liste damit die Voraussetzung schaffen, eine mögliche Verfahrenseinleitung auf verlässlicher Grundlage vorzubereiten und bei entsprechender Projektreife zu gegebener Zeit vorzunehmen. Es besteht jedoch keine Gewähr, dass sämtliche Verfahren der B.1-Liste tatsächlich eingeleitet werden können. Für die zur Einleitung vorgeschlagenen Pläne sind in der B.2-Liste potentielle Bebauungspläne als Nachrücker vorgesehen. Dabei wurden drei Verfahren als prioritär zum Nachrücken eingestuft.
Die tatsächliche Einleitung der Verfahren hängt von Voraussetzungen und Bedingungen ab, die nicht immer allein durch die Verwaltung herbeigeführt bzw. gestaltet werden können. Ins-besondere bei vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren hängt der mögliche Fortschritt entscheidend von der Mitwirkung der Vorhabenträger ab. Deshalb können sich auch Veränderungen im Arbeitsprogramm ergeben und sowohl neue Verfahren hinzutreten, als auch vorgesehene sich verschieben. Die Verwaltung wird den Ausschuss bei Bedarf entsprechend unter-richten.
Der Planungsausschuss wird gebeten,
dem Arbeitsprogramm Bebauungsplanung 2024 zuzustimmen.
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