Arbeitsmarktsituation Menschen mit Einschränkungen Auskunftsersuchen vom 04.02.2022
Menschen mit Einschränkungen sind laut einer Studie, die von der Aktion Mensch beim Handelsblatt Research Institute in Auftrag gegeben wurde, auf dem Arbeitsmarkt besonders schwer von der Corona Pandemie betroffen.
2021 waren in Deutschland mehr als 174.000 Menschen mit Einschränkungen arbeitslos. Das sind 8% mehr als im Jahr 2020. Derzeit befinden sich die Arbeitslosenzahlen auf dem hohen Niveau von 2016.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) antwortet wie folgt: 15.03.2022
Zur Beantwortung der Fragen stehen nur eingeschränkt Daten – in der Regel nur von Menschen mit Schwerbehinderung - zur Verfügung.
Im Verlauf der Pandemie hat sich die Arbeitslosigkeit von schwerbehinderten Menschen zwar sichtbar erhöht. Der Anstieg bei dieser Zielgruppe ist jedoch im Verhältnis zur allgemeinen Arbeitslosigkeit – aufgrund des besonderen Kündigungsschutzes – deutlich geringer ausgefallen. So ist in Hamburg auf dem bisherigen Höhepunkt der coronabedingten Arbeitslosigkeit im Juli 2020 die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen um 16,7 Prozent zum Vorjahr angestiegen, die allgemeine Arbeitslosigkeit im Vergleichszeitraum um mehr als doppelt so viel (35,4 Prozent). Abgesunken ist die allgemeine Arbeitslosigkeit im Dezember 2021 gegenüber dem Vorjahr um 13,8 Prozent, bei Menschen mit Schwerbehinderung um 5,8 Prozent. Menschen mit Schwerbehinderung haben es jedoch deutlich schwerer als Arbeitslose ohne Schwerbehinderung, sich wieder aus der Arbeitslosigkeit zu lösen. Der Senat lässt in seinen Bemühungen nicht nach, der (Langzeit-)Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung entgegenzuwirken. Die Angebote sind unter https://www.hamburg.de/arbeitsleben/Arbeitsleben: Teilhabe für Menschen mit Behinderung in Hamburg - hamburg.de ausführlich dargestellt.
Dies vorausgeschickt, beantwortet die Sozialbehörde die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Agentur für Arbeit Hamburg und Jobcenter team.arbeit.hamburg wie folgt:
Siehe Anlage 1. Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit weist nur die Daten von Menschen mit Schwerbehinderung (ab einem Grad der Behinderung von 50) aus.
Siehe Anlage 2. Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit weist die Inanspruchnahme ausgewählter Maßnahmen differenziert nach schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Menschen aus. Eine Aufschlüsselung nach Bezirken ist nicht möglich.
Grundsätzlich stehen schwerbehinderten und ihnen gleichgestellte Menschen alle Förderungsinstrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik zu Verfügung. Der Einsatz der Förderinstrumente und vermittlungsunterstützenden Leistungen richtet sich immer nach dem individuellen Bedarf der Kundinnen und Kunden, nach dem Grundsatz "so normal wie möglich – so speziell wie nötig". Hierzu gehören unter anderem die Förderung beruflicher Weiterbildung (z.B. berufliche Qualifizierung), der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (z.B. Einzelcoaching), Trainingsmaßnahmen (z.B. Bewerbertraining) etc. Menschen, deren Aussichten, am Arbeitsleben teilzuhaben oder weiter teilzuhaben, wegen Art oder Schwere ihrer Beeinträchtigung nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert sind, können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten. Als sogenannte Rehabilitandinnen und Rehabilitanden stehen ihnen spezielle Instrumente (z.B. Eignungsabklärung, Weiterbildung, Umschulung) zur Verfügung. Der Großteil der Rehabilitandinnen und Rehabilitanden verfügt nicht über den Status einer Schwerbehinderung.
Kundinnen und Kunden im SGB II-Bezug mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung werden in der Regel zentralisiert an dem spezialisierten Standort Stresemannstraße des Jobcenters team.arbeit.hamburg betreut. Hier werden u.a. auch behinderungsspezifische Trainingsmaßnahmen für bestimmte Zielgruppen (z.B. Gehörlose) angeboten. Eine Arbeitsaufnahme kann durch einen mehrjährigen Eingliederungszuschuss und ggf. um weitere zwei Jahre verlängert durch das Programm „Job 4000“ der Stadt gefördert werden.
Der Hamburger Senat stellt insgesamt 20 Millionen Euro bereit, um mit dem aktuellen Arbeitsmarktprogramm die coronabedingten Auswirkungen für Beschäftigte, Menschen ohne Arbeit und Unternehmen abzufedern (Drs. 22/2732). Nach dem oben genannten Grundsatz stehen die Maßnahmen grundsätzlich auch Kundinnen und Kunden mit einer Behinderung zur Verfügung.
Über die Inanspruchnahme der Maßnahmen aus dem Corona-Arbeitsmarktprogramm wird der Hamburgischen Bürgerschaft regelmäßig berichtet (Drs. 22/7515).