21-3571

Appelhoffweiher: Ölfilm zukünftig verhindern Beschluss der Bezirksversammlung vom 17.12.2020 (Drs. 21-2377.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 31.08.2021 Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz Ö 7.5

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die zuständige Fachbehörde wird gebeten zu prüfen, wodurch das wiederholte Auftreten von Ölfilmen im Regenrückhaltebecken am Appelhoffweiher verursacht wird.

 

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Zuständige Behörde für den Appelhoffweiher als Rückhaltebecken (RHB) im Verlauf der Seebek ist nicht die BUKEA, sondern das Bezirksamt Wandsbek als Wasserbehörde oder die Hamburger Stadtentwässerung (HSE) als Betreiberin des RHB, deshalb kann die BUKEA in eigener Zuständigkeit hier nicht tätig werden.

Im Rahmen der Fachaufsicht und zur Aufklärung des Sachverhaltes hat die BUKEA Kontakt zum Bezirksamt Wandsbek als zuständige Wasserbehörde sowie zur HSE aufgenommen.

Folgender Sachstand kann der Bezirksversammlung übermittelt werden:

 

  1. Eine Untersuchung des Sielsystem zeitnah nach der Feststellung einer Ölverunreinigung im RHB müsste zuständigkeitshalber durch HSE erfolgen. Anlassbezogen ist bei einigen in der Drs. 22/1493 genannten Fällen dort bereits ohne Ergebnis geprüft worden. HSE hatte diesbezüglich dem Bezirksamt gegenüber auf die Schwierigkeiten der Ursachenfindung in einem der größten Einzugsgebiete der Freien und Hansestadt Hamburg, das in das RHB entwässert, hingewiesen. Die Karte des Einzugsgebietes ist beigefügt und zeigt die Größe der möglichen Eintragspfade (Fläche innerhalb der hellblauen Markierung).

 

 

 

  1. Die BUKEA hat Anlagen, die im Einzugsgebiet liegen und für die eine eigene Zuständigkeit identifiziert werden konnten, nach Aktenlage mit folgendem Ergebnis untersucht: Im Einzugsgebiet des RHB Appelhoffweiher befinden sich drei Tankstellen und zwei Autowaschanlagen, über die der BUKEA zuständigkeitshalber Informationen vorliegen. Der BUKEA liegen die erforderlichen und regelmäßig widerkehrend einzureichenden Berichte zu diesen Anlagen vor, die fristgerecht eingereicht wurden und mängelfrei sind. Besonderheiten, Vorkommnisse oder Beschwerden zu diesen Anlagen sind der BUKEA nicht bekannt.

 

Zu einer Lösung zur Reduzierung von wiederholten Öleinträgen in das RHB Appelhoffweiher kann die BUKEA leider keinen weiteren aktiven Beitrag leisten.

Lösungsansätze müssten zwischen den zuständigen Dienststellen, dem Bezirksamt Wandsbek als zuständige Wasserbehörde und der HSE als zuständige Stelle für das RHB und das Sielsystem, entwickelt und etabliert werden. In beratender Funktion kann die BUKEA einbezogen werden.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

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