Appelhoffweiher: Ölfilm zukünftig verhindern Beschluss der Bezirksversammlung vom 17.12.2020 (Drs. 21-2377.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständige Fachbehörde wird gebeten zu prüfen, wodurch das wiederholte Auftreten von Ölfilmen im Regenrückhaltebecken am Appelhoffweiher verursacht wird.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Zuständige Behörde für den Appelhoffweiher als Rückhaltebecken (RHB) im Verlauf der Seebek ist nicht die BUKEA, sondern das Bezirksamt Wandsbek als Wasserbehörde oder die Hamburger Stadtentwässerung (HSE) als Betreiberin des RHB, deshalb kann die BUKEA in eigener Zuständigkeit hier nicht tätig werden.
Im Rahmen der Fachaufsicht und zur Aufklärung des Sachverhaltes hat die BUKEA Kontakt zum Bezirksamt Wandsbek als zuständige Wasserbehörde sowie zur HSE aufgenommen.
Folgender Sachstand kann der Bezirksversammlung übermittelt werden:
Zu einer Lösung zur Reduzierung von wiederholten Öleinträgen in das RHB Appelhoffweiher kann die BUKEA leider keinen weiteren aktiven Beitrag leisten.
Lösungsansätze müssten zwischen den zuständigen Dienststellen, dem Bezirksamt Wandsbek als zuständige Wasserbehörde und der HSE als zuständige Stelle für das RHB und das Sielsystem, entwickelt und etabliert werden. In beratender Funktion kann die BUKEA einbezogen werden.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n