21-3564

Anwohnerparken im Krügers Redder - Stellungnahme der Behörde nicht nachvollziehbar Auskunftsersuchen vom 09.07.2021

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende schreibt in ihrer Stellungnahme vom 2. Juni 2021 bzgl. der Problematik und dem Ansinnen der Anlieger in Drucksache 21-3392:

 

Die Reihenfolge, nach der durch den LBV entsprechende Planungsprozesse begonnen werden, richtet sich nach Erkenntnissen aus der Auswertung von Verkehrs- und Strukturdaten. [1]

 

Ebenso spielen Initiativen aus der Bezirkspolitik und den örtlichen Institutionen bzw. aus der Bewohnerschaft eine wesentliche Rolle. [2]

 

In einem nächsten Schritt sind auch einige Gebiete im Bezirk Wandsbek zu untersuchen. Die Bereiche in Eilbek haben dabei höhere Priorität und sind dazu für eine ergebnisoffene Untersuchung in den nächsten Jahren vorgesehen. Eine wesentliche Rolle spielen bei der Terminierung u.a. sog. Verdrängungseffekte aus zuvor eingerichteten Bewohnerparkgebieten. [3]“

 

Ebenso weist die BVM daraufhin, dass ca. 4 Anwohnerparkzonen pro Jahr zwecks Umsetzung untersucht werden. Bereits eingerichtet wurde dieses Jahr ein Gebiet in Ottensen, dazu würden Verfahren in Eimsbüttel und St. Georg bald zur Einrichtung führen. Im weiteren Verlauf der Stellungnahme wird darauf hingewiesen, dass für Wandsbek zunächst Gebiete in Eilbek auf der Tagesordnung stünden. Bramfeld würde im Vergleich zu dem bereits erwähnten St. Georg und Wilhelmsburg deutlich zurückfallen.

 

Damit sind drei der ca. vier Anwohnerparkzonen pro Jahr bereits so gut wie sicher. Nach Angaben der BVM sollten für die vierte und jede mögliche weitere Anwohnerparkzone die genannten Kriterien (Auswertung von Verkehrsdaten (1), Initiativen aus Politik & Bevölkerung (2) und Verdrängungseffekte (3)) ausschlaggebend sein.

 

Nun aber berichtet das Hamburger Abendblatt in seiner Ausgabe vom 18. Juni 2021 über den Regionalausschuss Süderelbe vom 16. Juni 2021, in welchem der LBV eine Anwohnerparkzone am zentralen Marktplatz Neugrabens angekündigt hat, die noch in diesem Jahr realisiert werden soll.

 

Kurios ist dies, weil keines der genannten Kriterien einen hohen Ausschlag zur recht geringen Auslastung der Parkplätze in Neugraben beiträgt. So sind weniger als ein Drittel der Plätze durch gebietsfremde Dauerparker belegt und eine Auslastung der ca. 450 Parkplätze liegt zu Spitzenzeiten bei nur 82 %. Auch wird hierbei angegeben, dass der LBV die Situation derzeit als entspannt erachtet, die Parkzonen aber präventiv errichten will, um die Zunahme des Parkplatzbedarfs durch verschiedene Neubauvorhaben aufzufangen. Eine Maßnahme, die bei Schaffung von ausreichendem Parkraum auf den Grundstücken nicht nötig wäre. Hier werden offensichtlich die Kosten für die Errichtung von Stellplätzen von den Bauträgern an die Öffentlichkeit in Form von Parkgebühren auf öffentlichen Flächen abgewälzt.

 

Es wird eine Anwohnerparkzone geschaffen, die sich von Inhalt nicht an den angegebenen Kriterien der BVM orientiert, obwohl es nach den Aussagen der BVM in Drucksache 21-3392 wesentlich kritischere Gebiete gibt.

 

In dem Zusammenhang ist eine Ablehnung einer Anwohnerparkzone in bzw. um den Krügers Redder nicht nachzuvollziehen.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung: 
 

  1. Welche Gebiete für Anwohnerparkzonen werden in Wandsbek untersucht?

 

  1. Welche Priorisierung ist nach bisherigem Erkenntnisstand für Anwohnerpark-zonen in Wandsbek geplant?

 

  1. Welche Kriterien sind für die Priorisierung der Anwohnerparkzonen in Wandsbek ausschlaggebend?

 

  1. Welche Möglichkeiten haben Politik und Bürger auf die Priorisierung seitens des LBV Einfluss zu nehmen?

 

 

Anhänge

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