21-6854

Anwohnerinnen und Anwohner bei Straßenbauprojekten regelhaft informieren und beteiligen Debattenantrag der CDU-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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27.04.2023
13.04.2023
Sachverhalt

„Wandsbeker schockiert: Auf Baum-Kahlschlag folgt Straßenumbau“, hieß es am 25. Februar 2023 in der Hamburger Morgenpost. Hintergrund ist die Baumaßnahme Am Neumarkt, Efftingestraße bis Luetkensallee, für die im Vorfeld elf Bäume gefällt wurden, die zum Teil über 50 Jahre alt waren. Die Anwohnerinnen und Anwohner der Straße Am Neumarkt wussten nichts von der Baumaßnahme und den dafür notwendigen Baumfällungen. Sie waren entsprechend überrascht. Der schlechte Zustand der Fahrbahn macht eine Sanierung notwendig. Im Zuge dessen soll gleichzeitig eine Neuordnung des Straßenraums mit breiteren Radwegen erfolgen. Die Dauer der Bauarbeiten ist für zehn Monate geplant.

 

Auch in der Jenfelder Straße wurden die Anwohnerinnen und Anwohner überrascht als Eichenspaltpfähle viele Parkplätze verschwinden ließ, Verkehrsinsel installiert und Tempo 30 eingeführt wurde. Die Anwohner der Moojerstraße erfuhren eher zufällig, dass ihre Straße saniert und im Zuge dessen zu einem verkehrsberuhigten Bereich werden soll. Die Unkenntnis der Betroffenen über Planungen wie diese und die Nicht-Einbeziehung führt immer wieder zu Unmut, der in der Presse, bei den Bezirkspolitikern oder in Form von Eingaben entladen wird. Eine frühzeitige Informierung und Beteiligung der Anliegerinnen und Anlieger würde dem entgegenwirken. Gerade weil es sich bei den Straßenbaumaßnahmen nicht mehr nur um eine Fahrbahnsanierung handelt, sondern häufig um eine Neuordnung des Straßenraums, die zur Folge hat, dass die Bauarbeiten deutlich länger und aufwendiger sind und/ oder die verkehrliche Situation deutlich geändert wird.

 

Bezirkliche Baustellen können zwar unter www.hamburg.de/wandsbek/verkehr mit Details zur Baustelle eingesehen werden, das bedeutet aber nicht, dass die Anwohnerinnen und Anwohner nicht von anrückenden Baufahrzeugen überrascht werden. Um dem entgegenzuwirken, wäre es notwendig Informationen deutlich vor Baubeginn direkt an die Betroffenen zuzustellen. Dabei sollte beachtet werden, dass je größer und aufwendiger die Baumaßnahme ist, desto eher sollten die Bürgerinnen und Bürger informiert und beteiligt werden, z.B. bei Erschließungsmaßnahmen oder Fahrspurenreduzierungen. Um alle Anliegerinnen und Anlieger zu erreichen, könnte über Flugblätter über die Straßenbaumaßnahmen informiert werden, welche an die entsprechenden Haushalte in den Straßen der Baumaßnahmen verteilt werden. Das Flugblatt sollte Informationen wie Art, Dauer und Zweck der Baumaßnahme enthalten, ähnlich den online zur Verfügung stehenden Informationen. Gleichzeitig sollte den Anwohnern auf dem Flugblatt die Möglichkeit der Kontaktaufnahme für mögliche Einwände oder Anregungen auf postalischem und elektronischem Weg gegeben werden. Diese Bürgereingaben sollte dann auch als solche gewertet und gesammelt an die Mitglieder der Bezirksversammlung gegeben werden, damit eine Beurteilung und mögliche Umsetzung erfolgen kann. Dadurch könnte sich die Akzeptanz für Baumaßnahmen erhöhen und der Planungsprozess könnte von der Ortskenntnis der Anwohner profitieren.

 

Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:  

Petitum/Beschluss

 

  1. Die Verwaltung möge regelhaft die Anliegerinnen und Anlieger von bezirklichen Straßenbaumaßnahmen frühzeitig per Flugblatt an die Haushalte informieren, wenn
    1. eine Neuordnung des Straßenraums vorgenommen wird,
    2. die Bauzeit sechs Monate überschreitet oder
    3. die Baumaßnahme eine erhebliche Änderung der Verkehrsführung zur Folge hat.

 

  1. Die Verwaltung möge das Flugblatt mit folgenden Informationen ausstatten:
    1. Art, Zweck und Dauer der Baumaßnahme
    2. Wegfall oder Ergänzung von Bäumen und Parkplätzen
    3. Angabe der Möglichkeit der Kontaktaufnahme auf postalischem und elektronischem Weg.

 

  1. Die Rückmeldungen der Anwohnerinnen und Anwohner zu den Straßenbauprojekten sollen als Eingaben gewertet und gesammelt an die Mitglieder der Bezirksversammlung zur Beurteilung und möglichen Umsetzung im Planungsprozess gegeben werden.

 

  1. Die Verwaltung möge sich dafür einsetzen, dass bei Baumaßnahmen des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) im Bezirk Wandsbek ebenso verfahren wird.

 

 

Anhänge

keine Anlage/n