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Antrag auf Tempo 30 in der Rahlstedter Straße Eingabe

Eingabe

Sachverhalt

Der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung liegt folgende Eingabe vor:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Tempo 30 ist eine zentrale Maßnahme für mehr Verkehrssicherheit, Luft-, Lärm- und Klimaschutz in unseren Städten. Die neue StVO enthält zudem mehr Möglichkeiten für eine Anordnung von Tempo 30. Daher beantrage ich hiermit, die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Straßenabschnitt Rahlstedter Straße 199 223 ganztätig auf 30 km/h zu reduzieren. Die hier beantragte 30er Zone kann somit an die bereits vorhandene 30er Zone in der Sieker Landstraße angeschlossen werden.

Zu den Gründen meines Antrags:

Tagsüber von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr findet schulischer Betrieb / Ganztagsbetreuung an der Grundschule Neurahlstedt statt, sodass das derzeitige Tempolimit mit 50 km/h aus meiner Sicht eine Gefährdung für alle Kinder darstellt. Insbesondere in den morgendlichen und nachmittäglichen Stoßzeiten erhöht sich das Verkehrsaufkommen erheblich, sodass regelmäßig Gefahrensituationen entstehen. Die vorhandene Ampelanlage an der Kreuzung Rahlstedter Straße / Sieker Landstraße / Stapelfelder Straße kann diese, wenn überhaupt, nur teilweise entschärfen und Unfälle durch Auffahren oder Spurwechsel geschehen regelmäßig.

Ferner verursacht das derzeitige Tempolimit von 50 km/h ganztätig, insbesondere jedoch nachts, eine erhebliche Lärmbelästigung, verursacht durch PKW und auch LKW. Vor diesem Hintergrund spreche ich mich für eine ganztätige Reduzierung des Tempolimits auf 30 km/h aus.

Ein grundlegendes Rechtsgutachten zu Tempo 30 der renommierten Kanzlei Geulen & Klinger im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe bestätigt, dass die Kommunen in Deutschland ihren Spielraum bei der Einführung von Tempo 30 bei Weitem nicht ausnutzen. Zusätzlich ergeben sich mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung mehr Möglichkeiten zur Anordnung von Tempo 30. Dabei wurde ein neues Antragsrecht der Gemeinden gegenüber übergeordneten Straßenverkehrsbehörden eingeführt, was die Handlungsfähigkeit insbesondere kleinerer Kommunen stärkt. Auch diese neuen Spielräume werden in einem weiteren von der Deutschen Umwelthilfe beauftragten Rechtsgutachten praxisnah erläutert.

Hamburg hat demnach deutlich weitergehende Möglichkeiten zur Einführung von Tempo 30 als oft behauptet. Ich beantrage daher, dass alle in den beiden verlinkten Rechtsgutachten aufgeführten Möglichkeiten zur Anordnung von Tempo 30 in Hamburg durchgeprüft werden.

Jede Kommune hat die Möglichkeit im Nebenstraßennetz flächendeckend Tempo 30 einzuführen. Darüber hinaus zeigen die beiden Gutachten Handlungsspielräume für Kommunen, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zum Schutz vor Verkehrslärm, sowie in besonders sensiblen Bereichen wie Bade- oder heilklimatischen Kurorten, schon heute streckenweise Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen anzuordnen. Vor allem über die Erstellung eines Lärmaktionsplans kann Tempo 30 auch großflächig und strategisch umgesetzt werden, da die europäische Umgebungslärm-Richtlinie anders als das deutsche Lärmschutzrecht planerische Ansätze zum vorbeugenden und vorsorgenden Umweltschutz enthält. Darüber hinaus ist eine konkrete Lärmaktionsplanung geeignet, den Straßenverkehrsbehörden gegenüber einer strikten Bindungswirkung auszulösen. Damit ergeben sich neue Ermessensspielräume, um Tempo 30 auf den oben genannten Straßenabschnitten anzuordnen. Zweifelsfalls lässt sich eine großumige Anordnung von Tempo 30 auch als Modellversuch realisieren.

Das Rechtsgutachten zu Tempo 30 finden Sie auf dieser Website:

https://www.duh.de/informieren/verkehr/tempo-30/

Das Rechtsgutachten zur Novelle der StVO finden Sie auf dieser Website:

https://www.duh.de/informieren/natur-und-umwelt-vor-ort/pop-up-mobilitaetswende/

Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Rahlstedter Str. Rahlstedter Str. Sieker Landstraße Stapelfelder Str.

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