Antrag auf Prüfung einer WC-Lösung in der Parkanlage Norbert-Schmid-Platz Beschluss der Bezirksversammlung vom 02.07.2026 (Drs. 22-3986)
Letzte Beratung: 10.09.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.40
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft wird um Stellungnahme zu Eingabe Drs. 22-3803 gebeten.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) wie folgt Stellung:
Die BUKEA hatte sich anlässlich früherer bezirklicher Beschlüsse bereits mit den Realisierungsmöglichkeiten für eine öffentliche Toilettenanlage im Umfeld Norbert-Schmidt-Platz und Högenredder auseinandergesetzt, siehe zuletzt Drs. 21-8320. Die dort geschilderte fachliche Einordnung besteht fort.
Die Bewertung der Angemessenheit von staatlichen Aufwendungen erfolgt auf der Grundlage, dass alle Maßnahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge im Rahmen verfügbarer Steuereinnahmen miteinander abgewogen und in ein vertretbares Verhältnis mit angemessener Finanzierungsmöglichkeit gesetzt werden müssen.
Für Bau, Unterhaltung und Betrieb der öffentlichen Toilettenanlagen zu beachten sind dauerhaft die mit Drs. 21/5143 genannten Prioritätensetzungen. Diese sind mit Blick auf die begrenzten Haushaltsermächtigungen gesamtstädtisch betrachtet abzuwägen. Als Parameter für zu versorgende Standorte sind konkret genannt absehbare bzw. belegte Nutzungsfrequenz, Fußgängerströme im näheren Umfeld, touristische Bedeutung und Haltepunkte öffentlicher Verkehrsmittel (Verkehrsknotenpunkte mit Umstieg).
Das Umfeld Norbert-Schmid-Platz / Högenredder entspricht nicht den in der Drs. 21/5143 festgelegten Grundsätzen. Die seitens des Petenten wahrgenommene stärkere Frequentierung durch die Einwohnerschaft des Quartiers bzw. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bezogen auf die attraktive Gestaltung mit Skateanlage führt nicht zu einer Einordung als überregional oder touristisch bedeutende Parkanlage. Die Realisierung und der Betrieb einer Toilettenlösung in Form einer öffentlichen Toilettenanlage in Zuständigkeit der BUKEA und der SRH ist daher nicht möglich.
Investitionen in eine zusätzliche Toiletteninfrastruktur vor Ort durch die BUKEA sind im Rahmen der Angemessenheitsprüfung insbesondere abzulehnen, da am Bauspielplatz durch einen Träger der Jugendhilfe bereits ein Toilettenangebot - vorrangig für das dortige Bauspielplatz-Angebot – vorgehalten wird, letztlich aus Ermächtigungen des Hamburgischen Haushaltes im Rahmen der Jugendhilfe finanziert.
Seitens der Bezirksversammlung könnte eine Unterstützung des Bauspielplatzes z.B. aus bezirklichen Sondermitteln oder anderen Finanzierungsquellen erwogen werden, um dieses Toilettenangebot erweitert zur Verfügung stellen zu können.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Keine Anlage/n
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