21-5173

Antrag auf Förderung eines einmaligen Gemeinschaftsangebotes der Pfarrei St. Franziskus / St. Johannis-Gemeinde, Steilshoop,

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 09.05.2022 Ausschuss für Soziales Ö 5.3

Sachverhalt

 

Im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von Angeboten in der bezirklichen Seniorenarbeit  nnen neben den ausdrücklich aufgeführten Einrichtungen/Maßnahmen von Seniorentreffs und Seniorengruppen auch weitere,  die offene Seniorenangebote fördernde Angebote finanziell unterstützt werden.

 

Folgender Antrag ist eingegangen:

 

Antragsteller      Angebot  Kosten      Eigenanteil Beantragter

Zuschuss

Pfarrei St. Franziskus / St. Johannis-Gemeinde

Begegnungsfest für Senior:innen in Steilshoop und Umgebung, ca. 60 Besucher:innen

1.115,00

 

   200,00

 

  915,00

Gesamt

 

1.115,00

   200,00

   915,00

 

 

Die Pfarrei St. Franziskus / St. Johannis-Gemeinde in Steilshoop stellt einen Antrag auf Förderung eines einmaligen Gemeinschaftsangebotes für Senior:innen.

 

Der vorliegende Antrag der Pfarrei St. Franziskus / St. Johannis-Gemeinde zählt zu den in der Globalrichtlinie „Bezirkliche offene Seniorenarbeit“ (Ziff. 2.3) genannten förderungsfähigen Gemeinschaftsangeboten.

 

Nach den Zielen der Globalrichtlinie gilt es, den älteren Menschen die Möglichkeit zu geben, Gemeinsinn zu pflegen und zu stärken, durch Teilhabe den einen oder anderen Kontakt zu knüpfen sowie der Vereinsamungstendenz im Alter entgegenzuwirken und gemeinsame Aktivitäten zu unterstützen.

 

Die in der Finanzierungsübersicht abgebildeten Einnahmen i.H.v. € 200,00 finanzieren

sich durch Eigenmittel der Pfarrei St. Franziskus / St. Johannis. Von den Besucher:innen des Begegnungsfestes werden keine Eintrittsgelder erhoben.

Insbesondere werden Senior:innen angesprochen, die ein Angebot, das mit höheren

Kosten verbunden ist, nicht wahrnehmen können.

 

Aus fachlicher Sicht wird die Durchführung der Maßnahmen befürwortet.

 

Nach § 5(4) der Richtlinie über die Förderung von dezentralen Angeboten der Seniorenarbeit in Hamburg sind Förderungsmöglichkeiten in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung (Zuschuss) möglich.

 

Es stehen ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss für Soziales wird um Zustimmung zur Förderung der aufgeführten Maßnahme  gebeten.

 

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Anhänge

Antrag (nicht-öffentlich)

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