Antrag auf Förderung eines einmaligen Gemeinschaftsangebotes der Martin Luther King-Kirchengemeinde Steilshoop - Halbtagesausflug für Seniorinnen und Senioren
Letzte Beratung: 03.07.2023 Ausschuss für Soziales Ö 6.4
Im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von dezentralen Angeboten in der bezirklichen Seniorenarbeit können neben den ausdrücklich aufgeführten Einrichtungen/Maßnahmen von Treffpunkten („Seniorentreffs“) und Seniorengruppen auch weitere, die offene Seniorenangebote fördernde Angebote finanziell unterstützt werden.
Folgender Antrag ist eingegangen:
Antragsteller Angebot Kosten Eigenanteil Beantragter
Zuschuss
Martin Luther King-Kirchengemeinde Steilshoop |
Halbtagesausflug für Senior*innen nach Braak (über Lütjensee) ca. 40 TN |
€ 1.514,00
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€ 800,00
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€ 714,00 |
Gesamt |
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€ 2.410,00 |
€ 800,00 |
€ 714,00 |
Die Martin Luther King-Kirchengemeinde Steilshoop ist für ihr engagiertes Verhalten im Bereich der bezirklichen offenen Seniorenarbeit bekannt. In den zurückliegenden Jahren wurden mehrere Ganztagesfahrten für Senior*innen erfolgreich durchgeführt und abgeschlossen.
Der vorliegende Antrag der Martin Luther King-Kirchengemeinde zählt zu den in der Globalrichtlinie „Bezirkliche Seniorenarbeit“ (Ziff. 2.3) genannten förderungsfähigen Gemeinschaftsangeboten.
Nach den Zielen der Globalrichtlinie gilt es, den älteren Menschen die Möglichkeit zu geben, Gemeinsinn zu pflegen und zu stärken, durch Teilhabe den einen oder anderen Kontakt zu knüpfen sowie der Vereinsamungstendenz im Alter entgegenzuwirken und gemeinsame Aktivitäten zu unterstützen.
Die in der Finanzierungsübersicht abgebildeten zu erwartenden Einnahmen i.H.v. € 800,00 finanzieren sich durch Eigenmittel der Kirchengemeinde (€ 100,00) und durch Teilnehmer*innenbeiträge. Bei der geplanten Gruppengröße von 40 Teilnehmer*innen entstünde ein Kostenbeitrag von € 17,50/Teilnehmer*in.
Aus fachlicher Sicht wird die Durchführung der Maßnahmen befürwortet.
Nach § 5(4) der Richtlinie über die Förderung von dezentralen Angeboten der Seniorenarbeit in Hamburg sind Förderungsmöglichkeiten in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung (Zuschuss) möglich.
Es stehen ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung.
Der Ausschuss für Soziales wird um Zustimmung zur Förderung der aufgeführten Maßnahme gebeten.
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