22-4309

Antrag auf Einrichtung von Tempo 30 auf der Scharbeutzer Straße zwischen Rahlstedter Weg und Bargteheider Straße Eingabe

Eingabe

Sachverhalt

Der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung liegt folgende Eingabe vor:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich die Einrichtung einer durchgehenden Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Scharbeutzer Straße zwischen der Kreuzung Scharbeutzer Straße/Rahlstedter Weg und der Kreuzung Scharbeutzer Straße/Bargteheider Straße anregen und um eine entsprechende verkehrsbehördliche Prüfung bitten.

r eine durchgehende Tempo-30-Regelung sprechen aus meiner Sicht insbesondere die zahlreichen Einrichtungen für besonders schutzbedürftige Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer entlang dieses Straßenabschnitts.

Bereits heute besteht auf einem Teilabschnitt der Scharbeutzer Straße eine zeitlich begrenzte Tempo-30-Regelung im Bereich eines dort ansässigen Seniorenheims. Nach dem Ende dieser Geschwindigkeitsbegrenzung folgen entlang der Straße in relativ kurzen Absnden weitere Einrichtungen und Einrichtungen für Kinder und ältere Menschen:

- zunächst das bereits berücksichtigte Seniorenheim,

- etwa 400 Meter weiter eine Kindertagesstätte,

- etwa 300 Meter danach ein weiteres Seniorenheim,

- etwa 100 Meter später eine Kindertagesstätte,

- anschließend eine Schule sowie eine weitere Kindertagesstätte.

Damit befindet sich auf diesem vergleichsweise kurzen Straßenabschnitt eine außergewöhnlich hohe Konzentration von Einrichtungen, an denen regelmäßig Kinder, ältere Menschen und andere besonders schutzbedürftige Personen am Straßenverkehr teilnehmen.

Vor diesem Hintergrund erscheint es mir nicht sinnvoll, zwischen diesen Einrichtungen weiterhin eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vorzusehen und die Geschwindigkeit jeweils nur punktuell auf 30 km/h zu reduzieren. Eine durchgehende Tempo-30-Regelung würde die Verkehrssituation für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer übersichtlicher, einheitlicher und sicherer machen.

Besonders wichtig ist dabei die Sicherheit beim Queren der Scharbeutzer Straße. Nach meinem Eindruck wird der Kraftfahrzeugverkehr derzeit gegenüber dem Fußverkehr an vielen Stellen deutlich bevorzugt. Abgesehen von einer einzelnen Ampelanlage gibt es keine ausreichende Zahl gut nutzbarer, ebenerdiger Querungsmöglichkeiten. Ich rege daher zusätzlich an, im Zuge der Prüfung zu untersuchen, ob an geeigneten Stellen Fußngerüberwege (Zebrastreifen) eingerichtet werden können.

Eine Kombination aus Tempo 30 und sicheren Querungsmöglichkeiten würde insbesondere Kindern auf dem Weg zur Schule oder zur Kita sowie älteren Menschen das Überqueren der Straße erleichtern. Gleichzeitig würde dadurch die gesamte Straße verkehrlich beruhigt.

Auch für die Anwohnerinnen und Anwohner wäre eine solche Maßnahme aus meiner Sicht sehr positiv. Entlang der Scharbeutzer Straße befinden sich zahlreiche Wohnhäuser. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit würde voraussichtlich zu weniger Verkehrslärm, einerheren Aufenthaltsqualität und einem insgesamt angenehmeren Wohnumfeld beitragen.

Auch der öffentliche Busverkehr dürfte durch Tempo 30 nur geringfügig beeinträchtigt werden. Aufgrund der zahlreichen Einmündungen, Querungen, Bushaltestellen, Einrichtungen und des Fußverkehrs ist auf diesem Straßenabschnitt ohnehin kaum dauerhaft eine Geschwindigkeit von 50 km/h realistisch. Die tatsächliche Durchschnittsgeschwindigkeit dürfte daher bereits heute deutlich unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegen. Eine einheitliche Regelung von 30 km/h würde somit voraussichtlich nur geringe Auswirkungen auf die Fahrzeiten des Busverkehrs haben, gleichzeitig aber die Verkehrssicherheit erhöhen.

Aus meiner Sicht überwiegen daher die Vorteile deutlich:

- höhere Verkehrssicherheit für Kinder und ältere Menschen,

- bessere Querungsmöglichkeiten für Fußngerinnen und Fußnger,

- geringere Geschwindigkeitsunterschiede und eine ruhigere Verkehrssituation,

- weniger Verkehrslärm für die Anwohnerinnen und Anwohner,

- einheitliche und nachvollziehbare Geschwindigkeitsregelung auf dem gesamten Abschnitt,

- voraussichtlich nur geringe Auswirkungen auf die Fahrzeiten des Busverkehrs.

Als möglicher Nachteil ist insbesondere eine geringfügige Verlängerung der Fahrzeit des motorisierten Individualverkehrs zu berücksichtigen. Angesichts der zahlreichen Einrichtungen, der vorhandenen Querungen und des bereits heute durch die Verkehrssituation begrenzten tatsächlichen Geschwindigkeitsniveaus erscheint dieser Nachteil jedoch verhältnismäßig gering.

Ich möchte Sie daher bitten,

1. die Anordnung einer durchgehenden Tempo-30-Regelung auf dem genannten Abschnitt der Scharbeutzer Straße zu prüfen,

2. die bestehende Situation hinsichtlich der Sicherheit des Fußverkehrs und insbesondere der Querungsmöglichkeiten zu überprüfen und

3. zu prüfen, ob an geeigneten Stellen Zebrastreifen bzw. weitere sichere Fußngerüberwege eingerichtet werden können.

Ich würde mich über eine Rückmeldung zu meinem Anliegen und insbesondere darüber freuen, welche verkehrsbehördliche Stelle für die Entscheidung zuständig ist und wie das weitere Verfahren aussieht.

Vielen Dank für die Prüfung meines Anliegens.

Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Scharbeutzer Str. Rahlstedter Weg Bargteheider Str.

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