22-1147

Antrag auf BV-Mittel zum Ausbau der E-Ladeinfrastruktur Schloßstraße 60

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 25.03.2025 Ausschuss für Haushalt, Sport und Kultur Ö 6.8

Sachverhalt

Die Freie und Hansestadt Hamburg wird bis zum Jahr 2030 die Landes- und Bezirksverwaltung, insbesondere den Fuhrpark, CO2-neutral organisieren“23 Abs.1 HmbKliSchG, siehe auch Zweite Fortschreibung des Hamburger Klimaplans). Im Bereich des Fuhrparks des Bezirksamts Wandsbek betrifft dies auch die Ersatzanschaffung von KfZ durch E-KfZ: „Die Beschaffung von Fahrzeugen […] richtet sich nach der Leitlinie für die Beschaffung von Fahrzeugen mit geringen CO2- und Schadstoffemissionen. Bei Ersatz oder Erweiterungsbeschaffungen […] sind grundsätzlich Elektrofahrzeuge zu beschaffen (Allgemeine Kraftfahrzeugbestimmungen der Freien und Hansestadt Hamburg vom 25. Januar 2022, S. 4, siehe auch Leitfaden Nachhaltige Beschaffung der FHH, Anhang I Abschnitt 8 „Kraftfahrzeuge“).

Voraussetzung dieser Umstellung des Fuhrparks ist verfügbare E-Ladeinfrastruktur an relevanten Standorten des Bezirksamts. Das Bezirksamt Wandsbek hat sich bereits auf den Weg gemacht den eigenen Fuhrpark CO2-neutral zu organisieren. Soweit möglich wird die KfZ-Flotte reduziert und der verbleibende Fuhrpark auf E-KfZ umgestellt. Dazu wurde E-Ladeinfrastruktur an verschiedenen Standorten geschaffen. Aktuell umfasst der Fuhrpark 53 Fahrzeuge, davon sind 29 mit e-Motor ausgestattet. Um die genannten Zielvorstellungen zu erreichen, ist allerdings die Erweiterung der E-Ladeinfrastruktur nötig. Ohne diesen Ausbau werden Ersatzanschaffung von KfZ in Zukunft nicht stattfinden können. Mit der geplanten Umstellung können 16 weitere Fahrzeuge auf einen elektrischen Motor umgestellt werden. Damit wäre dann die Umstellung für das BA Wandsbek ausgereizt. Weitere Umstellungen werden schwierig, da für Not- und Katastrophenfälle, sowie Fahrten in umliegende Bundesländer eine gewisse Anzahl an Fahrzeugen mit Otto-Motor vorgehalten werden muss. Ebenso können Fahrzeuge an externen Standorten nicht umgestellt werden.

Das spezifische Einsparpotential dieser Maßnahme wurde nicht methodisch quantifizierbar erhoben. Einer aktuellen Studie im Auftrag des Umweltbundeamtes zur Folge sind E-Fahrzeuge allerdings um etwa 40 Prozent klimafreundlicher in ihrer Wirkung als Pkw mit Benzinmotor“, bezogen nicht nur auf den Betrieb, sondern den gesamten Lebenszyklus (UBA 2024, https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/klimavorteil-fuer-e-autos-bestaetigt).

Zudem verfügt das Bezirksamt Wandsbek über eine wichtige Vorbildfunktion und sollte diese auch mit dem eigenen Handel demonstrieren.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

  1. Bewilligung von Mitteln in Höhe von 63Tsd. EUR investiv und 7Tsd. EUR konsumtiv für den Ausbau der E-Ladeinfrastruktur am Standort Schloßstraße 60.
Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Hamburg Schloßstraße

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