Anhörverfahren nach § 14 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz, siehe Anlage.
Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes wurde seitens der BWVI gebeten, den entsprechenden Ausschuss über die o.g. Erlaubnis zu informieren.
Seitens W/MR bestehen keine Bedenken. Zu der Auswahl der Haltepunkte behält sich W/MR 21 im Rahmen der Genehmigung eventuelle Einschränkungen vor.
Der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss nimmt Kenntnis.
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