Anerkennung von Praktikastellen in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA)
Letzte Beratung: 23.09.2026 Jugendhilfeausschuss Ö 6.4
Einrichtungen der OKJA haben je nach Personalausstattung eine Öffnungszeit von max. fünf Stunden am Tag. Ein Teil der Erzieherfachschulen fordert für die Anerkennung der Praktika, dass acht Stunden am Kind gearbeitet wird. Vor- und Nachbereitungszeiten oder die Wahrnehmung von relevanten Terminen für die Gestaltung von Kooperationsbezügen und Netzwerkarbeit wird nicht von allen Fachschulen akzeptiert. Das Referat Kinder- und Jugendpolitik der BSFB hat unter Teilnahme des BA-Wandsbek das Gespräch mit den betroffenen Erzieherfachschulen gesucht, um eine Klärung dieser Problematik herbeizuführen. Bisher konnte keine im Alltag der OKJA- Einrichtungen anwendbare Lösung gefunden werden. Die Wandsbeker AG §78 hat sich in der letzten Sitzung am 08.09.26 mit dem Thema befasst und mit folgendem Ergebnis:
Die Anerkennung der Praktikumsstelle sollte auch dann möglich sein, wenn die Öffnungszeiten der Einrichtung keine durchgängige achtstündige Arbeit am Kind ermöglichen.
Neben der direkten pädagogischen Arbeit mit den Kindern umfasst das Praktikum weitere wesentliche und für die pädagogische Praxis relevante Tätigkeitsbereiche. Dazu gehören insbesondere die Vor- und Nachbereitung pädagogischer Angebote, die Planung und Durchführung von Projekten, die Zusammenarbeit und Vernetzung mit anderen Einrichtungen und Kooperationspartnern sowie die Teilnahme an Gremien- und Teamsitzungen.
Darüber hinaus bietet die Praktikumsstelle die Möglichkeit, Einblicke in politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen pädagogischer Arbeit zu gewinnen und sich mit Fragen der Interessenvertretung, Öffentlichkeitsarbeit und fachpolitischen Gestaltung auseinanderzusetzen.
Diese Tätigkeiten sind ein wichtiger Bestandteil professioneller pädagogischer Arbeit und tragen wesentlich zum Erwerb der im Praktikum vorgesehenen fachlichen und überfachlichen Kompetenzen bei. Die fehlende Möglichkeit, während der gesamten Praktikumszeit acht Stunden täglich unmittelbar am Kind zu arbeiten, sollte daher nicht allein ausschlaggebend für die Anerkennung der Praktikumsstelle sein. Entscheidend sollte vielmehr die Gesamtheit der dort vermittelten praktischen Erfahrungen und Lernmöglichkeiten sein.
Beschluss:
Dem Ausschuss zur Kenntnisnahme und Zustimmung, die Stellungnahme der AG §78 über den Jugendhilfeausschuss an die BSFB weiterzuleiten.
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