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Alte Lackfabrik Altrahlstedter Kamp/ Wandseredder - Wie ist die Situation? Auskunftsersuchen vom 30.08.2021

Antwort zu Anfragen

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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10.11.2021
28.10.2021
Ö 15.2
Sachverhalt

 

Die ehemalige Lackfabrik am Altrahlstedter Kamp ist seit vielen Jahren ein allgemeines Ärgernis. Darin sind sich Anwohner:innen und und Politik einig. Seit Jahren streiten sich die Gesellschafter der Eigentümer-GbR über den möglichen Verkauf an einen Investor der die Fläche sanieren will und dort Wohnraum bauen möchte. Das Grundstück ist verfallen und bekanntermaßen eine Altlast. Inzwischen wurde die Belastung der Böden und der angrenzenden Wandse durch Schadstoffe schrittweise dokumentiert und durch die kontinuierliche Arbeit eines Bürgerschaftsabgeordneten öffentlich gemacht.

 

Zuletzt gab es 2020 ein Gerichtsurteil, das dem Vernehmen nach den Stillstand in dieser Angelegenheit weiter zementiert. Im Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz wurde zugesichert, man würde die Sache seitens des Bezirksamtes weiter beobachten und über den Sachstand informieren.

 

Bereits 2019 hatte die Bezirksversammlung auf Antrag von SPD und Grünen beschlossen, der Bezirksamtsleiter möge ein vermittelndes Gespräch zwischen den Streitparteien führen. Zugleich wurden die zuständigen Behörden aufgefordert, die Möglichkeiten einer Enteignung der bisherigen Eigentümerin zu prüfen. Die Behörde wurde damals ebenfalls veranlasst, weitere Bodenuntersuchungen in Auftrag zu geben.

 

 


 

Daher fragen wir die Verwaltung:

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet unter Beteiligung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) und des Bezirksamtes Wandsbek das o.g. Auskunftsersuchen wie folgt:                                                                                    11.10.2021

 

  1. Welchen Kenntnisstand haben Fachbehörde und Bezirksamtsleitung über den Inhalt und Fortschritt der Rechtsstreitigkeiten?

 

BUKEA:

Die detaillierten Rechtsstreitigkeiten zwischen der Erbengemeinschaft sind dem Bezirksamt Wandsbek nur soweit bekannt, dass eine E-Mail vorliegt, in der der Bevollmächtigte der Erbengemeinschaft mitteilt, dass es eine Einigung gebe und der Verkauf angestrebt werde. Da sich ein potentieller Käufer an das Bezirksamt Wandsbek gewandt hat, um Details zur Sanierung zu erörtern, wird davon ausgegangen, dass die Angaben der Erbengemeinschaft stimmen.

 

 

  1. Welche anhängigen Gerichtsverfahren im Komplex „Lackfabrik“ sind der zuständigen Fachbehörde und der Bezirksamtsleitung bekannt?

 

BUKEA:

Vor dem Verwaltungsgericht Hamburg sind aktuell zwei Klageverfahren anhängig:

 

  1. Klage gegen drei Gebührenbescheide wegen Sicherung des Geländes gegen un-befugtes Betreten (Az. des Gerichts: 7 K 4346/17; Az. RA: W/RA22/1017/2016, W/RA22/1041/2016 und W/RA22/1042/2016)

 

  1. Klage gegen die bauaufsichtliche Anordnung zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände auf dem Grundstück und gegen Gebühren (Az. des Gerichts: 7 K 2004/18; Az. RA: W/RA22/1107/2017 und W/RA22/1129/2017)

 

Beide Gerichtsverfahren sind noch nicht abgeschlossen, so dass über den Verfahrensfortschritt aktuell keine nähere Auskunft gegeben werden können.

 

 

  1. Welche weiteren Schritte plant das Bezirksamt zu unternehmen, um die aktuelle Situation zu verändern?

 

BUKEA:

Keine.

 

 

  1. Zu welchem Ergebnis sind die zuständigen Behörden bei ihrer Prüfung der Enteignungsmöglichkeiten gekommen? Bitte legen Sie ausführlich dar, welche Herangehensweisen und Modelle geprüft wurden und zu welchen Ergebnissen die jeweilige Prüfung führte.

 

BUKEA:

Eine Enteignung kann nur über das Baurecht erfolgen, wenn das Gebäude als einsturzgefährdet erklärt wird. Nach dem Bundesbodenschutzgesetz besteht kein akuter Handlungsbedarf (Gefahrenabwehr), zumal ein Kaufvertrag kurz vor der Unterzeichnung steht.

 


  1. Geben die neuen Möglichkeiten des Baulandmobilisierungsgesetzes zum Ankauf zum Verkehrswert bessere Chancen, ein Baugebot durchzusetzen?

 

BUKEA:

Die durch das Baulandmobilisierungsgesetz vorgenommene Limitierung des Kaufpreises auf den Verkehrswert (§ 28 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch BauGB) betrifft Fälle der Ausübung eines Vorkaufsrechts. Dafür ist abgesehen vom Bestehen eines Vorkaufsrechts nach §§ 24 ff BauGB erforderlich, dass die Eigentümerin oder der Eigentümer eines Grundstücks dieses verkauft, also ein Kaufvertrag mit einem Dritten bereits geschlossen wurde. Auf die Durchsetz-barkeit von Baugeboten hat die Regelung keinen Einfluss.

 

Das Baulandmobilisierungsgesetz enthält auch Änderungen bei den Regelungen für Baugebote, insbesondere die Einführung von § 176 Abs. 1 Nr. 3 BauGB, der es ermöglicht, den Bau von Wohnungen anzuordnen, wenn dies der Festsetzung des Bebauungsplans entspricht. Da für das fragliche Grundstück im Bebauungsplan Rahlstedt 12 vom 10. Juni 1969 „öffentliche Grünfläche“ festgesetzt ist, kommt die Anwendung dieser Norm hier jedoch nicht in Betracht.

 

 

  1. 2010 ist ein umfangreiches Gutachten zur Kontaminierung erstellt worden. Gleichzeitig wurde eine Ausbreitung der Kontaminierung im Grundwasser und in der Wandse ausgeschlossen. Gibt es nach der 11-jährigen Verfahrensverzögerung neue Erkenntnisse und Kontrollmessungen, die eine akute Gefährdung weiterhin ausschließen? Bitte legen Sie alle verfügbaren Parameter der Messungen zur Boden- und Gewässerbelastung in dem Areal chronologisch dar und weisen Sie aus, welche Richtwerte gemäß der europäischen Wasserrahmenrichtlinie überschritten wurden und um wie viel Prozent die Überschreitung erfolgte.

 

BUKEA:

Es gibt keine weiteren Untersuchungen. Ein Eintrag in die Wandse konnte bei den Untersuchungen nicht nachgewiesen werden. Ein Austrag der Schadstoffe aus dem Boden über das Stauwasser in die Wandse erfolgte schätzungsweise in den ersten zehn Jahren nach Eintrag in den Boden. Die heutige Situation zeigt an Bodenpartikeln gebundene Schadstoffe, die wenig mobil sind. Zudem ist die betroffene Fläche zu 80 % durch Bauwerke versiegelt. Das verhindert die Neubildung des Stauwassers erheblich. Kontrolluntersuchungen sind zurzeit nicht notwendig.

 

Anhänge

keine Anlage/n