Alstertaler Schleusen: 500-jähriges Jubiläum feiern! Beschluss der Bezirksversammlung vom 09.06.2022 (Drs. 21-5127.1) Hier: Stellungnahme der Behörde für Kultur und Medien
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Das Bezirksamt Wandsbek, die LSBG, die Kulturbehörde, die BUKEA und das Museum für Hamburgische Geschichte werden bis 2024 gebeten, dem zuständigen Ausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek
1. Ein Konzept vorzulegen, wie dieses Jubiläum gefeiert werden soll
2. Standorte und Texte für Erinnerungstafeln vorzuschlagen
3. Vorhandene historische Fragmente und Strukturen der Schleusenanlagen zu benennen und spätestens bis 2028 denkmalgerecht zu sanieren. Als federführend wird hier die Kulturbehörde gesehen und um eine zeitnahme Mitteilung gebeten.
4. Zu prüfen, ob durch eine soziale berufsbildende Institution oder durch Bootsbauerauszubildende der Nachbau eines „Alsterbock“ (historisches Alsterschiff) möglich ist.
Stellungnahme der Behörde für Kultur und Medien:
Die Bezirksversammlung Wandsbek bittet um Auskunft zu historischen Fragmenten und Strukturen sowie die denkmalgerechte Sanierung der Schleusenanlagen bis 2028. Die für den Denkmalschutz zuständige Behörde weist darauf hin, dass gemäß § 7 des Hamburgischen Denkmalschutzgesetztes die Verfügungsberechtigten verpflichtet sind, ihr Denkmal im Rahmen des Zumutbaren denkmalgerecht zu erhalten, vor Gefährdungen zu schützen und instand zu setzen.
Zu 3.:
Die Mellingburger Schleuse, 1958 in die Denkmalliste eingetragen, stellt die letzte weitgehend authentisch erhaltene Alsterschleuse im oberen, nicht kanalisierten Teil der Alster dar. Die Gruppe aus verschiedenen baulichen Anlagen, darunter die Wehre, Wasserbecken, Umlauf ostwärts, begleitende Befestigungen (Vorsetzen, Spundwände, Mauerwerk, Treppen), Böschungen und Dämme, entstand in mehreren Bauphasen seit dem 16. Jahrhundert. In ihrer grundlegenden Disposition als Doppelschleuse in den Jahren 1528/1529 errichtet, weist sie vor allem Bausubstanz des 19. und 20. Jahrhunderts auf. Die zwei etwa zeitgleich entstandenen übrigen Schleusen dieses Alsterabschnitts, die Poppenbütteler und Wohldorfer Schleuse, sind als deutlich stärker veränderte Anlagen von geringerem dokumentarischen Wert und unterliegen daher nicht dem Denkmalschutz.
Die Sanierungsarbeiten an der Mellingburger Schleuse wurden jüngst zwischen dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) und dem Denkmalschutzamt abgestimmt. Ansprechpartner ist der LSBG.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.