Mit den Antworten zur Drucksache 22-3769 ergeben sich weitere Rückfragen zur öffentlichen Beteiligung und Finanzierbarkeit der aktuellen Planungen im Volksdorfer Ortskern sowie zum bisherigen und zeitlichen Ablauf.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
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Laut Drucksache 22-3769 ist die Vorstellung der Vorplanung für September 2026 geplant. Gibt es hier zum aktuellen Zeitpunkt eine genauere Planung für den Ort und die Art der Vorstellung und welche Fachausschüsse der Bezirksversammlung Wandsbek beteiligt werden sollen?
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Hält die Verwaltung zum aktuellen Zeitpunkt am zeitlichen Ablauf fest, der in der Drucksache 22-3769 geschildert fest, oder gibt es weitere Verzögerungen? Wie ist der aktuelle Stand der Vorplanung?
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Ist die in Antwort 8. aus Drucksache 22-3769 geplante öffentliche Veranstaltung bereits konkreter geplant worden und in welcher Art und Weise soll diese stattfinden?
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Sind die in Drucksache 22-3769 genannten Kosten für externe Dienstleistungen von bis zu 750.000€ zum aktuellen Zeitpunkt bereits durch Rahmenzuweisungen oder andere Mittel gedeckt? Wenn ja wodurch und wenn nein, aus welchen Mitteln sollen die Kosten gedeckt werden?
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Hält die Verwaltung die aktuelle Rahmenzuweisung bei Kosten für externe Dienstleistungen von bis zu 750.000€ für ausreichend und sind diese durch das aktuelle Arbeitsprogramm gedeckt?
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Sind nach Kenntnis der Verwaltung die derzeit vorgesehenen Haushaltsmittel ausreichend, um sowohl die weiteren Planungskosten als auch eine spätere bauliche Umsetzung des Projekts vollständig zu finanzieren? Falls nein, welche zusätzlichen Finanzierungsquellen werden derzeit geprüft?
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Wäre aus Sicht der Verwaltung die Vergabe von Einzelmaßnahmen im Volksdorfer Ortskern in Höhe von bis zu 750.000€ sinnvoller, als diese Kosten für externe Dienstleistungen auszugeben?
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Sind seit Veröffentlichung der Drucksache 22-3769 externe Dienstleistungen vergeben worden und wenn ja in welcher Höhe?
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Hat sich die in Drucksache 22-3769 genannte Schätzung von rund 750.000 Euro für externe Planungs- und Gutachterleistungen inzwischen verändert? Falls ja, wie hoch wird der Betrag aktuell veranschlagt und wodurch begründen sich die Änderungen?
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Hat sich seit der Beantwortung der Drucksache 22-3769 die fachliche Bewertung der vier untersuchten Varianten verändert? Falls ja, welche Variante wird derzeit bevorzugt und aus welchen Gründen?