Ärger über achtlos abgestellt Leih-E-Scooter - Was planen die Verkehrsbehörde und der Bezirk Wandsbek? Beschluss der Bezirksversammlung vom 08.09.2022 (Drs. 21-5769)
Letzte Beratung: 08.12.2022 Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft Ö 7.5
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Verwaltung möge in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden in einer der nächsten Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Wirtschaft darlegen, welche Maßnahmen bezüglich der Nutzung und des Nutzerverhaltens bei Leih-E-Scootern geplant sind und wann entsprechende Pläne umgesetzt werden sollen.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt zum Beschluss wie folgt Stellung:
Mit Bird (das Unternehmen hat eine Einstellung angekündigt), Bolt, Lime, Tier und VOI sind fünf Anbieter von E-Scooter-Sharing derzeit in Hamburg aktiv. Die Fahrzeuganzahl beläuft sich über alle Betreiber hinweg inzwischen auf über 20.000.
Grundsätzlich können E-Scooter ein wichtiger Baustein zur Bewältigung der sog. „letzten Meile“ sein. Sie können dazu beitragen, insbesondere in Randlagen den Weg von der eigenen Haustür bis zur nächste Haltestellte noch einfacher zurückzulegen und damit die Unabhängigkeit vom eigenen Auto fördern. Gleichwohl sind E-Scooter derzeit ein Ärgernis, wenn sie als Hindernis auf Fuß- und Radwegen abgestellt werden. Der den Behörden zur Verfügung stehende Handlungsrahmen ist jedoch von Gesetzes wegen begrenzt, da E-Scooter – wie Fahrräder auch – vom genehmigungsfreien Gemeingebrauch gemäß § 16 Absatz 1 Hamburgisches Wegegesetz (HWG) umfasst sind. Somit hat Hamburg derzeit keine rechtlich verbindliche Handhabe zur Steuerung und Regulierung der Angebote. Daher hat Hamburg im Rahmen einer Vereinbarung auf freiwilliger Basis mit allen momentan in Hamburg aktiven E-Scooter-Sharing-Anbietern Verabredungen getroffen.
Zu den Verabredungen gehören bspw. die Festlegung von sogenannten No-Parking-Zones – teilweise in Kombination mit extra eingerichteten Abstellflächen – sowie eine Begrenzung der Fahrzeuganzahl pro Anbieter innerhalb des Ring 2. Die Parkverbotszonen wurden allen voran an Stellen eingerichtet, die durch ein besonders hohes Fußverkehrsaufkommen gekennzeichnet sind sowie in Gewässernähe oder auf Brücken, um Vandalismus vorzubeugen.
Im September 2021 haben Stadt und Anbieter bereits auf die zunehmende Beschwerdelage reagiert und weiterführende Maßnahmen ergriffen. So unterstützen die Beschäftigten des Landesbetriebs Verkehr (LBV) in ihren Kontrollgebieten die Polizei verstärkt, indem sie verkehrswidrig abgestellte E-Scooter melden, wenn nötig und möglich umstellen und Bußgeldverfahren gegen Anbieter und/oder Nutzende einleiten. Darüber hinaus kommt eine von den Betreibern übergreifend fungierende Fußpatrouille zum Einsatz, die in innenstadtnahen Bereichen verkehrsbehindernd abgestellte Fahrzeuge umsetzt.
Um die Abstellproblematik weiter zu verbessern, setzt seit Oktober 2022 die Stadtreinigung Hamburg (SRHH) im Rahmen eines zunächst bis Ende 2022 befristeten Pilotprojektes verkehrsbehindernd abgestellte E-Scooter – und E-Bikes – um. Räumlich wird der Fokus auf „Hotspots“ sowie den Gebietsgrenzen der verleihenden Unternehmen liegen. Die SRHH wird gezielt diese Gebiete regelhaft abfahren. Ziel ist es, die Situation im ohnehin beengten Verkehrsraum für alle Teilnehmenden weitestgehend konfliktfrei zu gestalten.
In diesem Zusammenhang empfiehlt die BVM weiterhin eine sukzessive Ausweitung der Abstellflächen für E-Scooter und steht den Bezirken bei der Flächensuche unterstützend zur Seite. Die Verantwortlichkeit für die Umsetzung von Abstellflächen obliegt den Bezirken.
Das Bezirksamt nimmt ergänzend wie folgt Stellung:
Im Bezirksamtsgebiet gibt es noch keine ausgewiesenen Abstellflächen für E-Scooter, die Auswertung der vorhandenen Daten haben noch keine „Hotspots“ ermittelt. Unabhängig davon wird das Bezirksamt auf die Regionalausschüsse mit einer entsprechenden Abfrage zukommen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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