21-4812.1

Änderung der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Wandsbek, Wahl des Jugendhilfeausschusses Beschlussvorlage des Hauptausschusses

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 03.03.2022 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 9.9

Sachverhalt

 

Der Hauptausschuss hat der Drucksache einstimmig zugestimmt

 

Nach Beratung im Hauptausschuss am 20.01.2020 hatte die Bezirksversammlung am

30.01.2020 (Drs. 21-0866.1) die Geschäftsordnung für die 21. Legislaturperiode beschlossen.

Diese enthält in § 18 eine geänderte Vorschrift für die Benennung von Mitgliedern in den Aus-schüssen der Bezirksversammlung durch die Fraktionen. Demnach ist eine Wahl in der Bezirks-versammlung nicht mehr erforderlich. Die Benennung der Ausschussmitgliedschaft wird

nunmehr analog der Regelung in der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft wirk-sam mit Kenntnisnahme der Bezirksversammlung einer Mitteilung an ihr vorsitzendes Mitglied.

 

Die gewählte Formulierung für die Ausschüsse der Bezirksversammlung hat zu Unklarheiten

hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit auf den Jugendhilfeausschuss geführt, der als bundesrechtlich

konstituiertes Kommunalorgan Teil einer besonderen Verwaltungseinheit des Bezirksamtes ist

und kein Fachausschuss der Bezirksversammlung im Sinne der Vorschriften des Bezirksverwal-tungsgesetzes.

 

Durch eine Änderung der Geschäftsordnung soll klargestellt werden, dass die Bezirksversamm-lung daran festhält, die Mitglieder des Jugendhilfeausschuss zu wählen.

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen

 

 

Petitum/Beschluss

 

1. Die Geschäftsordnung der Bezirksversammlung wird wie folgt geändert.

 

  1. § 18 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:

 

“Die Fraktionen benennen gegenüber dem vorsitzenden Mitglied die von ihnen in

die Fachausschüsse, Regionalausschüsse, Sonderausschüsse und den Hauptausschuss

zu entsendenden Mitglieder und deren ständigen Vertretungen. Wer

benannt werden kann, richtet sich nach § 17 BezVG. Die Benennung der Ausschussmitgliedschaft wird wirksam mit Kenntnisnahme durch die Bezirksversammlung.”

 

  1. Neu eingefügt wird ein § 18 Absatz 1a:

 

“Abweichend von Absatz 1 werden die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses,

soweit diese aus der Mitte der Bezirksversammlung oder durch diese zu bestimmen

sind, durch die Bezirksversammlung gewählt. Zusammensetzung, Aufgaben

und Verfahren des Jugendhilfeausschusses richten sich nach dem Hamburgischen

Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinderund

Jugendhilfe - in der Fassung vom 25. Juni 1997 (HmbGVBl. S. 273), zuletzt

geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Februar 2021 (HmbGVBl. S. 64),

in der jeweils geltenden Fassung.

Auf die Besetzung von Unterausschüssen des Jugendhilfeausschusses findet die

Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses Anwendung.”

 

  1. § 21 Abs. 3 wird neu gefasst:

 

“Soweit diese Geschäftsordnung anwendbar ist, sind die Regelungen für Fachausschüsse sinngemäß auch auf den Jugendhilfeausschuss anzuwenden, die Bezirksversammlung kann den Jugendhilfeausschuss gemäß § 8 Abs. 3 AG SGB VIII auch damit beauftragen, Aufgaben eines Fachausschusses wahrzunehmen. Der Ausschuss hat z.Zt. fünfzehn stimmberechtigte Mitglieder (§ 4 AG SGB VIII). Davon werden drei Fünftel der Mitglieder

nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 AG SGB VIII und zwei Fünftel der Mitglieder nach § 3 Abs. 1 Nr. 2   

SGB VIII gewählt. Die weiteren Mitglieder nach § 3 Abs. 2 AG SGB VIII sind nicht stimmbe- 

rechtigt.”

 

2. Vorsorglich bekräftigt und bestätigt die Bezirksversammlung die nachfolgend unter 3.

    genannten Umbesetzungen des Jugendhilfeausschuss in den Sitzungen der Bezirks- 

    versammlung am 13.08.2020, 10.09.2020, 12.11.2020, 08.04.2021, 19.08.2021 und

    23.09.2021.

 

3. Höchst vorsorglich bestätigt die Bezirksversammlungen die nachfolgenden Umbesetzungen  

    im Jugendhilfeausschuss durch erneute Wahl. Die in den Drs. genannten Personen werden,

    wie nachfolgend chronologisch dargestellt in den Ausschuss gewählt bzw. abberufen.

 

       a. Den Eintritt von Iris Vobbe als ordentliches und Peggy Heitmann als als ständige

           Vertreterin im JHA (Drs. 21-1809, Benennung der AfD);

 

       b. das Ausscheiden von Peggy Heitmann und das Eintreten von Oliver Hallmann

           als ständigen Vertreter (Drs. 21-1887, Benennung der AfD);

 

       c. den Eintritt von Dr. Petra Haunhorst anstelle von Daniel Valijani (Drs. 21-2307,

           Benennung der FDP);

 

       d. das Ausscheiden von Franziska Hoppermann und den Eintritt von Gerd

          Neumann als ordentlichem und Niclas Heins als ständigen Vertreter (Drs. 21-

          3028, Benennung der CDU) ;

 

      e. das Ausscheiden von Dr. Haunhorst und den Eintritt von Finn Ole Ritter als ordentli-   

          ches Mitglied und Frank Dethloff als ständigen Vertreter. (Drs. 21-3728,

          Benennung der FDP);

 

      f.  den Eintritt von Marco Münch als stimmberechtigten Mitglied und die Benennung

          Finn Ole Ritter anstelle von Herrn Frank Dethloff als Vertreter (Drs. 21-3876,

          FDP).

 

4. Der Jugendhilfeausschuss wird gebeten, die Drs. 21-3904 zu bestätigen und die dort

    angeregte Umbesetzung im Unterausschuss AG Haushalt und Planung des Jugend-

    hilfeausschusses vorzunehmen.

 

 

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