21-2441

Absperrelemente am Bahnhof Oldenfelde

Anfrage gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
17.12.2020
Sachverhalt

Seit dem 13. November 2020 sind mehrere Absperrelemente aus Beton an beiden Eingängen der Unterführung aufgestellt, die den Zugang zum U-Bahnhof Oldenfelde darstellt (siehe Anlage 1).

 

Eine Recherche in den Medien hat diesbezüglich keine Ergebnisse gebracht und auch eine Mitteilung des Aufstellers ist vor Ort nicht zu finden.

 

Bereits kurz nach Eröffnung der Haltestelle im Dezember 2019 wurde ein Verkehrszeichen auf Höhe des Haltestellennamens über beiden Zugängen angebracht, welches die Durchfahrt mit Fahrrädern verbietet.

 

Dieses wurde bislang kaum beachtet, stellt der Zugang unterhalb des Gleiskörpers doch eine angenehme und kurze Verbindung des Wohngebiets östlich der Gleise zu den Schulen und den Radwegen zu den Nahversorgungszentren Berne und Farmsen westlich der Anlage dar.

 

Die Absperrelemente scheinen auf den ersten Blick daher dazu geeignet, der Missachtung des Verbotsschilds Nachdruck zu verleihen.

 

Außerdem kann man immer wieder ordnungswidrig abgestellte E-Scooter in der Unterführung oder im Eingangsbereich beobachten.

 

Allerdings sind die Elemente auf den abschüssigen Zuwegungen aufgestellt und stellen daher nicht nur für Radfahrer, sondern auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Kinderwagen oder Anhängern bei entsprechenden Witterungslagen, vornehmlich in Herbst und Winter, eine erhöhte Unfallgefahr dar.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Durch welchen Auftraggeber wurden die Absperrelemente binnen der Unterführung am U-Bahnhof Oldenfelde errichtet?

 

  1. Auf welche Summe belaufen sich die Kosten für die Errichtung der Absperrelemente binnen der Unterführung am U-Bahnhof Oldenfelde und wer trägt diese?

 

  1. Was ist der konkrete Anlass, der die Aufstellung der Absperrelemente zur Folge hatte?

 

  1. Gab es Beschwerden aus der Bevölkerung, welche die Aufstellung der Absperrelemente begründet (Falls ja, bitte im Detail erläutern)?

 

  1. Kam es in der Vergangenheit zu Unfällen binnen der Unterführung (z.B. durch Fahrrad- oder Rollerfahrer), welche die Aufstellung der Absperrelemente begründet (bitte Unfälle im Detail auflisten)?

 

  1. Wie bewertet die Verwaltung die aktuelle Passierbarkeit, mit Blick auf die errichteten Absperrelemente, der Unterführung am U-Bahnhof Oldenfelde für Rollstuhlfahrer, gehbehinderte Menschen oder einen Kinderwagen nutzende Passanten sowie die Erreichbarkeit für Rettungsfahrzeuge und Rettungskräfte?

 

  1. Welcher Akteur wäre potenziell im Schadensfall, im Zusammenhang mit den errichteten Absperrelementen, gemäß § 826 BGB haftbar? 

 

Anhänge

Fotos zu den Absperrelementen am Bahnhof Oldenfelde