Absperrelemente am Bahnhof Oldenfelde
Seit dem 13. November 2020 sind mehrere Absperrelemente aus Beton an beiden Eingängen der Unterführung aufgestellt, die den Zugang zum U-Bahnhof Oldenfelde darstellt (siehe Anlage 1).
Eine Recherche in den Medien hat diesbezüglich keine Ergebnisse gebracht und auch eine Mitteilung des Aufstellers ist vor Ort nicht zu finden.
Bereits kurz nach Eröffnung der Haltestelle im Dezember 2019 wurde ein Verkehrszeichen auf Höhe des Haltestellennamens über beiden Zugängen angebracht, welches die Durchfahrt mit Fahrrädern verbietet.
Dieses wurde bislang kaum beachtet, stellt der Zugang unterhalb des Gleiskörpers doch eine angenehme und kurze Verbindung des Wohngebiets östlich der Gleise zu den Schulen und den Radwegen zu den Nahversorgungszentren Berne und Farmsen westlich der Anlage dar.
Die Absperrelemente scheinen auf den ersten Blick daher dazu geeignet, der Missachtung des Verbotsschilds Nachdruck zu verleihen.
Außerdem kann man immer wieder ordnungswidrig abgestellte E-Scooter in der Unterführung oder im Eingangsbereich beobachten.
Allerdings sind die Elemente auf den abschüssigen Zuwegungen aufgestellt und stellen daher nicht nur für Radfahrer, sondern auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Kinderwagen oder Anhängern bei entsprechenden Witterungslagen, vornehmlich in Herbst und Winter, eine erhöhte Unfallgefahr dar.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt im Einvernehmen mit der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariates (PK) 38 wie folgt Stellung: 02.12.2020
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) antwortet wie folgt: 07.01.2021
BVM:
Die Absperrelemente wurden im Auftrag der Hamburger Hochbahn AG (HHA) aufgestellt.
BVM:
Die Kosten trägt die HHA als Veranlasserin. Da es sich nur um eine temporäre Testinstallation handelte, die zum 23.12.2020 wieder entfernt wurde, fallen lediglich Transport- und Mietkosten in geringem Umfang an.
BVM:
Die fortwährende Nutzung der Unterführung durch Radfahrende und damit einhergehende Unfallgefahren wurde bereits mehrfach thematisiert, sowohl von Nutzenden der Haltestelle als auch von Anwohnerinnen und Anwohner. Zuletzt gab es eine konkrete Aufforderung aus der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM), zu prüfen, ob durch geeignete bauliche Maßnahmen wirksam verhindert werden kann, das Radfahrende durch die Unterführung fahren oder wenigstens die Geschwindigkeit deutlich reduzieren müssen.
VD:
Dem PK 38 und der VD 51 sind keine Beschwerden aus der Bevölkerung zu den Absperreinrichtungen bekannt.
VD:
Der VD 51 sind unter Hinzuziehung der Daten aus der Elektronischen Unfalltypen Steckkarte (Euska) keine Unfälle im Bereich der Unterführung bekannt.
BVM:
Da es sich um den einzigen und somit zwingend barrierefrei auszugestaltenden Zugang zur Haltestelle handelt, hat die HHA sich entschieden, zunächst mittels mobiler Elemente einen Versuchsaufbau umzusetzen. Dieser sollte dazu dienen, Erkenntnisse über das Verhalten der Radfahrenden zu erhalten und zudem mit Behindertenverbänden, Feuerwehr, Polizei und U-Bahn-Betrieb die Sinnhaftigkeit der Installation von Barrieren abzustimmen.
Seitens des zuständigen Polizeikommissariats wird die Installation von Barrieren eher kritisch gesehen, da es kein bekannter Problempunkt ist und in der Stadt eine Vielzahl von vergleichbaren Situationen besteht, die ebenfalls nicht als Problempunkte bekannt sind.
Die Rückmeldung der Behindertenverbände ergab, dass eine Anordnung von zusätzlichen Barrieren insbesondere für Sehbehinderte und Blinde sehr nachteilig ist. Daher wird die Testinstallation dort sehr kritisch bewertet.
Bei einer Anordnung von Barrieren, die für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer noch bequem zu umfahren sind, hat sich gezeigt, dass nicht erreicht wird, dass Radfahrende absteigen. Die Barrieren werden mit etwas reduzierter Geschwindigkeit umfahren, die Unterführung wird aber weiterhin durchfahren. Im Bereich der Barrieren bestehen weniger Ausweichmöglichkeiten, wenn sich zu Fußgehende und Radfahrende begegnen, was sich von Fall zu Fall als nachteilig erweist.
Die Absperrelemente wurden zum 23. Dezember 2020 entfernt, sodass nun eine problemlose Passierbarkeit gewährleistet ist.
BVM:
Die Antwort auf diese hypothetische Frage ist abhängig vom konkreten Schadensereignis und den Rahmenbedingungen im Einzelfall. Es bestehen allerdings nach dem vorgetragenen Sachverhalt keine Anhaltspunkte für eine Erfüllung der Tatbestandsmerkmale der genannten Rechtsnorm.