21-2525.1

Abholstation für Personalausweise, Reisepässe und elektronische Aufenthaltstitel Beschlussvorlage des Hauptausschusses

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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25.02.2021
Sachverhalt

 

Urspgl. Antrag der CDU-Fraktion (Drs. 21-2525), Ziffer 1 mit Ergänzungen (in kursiv) geändert, punktweise Abstimmung: Ziffer 1 in geänderter Fassung einstimmig beschlossen, Ziffer 2 mehrheitlich abgelehnt.

 

Unsere Kundenzentren im Einwohnerwesen und Ausländerwesen sind trotz verpflichtender Terminvergabe für Dienstleistungen stark belastet. Es gibt zwar Dienstleistungen, wie die Abholung von Ausweisdokumenten und elektronischer Aufenthaltstitel für die man keinen Termin braucht, aber unter anderem dauert die Abholung auch einige Zeit.

Darüber hinaus ist die Abholung von diesen Dokumenten nur während der Öffnungszeiten der Kundenzentren möglich. Dies ist vor allem für Eltern, Berufstätige oder Menschen mit vollen Terminplänen oder anderen Verpflichtungen oftmals eine Herausforderung. Andere Kommunen in Deutschland haben auf diese Herausforderung bereits durch das Aufstellen von 24/7 Abholstationen vergleichbar mit Packstationen reagiert. Im Zuge der zunehmenden Digitalisierung, zur Steigerung der Familienfreundlichkeit, zur Reduzierung von unnötigen Kontakten und zur Reduzierung der Arbeitsbelastung der Kundenzentren sollte auch Hamburg 24/7 Abholstationen für Personalausweise, Reisepässe und elektronischen Aufenthaltstiteln aufstellen.

 

Petitum/Beschluss

 

 

  1. Die zuständige Behörde wird gebeten, zu prüfen ob in allen Bezirken an den Bezirksämtern bzw. an den Standorten der Kundenzentren eine Abholstation für eine Abholung von Ausweisdokumenten und elektronischen Aufenthaltstiteln zu jeder Tages- und Nachtzeit errichtet werden kann. Hierzu sind folgende Aspekte zu prüfen:

-          Kompatibilität der verschiedenen Software, die einzusetzen wäre

-          Kostenermittlung bei einer Einführung

-          Entstehender Zeit- und Personaleinsatz bei der Bestückung der Abholstation (durch Abfragen bei Gemeinden, die die Abholstationen bereits betreiben)

 

 

 

 

Anhänge

keine Anlage/n