20-5808

Abfallentfernung an der Sieker Landstraße, Absperrung zum Naturschutzgebiet Beschluss der Bezirksversammlung vom 15.02.2018 (Drs. 20-5505)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Der Ausschuss hätte gerne gewusst, wer an der Sperre zum Naturschutzgebiet an der Sieker Landstraße den Müll entfernt. Dies möge dem Ausschuss zeitnah berichtet werden.

Stellungnahme der Finanzbehörde (FB):

Die Firma Karl Gladigau Immobilien GmbH im Auftrag des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

keine Anlage/n

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