Abbiegen in der Kreuzung Wiesenhöfen/Eulenkrugstraße/Holthusenstraße durch Markierung erleichtern! Beschluss der Bezirksversammlung vom 10.07.2025 (Drs. 22-1833.1)
Letzte Beratung: 09.10.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.4
Folgender Beschluss wurde gefasst:
1. Das Bezirksamt Wandsbek möge sich bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass eine entsprechende und geeignete Markierung innerhalb der Kreuzung das Abbiegen in der Kreuzung Wiesenhöfen/Eulenkrugstraße/Holthusenstraße das Abbiegen erleichtert und insbesondere beim Abbiegen in die Straße Wiesenhöfen markiert, wie weit in die Kreuzung eingefahren werden kann.
Stellungnahme der VD 52:
1. Erörterungsgegenstand
An Amt A432/3 wurde von der Bezirksversammlung Wandsbek die Bitte auf Prüfung heran-getragen, ob das Abbiegen in der Kreuzung Wiesenhöfen/Eulenkrugstraße/Holthusenstraße durch Markierung erleichtert werden könnte.
2. Vorbemerkung
Die vom Regionalausschuss dargestellten Abbiegebeziehungen am genannten Knotenpunkt sind charakteristisch für zahlreiche weitere Verkehrsknotenpunkte innerhalb des Hamburger Stadtgebiets.
3. Stellungnahme
Eine Betrachtung der Örtlichkeit mit der elektronischen Unfallsteckkarte (EUSKA) ergab, dass an der Einmündung Wiesenhöfen/Eulenkrugstraße/Holthusenstraße keine Unfallhäufungsstelle erkannt wurde.
Auch liegen der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde keine Beschwerden bezüglich der geschilderten Thematik an dem Knoten vor
Maßgeblich für die bauliche Gestaltung des Knotenpunktes sind die Verkehrssicherheit und die Leistungsfähigkeit. Zudem müssen die Busbeschleunigung (in der Meiendorfer Straße 220 wird ein neuer Busbetriebshof entstehen) und die Gewährleistung des Verkehrsflusses ohne größere Staus und damit auch die Vermeidung unnötiger Emissionen in die Planung einbezogen werden.
Nach einer Rücksprache mit dem zuständigen Baulastträger, dem Landesbetrieb Straße, Brücken und Gewässer, wäre eine Markierung im Sinne der Beschlussvorlage möglich.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Das Bezirksamt Wandsbek nimmt die Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde z.K. Es wird eine ergänzende Markierung geplant und nach Abstimmung mit dem LSBG und der VD im Bestand ergänzt.
Sollte sich im Prozess ergeben, dass doch eine umfangreichere Anpassung (Eingriff in das bestehende Programm der Lichtsignalanlage) notwendig wird, wird das Vorhaben zunächst in den Maßnahmenspeicher aufgenommen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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