Seit dem 31. Oktober 2026 gilt im Umfeld des Wandsbeker Winterzaubers täglich von 12 bis 23 Uhr eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Die Regelung soll bis zum 3. Januar 2027 bestehen bleiben. Nach Medienberichten wurde die Maßnahme auf Antrag des Bezirksamtes Wandsbek im Rahmen des Sicherheitskonzeptes für den Weihnachtsmarkt veranlasst. Als Begründung werden das erhöhte Besucheraufkommen und die Gefahr genannt, dass Fußgänger ungeordnet die Fahrbahn überqueren. Die neue Regelung stößt bei Bürgern auf Unverständnis. Insbesondere wird hinterfragt, warum die Geschwindigkeitsbegrenzung bereits ab 12 Uhr mittags erforderlich sein soll.
Der Wandsbeker Winterzauber findet in diesem Jahr bereits zum 21. Mal statt. In den vergangenen 20 Jahren gab es keine vergleichbare Geschwindigkeitsbegrenzung. Es stellt sich daher die Frage, was sich gegenüber den Vorjahren verändert hat und warum die Maßnahme gerade jetzt notwendig sein soll. Auch das Wandsbeker Oktoberfest, das jährlich rund 20.000 Besucher anzieht, sowie der sommerliche Beachclub „Like Ice and Sunshine“ finden regelmäßig auf dem Wandsbeker Marktplatz statt. Hinzu kommt das seit 2007 veranstaltete Kinder- und Jugendkulturfest „Chill dich schlau“. Bei diesen Veranstaltungen gab es keine vergleichbare Geschwindigkeitsbegrenzung. Warum ausgerechnet beim Winterzauber eine solche Maßnahme erforderlich sein soll, ist daher besonders erklärungsbedürftig.
Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen nach der Notwendigkeit, der zeitlichen Ausgestaltung und den Grundlagen der vom Bezirksamt beantragten Maßnahme.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
- Wann, durch welche Dienststelle und mit welcher konkreten Begründung hat das Bezirksamt Wandsbek die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Umfeld des Wandsbeker Winterzaubers beantragt?
- Welche konkreten Gefahren oder Erkenntnisse haben das Bezirksamt veranlasst, diese Maßnahme im Sicherheitskonzept für erforderlich zu halten?
- Welche Veränderungen gegenüber den vergangenen Jahren haben aus Sicht des Bezirksamtes dazu geführt, dass nun erstmals eine Geschwindigkeitsbegrenzung beantragt wurde?
- Auf welcher Grundlage wurde die tägliche Geltungsdauer von 12 bis 23 Uhr festgelegt? Welche Erkenntnisse über das Besucheraufkommen und die Fußgängerströme zu den jeweiligen Tageszeiten liegen dem Bezirksamt hierzu vor?
- Nach welchen Kriterien wurden die betroffenen Straßenabschnitte und die Dauer der Maßnahme bis zum 3. Januar 2027 festgelegt?
- Welche alternativen Maßnahmen zur Verbesserung der Fußgängersicherheit hat das Bezirksamt geprüft? Aus welchen Gründen wurden diese nicht umgesetzt?
- Welche Geschwindigkeitsbeschränkungen oder sonstigen verkehrlichen Sicherheitsmaßnahmen waren in den dem Bezirksamt vorliegenden Sicherheitskonzepten für den Wandsbeker Winterzauber, das Wandsbeker Oktoberfest und den Beachclub „Like Ice and Sunshine“ in den vergangenen fünf Jahren jeweils vorgesehen? Bitte nach Veranstaltung und Jahr aufschlüsseln. Welche Gründe waren aus Sicht des Bezirksamtes für die unterschiedlichen Maßnahmen maßgeblich?
- Welche Unterschiede hinsichtlich des Besucheraufkommens, der Fußgängerströme und der Sicherheitsrisiken bestehen nach Einschätzung des Bezirksamtes zwischen dem Wandsbeker Winterzauber und dem Oktoberfest?
- Welche erwarteten Besucherzahlen wurden den Sicherheitskonzepten der drei genannten Veranstaltungen in den vergangenen fünf Jahren jeweils zugrunde gelegt?
- Welche Dienststellen des Bezirksamtes waren an der Erarbeitung des Sicherheitskonzeptes und der Entscheidung beteiligt, die Geschwindigkeitsbegrenzung zu beantragen?
- Wurde die Bezirksversammlung Wandsbek mit den zuständigen Fachausschüssen beziehungsweise der zuständige Regionalausschuss vorab über die geplante Maßnahme informiert? Wenn nein, warum nicht?
- Ist vorgesehen, die Erfahrungen mit der Geschwindigkeitsbegrenzung nach Abschluss des Winterzaubers auszuwerten? Falls ja, anhand welcher Kriterien?
- Wird das Bezirksamt die maßgeblichen Teile des Sicherheitskonzeptes sowie seinen Antrag auf Einrichtung der Geschwindigkeitsbegrenzung zur Verfügung stellen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?