Protokoll
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses gemeinsam mit dem Ausschuss für Mobilität und Inneres vom 23.01.2023

Ö 1 - 20-1173.20

Bebauungsplanverfahren Neugraben-Fischbek 67 (Fischbeker Reethen) - Mobilitätskonzept (Bericht durch die IBA Hamburg GmbH, Veomo und Bezirksverwaltung)

Eine Vertreterin der IBA Hamburg gibt mit Hilfe einer Präsentation einen Sachstandsbericht zum Mobilitätskonzept Fischbeker Reethen, Neugraben-Fischbek 67 wie folgt:

 

Eckdaten des Bebauungsplangebietes:

 

  • Gesamtfläche 70 ha
  • Entwicklung eines Wohn- und Gewerbegebietes (Nettobauland ca. 20 ha Wohnen (und ca. 9,8 ha Gewerbe)
  • Ca. 2.300 Wohneinheiten (ca. 50 % öffentlich-geförderter Wohnungsbau)
  • Bis zu 20 % Baugemeinschaften
  • 20 % SAGA, F&W, BImA
  • Ca. 18 ha Freiraum mit Blau-Grünem Band, Kleingärten, Teich
  • 100 % erneuerbare Energie bei der Wärmeversorgung

 

Ausgangslage Funktionsplan:

 

  • Stellplatzschlüssel:
    • Geschosswohnungsbau (GWB): 0,6
    • Reihen-, Stadt- und Einfamilienhaus: 1,0
  • Ca. 1.500 private Stellplätze müssen nachgewiesen werden.
    • Ca. 1.300 auf dem Grundstück (in Parktaschen und überdachten Parkdecks) und
    • Ca. 200 in der Quartiersgarage
  • Zu erwartender MIV-Anteil ohne Umsetzung eines Mobilitätskonzeptes: 40 %

 

Anschließend Darstellung der Fuß- und Radwegeverbindungen anhand einer Karte mit Stand 12/2021

 

Mobilitätskonzept Phase I

 

  • setze sich zum Ziel eine Mobilitätswende im suburbanen Raum zu unterstützen, indem sich mit einer geringeren Nutzung der Pkw das Mobilitätsverhalten verändere.

 

  • Zur Erreichung dieses Ziels solle ein managementorientierter Ansatz entwickelt werden mit sukzessiver Reduzierung der öffentlichen Stell- / Parkplätze.

 

Besonders diese Veränderung sei als nicht umsetzbar bewertet und das gesamte Mobilitätskonzept als überarbeitungsbedürftig eingeschätzt worden.

 

Mobilitätskonzept PhaseII

 

  • Vertiefung der Phase I hinsichtlich der Dimensionierung und Verortung der Maßnahmen
  • Re-Evaluierung des Stellplatzkonzeptes
  • Erstellung einer Umsetzungsstrategie

 

Dabei werde der Fokus auf die Stärkung des Umweltverbunds mit folgenden Aspekten in den Vordergrund gestellt:

 

  • Reduzierung des Autoverkehrs
  • Förderung nachhaltiger Mobilität
  • Steigerung der Nutzerattraktivität

 

  • Wichtige Bausteine – Auswahl:
    • Stellplatzschlüssel und MIV-Anteil
    • Fahrradfreundlichkeit
    • Shared-Mobility Mobilpunkte

 

  • Bausteine einer zukunftsorientierten Mobilität:
    • Autoreduziertes Wohnen – reduzierter Stellplatzschlüssel
    • ÖPNV: zusätzliche Buslinien
    • Fahrradfreundlichkeit
    • Shared Mobility – Mobilpunkte mit alternativen Mobilitätsangeboten & Ladeinfrastruktur
    • Tempo 30 (Vorgabe Funktionsplan)
    • Fußgängerfreundlichkeit (Vorgabe Funktionsplan)

 

  • Bausteine einer zukunftssicheren Mobilität
    • Logistik Hubs
    • Service und Kommunikation – Mobilitätsmanagement mit Neubürgermanagement

 

Auswahl wichtiger Bausteine

Stellplatzschlüssel

Umsetzung eines Gesamtstellplatzschlüssels gemäß Zwischenszenario 0,54 (0,44 privat + 0,1 öffentlich) – abweichend vom Funktionsplan

 

Pkw-Stellplätze

Basisszenario

Zwischenszenario

Maximalszenario

Privat (Wohnen*)

0,66

(0,6 GWB / 1 STH, RH, EFH)

0,44

(0,4 GWB / 0,7 STH, RH, EFH)

0,27

(0,2 GWB / 0,7 STH, RH, EFH)

Öffentlich

(Besucher)

0,1

0,1

0,1

Gesamt

0,76

0,54

0,37

*Stellplatzschlüssel gewichtet nach Anzahl an Geschosswohnungsbau (GWB) (86 %) bzw. STH, RH, EFH (14 %)

 

Mit dem Begriff „Stellplatzschlüssel“ sei nicht

  • die Anzahl der mindestens herzustellenden Stellplätze gemeint, sondern
  • eine Maximalnorm, die auf jede Wohneinheit gleichermaßen anzuwenden ist.

Der Stellplatzschlüssel sei eine statistische Zielzahl, die sich auf die zu realisierenden Typologien bezieht.

 

Im Zwischenszenario werde ein Stellplatzschlüssel von 0,4 für GWB und 0,7 für STH, RH und EFH angestrebt:

 

  • Pro 10 Wohneinheiten in der Typologie GWB würden für 4 Wohneinheiten jeweils ein Stellplatz / für 6 Wohneinheiten jeweils kein Stellplatz zugewiesen.
  • Pro 10 Wohneinheiten in der Typologie RH / STH, würden für 7 Wohneinheiten jeweils ein Stellplatz und für 3 Wohneinheiten jeweils kein Stellplatz zugewiesen.
  • Pro 10 Wohneinheiten in der Typologie EFH, würden für 7 Wohneinheiten jeweils ein Stellplatz und für 3 Wohneinheiten jeweils kein Stellplatz zugewiesen.

 

Damit ergebe sich für das Zwischenszenario ein MIV-Anteil von ca. 30 %.

 

Fahrradfreundlichkeit

 

  • Vorgaben zur Errichtung von privaten Fahrradabstellanlagen gemäß Mobilitätsnachweis inklusive Flächenvorgaben
  • Vorgaben zur Errichtung von öffentlichen Fahrradabstellanlagen (Gesamtzahl gemäß Schlüssel 25 pro 100 Wohneinheiten, Anteil Lastenrad-Stellplätze)
  • Serviceangebot (u. a. Fahrrad Service-Stationen, Lademöglichkeiten, Reinigungsmöglichkeiten, Schließfächer)

 

Shared-Mobility+

 

  • Bündelung der Mobilitätsangebote an Mobilpunkten

 

  • Kriterien zur Verortung:
  • Innerhalb von 200 Meter Distanz zum Wohneingang
  • Potenzielle Nutzungsintensität der Bewohner:innen im Quartier
  • Barrierefreiheit
  • Technische Umsetzbarkeit
  • Verkehrssicherheit
  • Nähe zu ÖPNV, Multimodalität

 

  • Mögliche Ausstattung der Mobilpunkte
  • Carsharing-Parkplatz
  • Lastenrad-Stellplatz
  • Fahrrad-Abstellanlagen
  • Abstellflächen für Sharing-Angebote (z. B. E-Scooter)
  • Mobilitätsmonitor
  • Lokales Bike-Sharing
  • Fahrradreparaturstation
  • Paketfachanlage
  • Lieferantenparkplatz

 

Weiteres Vorgehen

 

  • Verfolgung des Zwischenszenarios für die weiteren Planungen
  • Überprüfung der städtebaulichen Auswirkungen durch die Anpassung des Stellplatzschlüssels im Rahmen der Fortschreibung
  • Entwicklung von zielgerichteten Instrumenten zur Umsetzung unter Beteiligung der zuständigen Fachbehörden und Dienststellen sowie des Bezirksamtes Harburg:
  • Entwicklungspfade der einzelnen Maßnahmen und Bausteine des Mobilitätskonzeptes
  • Möglichkeiten zum Betrieb
  • Möglichkeiten zur Finanzierung der Mobilitätsangebote
  • Bauabschnittsweise Evaluation der Instrumente und Maßnahmen gegebenenfalls Nachjustierung

 

Themen zur Konkretisierung

 

  • Rückfallebene

Evaluation und Nachsteuerung im Laufe der phasenweisen Gebietsentwicklung

  • Flächenkapazitäten für den höheren Stellplatzschlüssel gem. Funktionsplan in der Quartiersgarage sowie auf den privaten Baufeldern (z. B. Parkdecks) bleiben als Rückfallebene vorhanden
  • Evaluation der Umsetzbarkeit des reduzierten Stellplatzschlüssels nach Vermarktung / Realisierung des 1. Bauabschnitts ( Quartiersgarage und Baufelder ohne eigene Stellplätze)
  • Bei Feststellung eines langfristig erhöhten Bedarfes privater Stellplätze könnten:

      Vorhandene Kapazitäten auf privaten Baufeldern sowie in der Quartiersgarage aktiviert werden

      Bestehende Parkflächen durch Mehrfachnutzung zwischen Nutzergruppen flexibel benutzt werden

 

  • Rechtliche Sicherung des reduzierten Stellplatzschlüssels
  • Keine Festsetzung des Stellplatzschlüssels für private Flächen im Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 67 möglich
  • Rechtliche Sicherung für die Umsetzung liegenschaftsübergreifender Mobilitätsbausteine notwendig
  • Sicherung des reduzierten Stellplatzschlüssels auf den privaten Flächen über die Vermarktung
  • Etablierung einer Parkraumbewirtschaftung öffentlicher Parkplätze bzw. Umsetzung eines Parkraummanagements im öffentlichen Raum der Fischbeker Reethen und der Nachbargebiete

 

  • Vertiefung des Konzeptes und Entwicklung neuer Instrumente zur Umsetzung der Maßnahmen:
    • Fahrradfreundlichkeit (im privaten und öffentlichen Raum)
    • Shared Mobility – Mobilpunkte mit alternativen Mobilitätsangeboten & Ladeinfrastruktur
    • Logistik Hubs
    • Parkraumbewirtschaftung öffentlicher Plätze
    • Mobilitätsmanagement – Parkraummanagement privater Stellplätze, Service und Kommunikation, Neubürgermanagement

 

Rückfragen aus der Kommunalpolitik:

 

Herr Bliefernicht befürchtet „Wildparken“ durch das reduzierte Stellplatzangebot.

 

Der Vorschlag sei bürgerfeindlich und es fehle das Konzept der Durchsetzbarkeit. Die Chance einer Realisierung würde er nur durch Verträge gesehen, die mit den Bewohnern auf den Verzicht von Kfz geschlossen werden.

 

Herr Wiesner:

Grundsätzlich sehe er die Planungen positiv. Er bezweifelt jedoch, dass innerhalb des Betrachtungszeitraumes die Umsetzung erfolgen könne, da er stark annimmt, dass der Ausbau / Taktung der S-Bahn bis zur ersten Bezugsfertigkeit der Wohnungen nicht erfolgt sei. Er halte es für ausgesprochen wichtig, dass die Taktung der S-Bahn für den Bahnhof Fischbek deutliche erhöht wird.

Die Realisierung der Veloroute liege aus seiner Sicht deutlich nach 2028 und eine Anbindung, die aus den Fischbeker Reethen über die Bahn führe, fehle noch.

 

Frau Waschull bittet die IBA Druck auf den HVV für den S-Bahnausbau auszuüben. Weiterhin appelliert sie für eine ausreichende Anzahl gesicherter öffentlicher Fahrradstellplätze.

 

Frau Ost erklärt, dass ein derart gestaltetes und ambitioniertes Konzept benötigt werde, um die Klimaziele zu erreichen. Sie vertritt jedoch auch die Meinung, dass der S-Bahn-Anschluss das wichtigste Mobilitätsangebot für das Wohngebiet sei. Und bittet die IBA ebenfalls, dem HVV die Notwendigkeit deutlich zu machen.

 

Im Fischbeker Heidbrook werde der Parkraum im öffentlichen Bereich von Bewohnern benutzt.

Wie werde in Zukunft darauf reagiert – auch später in den Fischbeker Reethen?

 

Herr Bartels kritisiert den Parkplatzschlüssel von 0,4 und befürchtet Konflikte mit Neu Wulmstorf, da die Bewohner von den Fischbeker Reethen dann zum Parken dorthin ausweichen würden. Er glaubt auch nicht, dass ein Kfz-Verbot sinnvoll wäre.

Zusätzlich weist er darauf hin, dass das S-Bahn-Netz komfortabel nur bis Neugraben ausgebaut sei. Anschließend in Richtung Buxtehude / Stade nicht – dazu gehöre auch der Bahnhof Fischbek. Dieses Netz über die Hamburger Grenze hinaus werde auch von anderen Trägern verwendet und er bezweifelt, dass Niedersachsen bereit ist, in Buxtehude zu unseren Gunsten die zusätzlich benötigten Verkehre aufzunehmen.

 

Herr Lohmann hält das Konzept für gut, aber in der Praxis für nicht umsetzbar.

 

Frau Ehlers sieht es sehr positiv und erklärt, dass an anderen Orten derartige Mobilitätskonzepte bereits funktionieren.

Ö 2 - 21-2639

Planfeststellungsverfahren: Vierspuriger Ausbau A1 - Stellungnahme des Bezirksamtes (Bericht der Bezirksverwaltung)

Herr Schläger informiert mit Hilfe einer Präsentation zum Planfeststellungsverfahren des 8-streifigen Ausbaus A1 Abschnitt Süd.

 

Er gibt eine Übersicht über die vollständige Erneuerung des Autobahnnetzes entlang der Elbe stl. Teil A26, nördlich Ausbauteil der A1 Autobahndreieck Norderelbe bis Moorfleet und den südlichen Abschnitt des A1 Ausbaus von vom neuen Autobahndreieck Süderelbe bis zur Anschlussstelle Harburg).

 

Anhand von Lageplänen zeigt er die drei Bauabschnitte auf und erläutert den Ausbau von 6- auf 8-Spurigkeit mit den dazu gehörigen Ausbaumaßnahmen rechts und links der Fahrbahn. Hinzu me käme im südlichen Teil eine Regenwasserbehandlungsanlage. Der Ausbau der A1 gestalte sich relativ einfach. Es handele sich nur um die Hauptfahrbahn mit einem ca. 600 Meter daneben liegenden Anpassungsstreifen in Richtung Niedersachsen. Die Auffahrt- und Abfahrtsituationen blieben in ihrer Ursprungsform bestehen.

 

Er geht anschließend auf die einzelnen Meilensteine des Planverfahrens ein und teilt mit, dass am 19.05.2021 eine digitale Informationsveranstaltung der DEGES stattgefunden habe.

 

Nachdem Herr Schläger die Ansichten der geplanten Süderelbebrücke aus unterschiedlichen Richtungen dargestellt hat, geht er auf die Stellungnahmen des Bezirksamtes zum Autobahnausbau an die DEGES ein.

 

Konflikte:

 

Verkehrliche Belange:

-          Zu starkes Gefälle am Anschluss des Geh- und Radweges im Norden.

 

Belange der Wasserwirtschaft fehlende Unterlagen zum

-          zum Gewässerausbau

-          zur Einleitung des Niederschlagswasser

-          zur Porenwassereinleitung

-          zum Baugrubenwasser

 

Technischer Umweltschutz:

-          3 Altlastenverdachtsflächen, die eine Sonderbehandlung erforderlich machten und dadurch höhere Kosten entstehend könnten

 

Stadt- und Landschaftsplanung:

-          Anbauverbotszone zum Bebauungsplan Neuland 23 (NL 23)

Die Bebauungsplangrenze NL 23 reiche direkt an die Fahrbahngrenze der A1. Nunmehr habe die DEGES für die Entwässerung der verbreiterten A1 eine Fläche eingeplant, die sich im Bebauungsplangebiet NL 23 befände und die gesamte Ausgleichsfläche für dieses Gebiet sei. Das führe zu Konflikten, die in den vorgelegten Unterlagen nicht gelöst würden.

Viel prägnanter sei jedoch die gesetzlich geregelte Anbauverbotszone von 40 Metern entlang von Autobahnen. Durch den Ausbau der A1 verschiebe sich diese Zone um ca. 3 Meter nach Westen und damit verschiebe sich auch die Anbaugrenze, die in NL 23 festgesetzt worden sei. Dies nne zu erheblichen Problemen bei der Vermarktung bzw. Bebaubarkeit der Flächenhren. Eine Stellungnahme sei vom Bezirksamt Harburg angefordert worden.

Herr Lied schlägt vor, in die Stellungnahme die Forderung aufzunehmen, die Anbauverbotszone entsprechend zu reduzieren. Denn die Autobahn GmbH hätte die Möglichkeit Ausnahmen zuzulassen. Die Einschränkung der Bebaubarkeit wäre aus seiner Sicht mit einer Entschädigungspflicht verbunden.

 

-          Eingrünung Bebauungsplangebiet NL 23

-          Testpflanzungen für Eingrünung

-          Überplanung der Porenwasserbehandlungsanlage, die der Behandlung des eisenhaltigen Wassers diene. Zukünftige Investoren des Bebauungsplangebiets Neuland 23 ssten bei Bauantragsstellung die Benutzung der Porenwasserbehandlungsanlage mitdenken, um die Gewässer im Norden nicht zusätzlich zu belasten.

 

Die Belange des Naturschutzes und der Kompensation seien abgeschlossen bearbeitet worden. Etwas weiter südlich gebe es Ausgleichsflächen für den Ausbau der A1.

 

Die Unterführung solle eine Mindestbreite von 7,00 Meter + Fuß- und Radweg aufweisen.

 

Die Präsentation ist der Drucksache 21-2639 beigefügt.

 

https://www.deges.de/projekte/projekt/a-1-achtstreifiger-ausbau-ad-hh-suedost-as-hh-harburg/

 

Ö 3 - 21-2253

Antrag DIE LINKE betr.: Harburg für alle! - Hotel Schweizer Hof: Keine Aussicht auf Sanierung? (Bericht durch die Verwaltung)

Ö 4

Mitteilungen der Verwaltung

Herr Stolzenburg verliest eine Mitteilung von H/SR zum Verfahren RISE-Fördergebiet Harburger Binnenhafen / Neuland Nordwest wie folgt

 

Der Hauptausschuss hat sich am 09.02.21 einvernehmlich darauf verständigt, dass die Vorstellung als möglich neuen Fördergebietes Harburger Binnenhafen / Neuland Nordwest im Stadtentwicklungsausschuss stattfinden soll. Am 15.03.2021 hat der Stadtentwicklungsausschuss die Gebietsanmeldung anhand einer Präsentation zur Kenntnis genommen. Am 30.03.21 hat der Lenkungsausschuss der Programmsteuerung RISE die Einleitung einer Problem- und Potenzialanalyse (PPA) beschlossen. Ab November 2021 hat das Büro c/o Zukunft die PPA erstellt. Am 20.06.22 hat der SEA die PPA auf Grundlage einer Präsentation zur Kenntnis genommen. In der zweiten Juni Hälfte 2022 hatten die Fraktionen die Gelegenheit im Rahmen eines Verfahrens zur TöB Beteiligung eine Stellungnahme abzugeben. Das Bezirksamt hat der PPA auf Grundlage dessen entsprechend an die zuständige Fachbehörde BSW, Fachamt WSB weitergeleitet und abgestimmt. Dort wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen. Danach erfolgte die formelle Gebietsfestlegung zum 13.12.2022, was dann dazu führte, dass erste Projekte angemeldet und umgesetzt werden konnten. Aktuell erfolgt die Abstimmung des europaweiten Ausschreibungsverfahrens für die Gebietsentwicklung und des integrierten Entwicklungskonzeptes als strategische und konzeptionelle Grundlage für den Gebietsentwicklungsprozess.

 

Die Beauftragung des Dienstleisters wird ab Oktober 2023 erwartet. Das Bezirksamt wird die Bezirksversammlung laufend über die Schritte informieren.

 

Er Lied merkt an, dass in der Hauptsache bisher im Regionalausschuss Harburg vorgetragen worden sei. Er halte es jedoch grundsätzlich für positiv, wenn die regionale Zuständigkeit mit der Behandlung der RISE-Fragen zur Deckung gebracht würde.

 

Herr Richter halte es für sinnvoll, dieses RISE-Fördergebiet im Stadtentwicklungsausschuss zu behandeln, da er für den Harburger Binnenhafen zuständig sei. Er wolle dieses Thema jedoch im Hauptausschuss erörtern.

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 5

Verschiedenes

Es liegt nichts vor.