Eine Vertreterin der IBA Hamburg gibt mit Hilfe einer Präsentation einen Sachstandsbericht zum Mobilitätskonzept Fischbeker Reethen, Neugraben-Fischbek 67 wie folgt:
Eckdaten des Bebauungsplangebietes:
Ausgangslage Funktionsplan:
Anschließend Darstellung der Fuß- und Radwegeverbindungen anhand einer Karte mit Stand 12/2021
Mobilitätskonzept Phase I
Besonders diese Veränderung sei als nicht umsetzbar bewertet und das gesamte Mobilitätskonzept als überarbeitungsbedürftig eingeschätzt worden.
Mobilitätskonzept PhaseII
Dabei werde der Fokus auf die Stärkung des Umweltverbunds mit folgenden Aspekten in den Vordergrund gestellt:
Auswahl wichtiger Bausteine
Stellplatzschlüssel
Umsetzung eines Gesamtstellplatzschlüssels gemäß Zwischenszenario 0,54 (0,44 privat + 0,1 öffentlich) – abweichend vom Funktionsplan
Pkw-Stellplätze |
Basisszenario |
Zwischenszenario |
Maximalszenario |
Privat (Wohnen*) |
0,66 (0,6 GWB / 1 STH, RH, EFH) |
0,44 (0,4 GWB / 0,7 STH, RH, EFH) |
0,27 (0,2 GWB / 0,7 STH, RH, EFH) |
Öffentlich (Besucher) |
0,1 |
0,1 |
0,1 |
Gesamt |
0,76 |
0,54 |
0,37 |
*Stellplatzschlüssel gewichtet nach Anzahl an Geschosswohnungsbau (GWB) (86 %) bzw. STH, RH, EFH (14 %)
Mit dem Begriff „Stellplatzschlüssel“ sei nicht
Der Stellplatzschlüssel sei eine statistische Zielzahl, die sich auf die zu realisierenden Typologien bezieht.
Im Zwischenszenario werde ein Stellplatzschlüssel von 0,4 für GWB und 0,7 für STH, RH und EFH angestrebt:
Damit ergebe sich für das Zwischenszenario ein MIV-Anteil von ca. 30 %.
Fahrradfreundlichkeit
Shared-Mobility+
Weiteres Vorgehen
Themen zur Konkretisierung
Evaluation und Nachsteuerung im Laufe der phasenweisen Gebietsentwicklung
Vorhandene Kapazitäten auf privaten Baufeldern sowie in der Quartiersgarage aktiviert werden
Bestehende Parkflächen durch Mehrfachnutzung zwischen Nutzergruppen flexibel benutzt werden
Rückfragen aus der Kommunalpolitik:
Herr Bliefernicht befürchtet „Wildparken“ durch das reduzierte Stellplatzangebot.
Der Vorschlag sei bürgerfeindlich und es fehle das Konzept der Durchsetzbarkeit. Die Chance einer Realisierung würde er nur durch Verträge gesehen, die mit den Bewohnern auf den Verzicht von Kfz geschlossen werden.
Herr Wiesner:
Grundsätzlich sehe er die Planungen positiv. Er bezweifelt jedoch, dass innerhalb des Betrachtungszeitraumes die Umsetzung erfolgen könne, da er stark annimmt, dass der Ausbau / Taktung der S-Bahn bis zur ersten Bezugsfertigkeit der Wohnungen nicht erfolgt sei. Er halte es für ausgesprochen wichtig, dass die Taktung der S-Bahn für den Bahnhof Fischbek deutliche erhöht wird.
Die Realisierung der Veloroute liege aus seiner Sicht deutlich nach 2028 und eine Anbindung, die aus den Fischbeker Reethen über die Bahn führe, fehle noch.
Frau Waschull bittet die IBA Druck auf den HVV für den S-Bahnausbau auszuüben. Weiterhin appelliert sie für eine ausreichende Anzahl gesicherter öffentlicher Fahrradstellplätze.
Frau Ost erklärt, dass ein derart gestaltetes und ambitioniertes Konzept benötigt werde, um die Klimaziele zu erreichen. Sie vertritt jedoch auch die Meinung, dass der S-Bahn-Anschluss das wichtigste Mobilitätsangebot für das Wohngebiet sei. Und bittet die IBA ebenfalls, dem HVV die Notwendigkeit deutlich zu machen.
Im Fischbeker Heidbrook werde der Parkraum im öffentlichen Bereich von Bewohnern benutzt.
Wie werde in Zukunft darauf reagiert – auch später in den Fischbeker Reethen?
Herr Bartels kritisiert den Parkplatzschlüssel von 0,4 und befürchtet Konflikte mit Neu Wulmstorf, da die Bewohner von den Fischbeker Reethen dann zum Parken dorthin ausweichen würden. Er glaubt auch nicht, dass ein Kfz-Verbot sinnvoll wäre.
Zusätzlich weist er darauf hin, dass das S-Bahn-Netz komfortabel nur bis Neugraben ausgebaut sei. Anschließend in Richtung Buxtehude / Stade nicht – dazu gehöre auch der Bahnhof Fischbek. Dieses Netz über die Hamburger Grenze hinaus werde auch von anderen Trägern verwendet und er bezweifelt, dass Niedersachsen bereit ist, in Buxtehude zu unseren Gunsten die zusätzlich benötigten Verkehre aufzunehmen.
Herr Lohmann hält das Konzept für gut, aber in der Praxis für nicht umsetzbar.
Frau Ehlers sieht es sehr positiv und erklärt, dass an anderen Orten derartige Mobilitätskonzepte bereits funktionieren.
Herr Schläger informiert mit Hilfe einer Präsentation zum Planfeststellungsverfahren des 8-streifigen Ausbaus A1 – Abschnitt Süd.
Er gibt eine Übersicht über die vollständige Erneuerung des Autobahnnetzes entlang der Elbe (östl. Teil A26, nördlich Ausbauteil der A1 Autobahndreieck Norderelbe bis Moorfleet und den südlichen Abschnitt des A1 Ausbaus von vom neuen Autobahndreieck Süderelbe bis zur Anschlussstelle Harburg).
Anhand von Lageplänen zeigt er die drei Bauabschnitte auf und erläutert den Ausbau von 6- auf 8-Spurigkeit mit den dazu gehörigen Ausbaumaßnahmen rechts und links der Fahrbahn. Hinzu käme käme im südlichen Teil eine Regenwasserbehandlungsanlage. Der Ausbau der A1 gestalte sich relativ einfach. Es handele sich nur um die Hauptfahrbahn mit einem ca. 600 Meter daneben liegenden Anpassungsstreifen in Richtung Niedersachsen. Die Auffahrt- und Abfahrtsituationen blieben in ihrer Ursprungsform bestehen.
Er geht anschließend auf die einzelnen Meilensteine des Planverfahrens ein und teilt mit, dass am 19.05.2021 eine digitale Informationsveranstaltung der DEGES stattgefunden habe.
Nachdem Herr Schläger die Ansichten der geplanten Süderelbebrücke aus unterschiedlichen Richtungen dargestellt hat, geht er auf die Stellungnahmen des Bezirksamtes zum Autobahnausbau an die DEGES ein.
Konflikte:
Verkehrliche Belange:
- Zu starkes Gefälle am Anschluss des Geh- und Radweges im Norden.
Belange der Wasserwirtschaft – fehlende Unterlagen zum
- zum Gewässerausbau
- zur Einleitung des Niederschlagswasser
- zur Porenwassereinleitung
- zum Baugrubenwasser
Technischer Umweltschutz:
- 3 Altlastenverdachtsflächen, die eine Sonderbehandlung erforderlich machten und dadurch höhere Kosten entstehend könnten
Stadt- und Landschaftsplanung:
- Anbauverbotszone zum Bebauungsplan Neuland 23 (NL 23)
Die Bebauungsplangrenze NL 23 reiche direkt an die Fahrbahngrenze der A1. Nunmehr habe die DEGES für die Entwässerung der verbreiterten A1 eine Fläche eingeplant, die sich im Bebauungsplangebiet NL 23 befände und die gesamte Ausgleichsfläche für dieses Gebiet sei. Das führe zu Konflikten, die in den vorgelegten Unterlagen nicht gelöst würden.
Viel prägnanter sei jedoch die gesetzlich geregelte Anbauverbotszone von 40 Metern entlang von Autobahnen. Durch den Ausbau der A1 verschiebe sich diese Zone um ca. 3 Meter nach Westen und damit verschiebe sich auch die Anbaugrenze, die in NL 23 festgesetzt worden sei. Dies könne zu erheblichen Problemen bei der Vermarktung bzw. Bebaubarkeit der Flächen führen. Eine Stellungnahme sei vom Bezirksamt Harburg angefordert worden.
Herr Lied schlägt vor, in die Stellungnahme die Forderung aufzunehmen, die Anbauverbotszone entsprechend zu reduzieren. Denn die Autobahn GmbH hätte die Möglichkeit Ausnahmen zuzulassen. Die Einschränkung der Bebaubarkeit wäre aus seiner Sicht mit einer Entschädigungspflicht verbunden.
- Eingrünung Bebauungsplangebiet NL 23
- Testpflanzungen für Eingrünung
- Überplanung der Porenwasserbehandlungsanlage, die der Behandlung des eisenhaltigen Wassers diene. Zukünftige Investoren des Bebauungsplangebiets Neuland 23 müssten bei Bauantragsstellung die Benutzung der Porenwasserbehandlungsanlage mitdenken, um die Gewässer im Norden nicht zusätzlich zu belasten.
Die Belange des Naturschutzes und der Kompensation seien abgeschlossen bearbeitet worden. Etwas weiter südlich gebe es Ausgleichsflächen für den Ausbau der A1.
Die Unterführung solle eine Mindestbreite von 7,00 Meter + Fuß- und Radweg aufweisen.
Die Präsentation ist der Drucksache 21-2639 beigefügt.
https://www.deges.de/projekte/projekt/a-1-achtstreifiger-ausbau-ad-hh-suedost-as-hh-harburg/
Herr Stolzenburg verliest eine Mitteilung von H/SR zum Verfahren RISE-Fördergebiet Harburger Binnenhafen / Neuland Nordwest wie folgt
„Der Hauptausschuss hat sich am 09.02.21 einvernehmlich darauf verständigt, dass die Vorstellung als möglich neuen Fördergebietes Harburger Binnenhafen / Neuland Nordwest im Stadtentwicklungsausschuss stattfinden soll. Am 15.03.2021 hat der Stadtentwicklungsausschuss die Gebietsanmeldung anhand einer Präsentation zur Kenntnis genommen. Am 30.03.21 hat der Lenkungsausschuss der Programmsteuerung RISE die Einleitung einer Problem- und Potenzialanalyse (PPA) beschlossen. Ab November 2021 hat das Büro „c/o Zukunft“ die PPA erstellt. Am 20.06.22 hat der SEA die PPA auf Grundlage einer Präsentation zur Kenntnis genommen. In der zweiten Juni Hälfte 2022 hatten die Fraktionen die Gelegenheit im Rahmen eines Verfahrens zur TöB Beteiligung eine Stellungnahme abzugeben. Das Bezirksamt hat der PPA auf Grundlage dessen entsprechend an die zuständige Fachbehörde BSW, Fachamt WSB weitergeleitet und abgestimmt. Dort wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen. Danach erfolgte die formelle Gebietsfestlegung zum 13.12.2022, was dann dazu führte, dass erste Projekte angemeldet und umgesetzt werden konnten. Aktuell erfolgt die Abstimmung des europaweiten Ausschreibungsverfahrens für die Gebietsentwicklung und des integrierten Entwicklungskonzeptes als strategische und konzeptionelle Grundlage für den Gebietsentwicklungsprozess.
Die Beauftragung des Dienstleisters wird ab Oktober 2023 erwartet. Das Bezirksamt wird die Bezirksversammlung laufend über die Schritte informieren.“
Er Lied merkt an, dass in der Hauptsache bisher im Regionalausschuss Harburg vorgetragen worden sei. Er halte es jedoch grundsätzlich für positiv, wenn die regionale Zuständigkeit mit der Behandlung der RISE-Fragen zur Deckung gebracht würde.
Herr Richter halte es für sinnvoll, dieses RISE-Fördergebiet im Stadtentwicklungsausschuss zu behandeln, da er für den Harburger Binnenhafen zuständig sei. Er wolle dieses Thema jedoch im Hauptausschuss erörtern.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Es liegt nichts vor.