Herr Wehmeyer teilt einleitend mit, zu Ziffer 4 des Petitums liege eine schriftliche Stellungnahme der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) vor, die dem Ausschuss im Nachgang zur Sitzung zur Verfügung gestellt werde (siehe Drs. 21-0646.01).
Die Bezirksverwaltung teile die im Petitum zu Ziffer 1 gennannten Ziele, in der Praxis seien diese aber nicht so einfach umzusetzen.
Zu Ziffer 2:
Die im Antrag genannten Müllvermeidungsstrategien müssten in Harburg inhaltlich geteilt werden:
Über die Maßnahme B 06 im Maßnahmenkatalog des IKK „Abfallvermeidung und -trennung innerhalb des Bezirksamtes“ habe sich die Bezirksverwaltung eine Dreifachtrennung zum Ziel gesetzt. Die Umsetzung erfolge über das für die Reinigung der Büros zuständige Unternehmen. Zudem sei bereits die Anzahl der Abfallbehälter in den Büroräumen deutlich reduziert worden, was tatsächlich zu einer Reduzierung des Abfallaufkommens geführt habe. Derzeit gebe es die Trennung von Rest- und Papiermüll nur in den Verwaltungsbereichen, in den öffentlichen Bereichen sei eine Mülltrennung noch nicht flächendeckend umgesetzt. Dies sei ebenfalls Bestandteil der Maßnahme B 06.
Ein weiterer Aspekt sei die Abhängigkeit vom individuellen Verhalten. Deshalb gebe es die Idee, eine Aufklärungskampagne für die Mitarbeiter durchzuführen, um die Motivation der Mitarbeitenden zu stärken, Abfälle möglichst zu vermeiden. Z.B. indem Essen von zu Hause in Mehrwegbehältnissen mitgebracht werde und nicht etwa in Alufolie und ähnlichem.
Maßnahmen mit Effekten zur Papiermüllvermeidung:
Eine weitere Maßnahme im Rahmen des IKK sei im Maßnahmenkatalog B 05 „Unterstützung bei der umweltgerechten Beschaffung“ definiert. Hier sollen Informationen zielgerichtet an die Besteller stattfinden, welche Wege es gebe sich einen Überblick über nachhaltige Artikel zu verschaffen, um dies im Bestell- und Beschaffungswesen innerhalb des Bezirksamtes noch stärker zu verankern. Am 30. April 2021 werde es für die sogenannten autorisierten Besteller im Bezirksamt eine Info-Veranstaltung zum Umweltleitfaden geben, insbesondere zum Thema nachhaltige Beschaffung. Die Teilnahme zur Veranstaltung sei für diesen Personenkreis verpflichtend.
Dies seien die Maßnahmen innerhalb des Bezirksamtes. Herr Wehmeyer räumt ein, dass in dem Sinne noch von keiner bezirklichen Müllvermeidungsstrategie gesprochen werden könne. Die für die Umsetzung der im IKK beschriebenen Maßnahmen erforderlichen Arbeitsschritte seien an die Stelle des bezirklichen Klimaschutzmanagers gebunden, um dessen Einwerbung man sich nach dem Beschluss des IKK im letzten Monat kümmere.
Auf Nachfrage von Herrn Marek erklärt Herr Wehmeyer, es gebe momentan kein Monitoring zum Papierverbrauch im Bezirksamt. Er werde die Frage aber mitnehmen, wie viel Papier tatsächlich durch die Umrüstung der Drucker und das „elektronische Büro“ eingespart werde. Die Frage, ob sich die anfallende kostenpflichtige Abfallmenge verändert habe und dies ein Ansatz für den Aufbau eines Controlling sei, werde er ebenfalls mitnehmen. Als Ansatz für ein Controlling könne sicherlich auch das Bestellvolumen für Druckerpapier gesehen werden.
Abschließend informiert er, dass eine Archivierung in der Regel für 5 Jahre erfolge, in vielen Bereichen gebe es aber schon die elektronische Aktenführung. Zum Verfahren teilt er mit, bei Bestellungen über 1.000 € gebe es eine regelhafte Kontrolle (s. unten), die auch die Aspekte der Nachhaltigkeit beinhalte. Einen Umweltbeauftragten habe das Bezirksamt nicht.
Zu Ziffer 4:
Als Leitfaden zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei den jeweiligen Bestellungen, gebe es den Umweltleitfaden, der zuletzt 2019 aktualisiert worden sei. Bei Beschaffungen außerhalb von Rahmenverträgen werden die Vorgaben des Umweltleitfadens, die für Anschaffungen über 1.000 € verpflichtend seien, jeweils berücksichtigt. Bei Anschaffungen unter 1.000 € werde jeweils artikelbezogen geprüft, inwieweit es Sinn mache, zusätzlich Nachhaltigkeitsaspekte einzubeziehen. Im Bezirksamt Altona gebe es für alle Bezirke eine zentrale Beschaffungsstelle, durch die neben der Einhaltung der vergaberechtlichen Vorgaben auch die Einhaltung der Vorgaben des Umweltleitfadens geprüft werde. Bei Bestellung von Standardgütern des Bezirksamtes gebe es in der Regel einen Rahmenvertrag, den die FHH geschlossen habe. Hier seien die Möglichkeiten begrenzt, den Aspekt der Nachhaltigkeit bei der Beschaffung zu betonen.
Bereits vor der Pandemie seien bei Besprechungen Getränke ausschließlich aus Mehrwegflaschen ausgeschenkt oder auch Leitungswasser zur Verfügung gestellt worden.
Zu Ziffer 3:
Ein Vertreter der Stadtreinigung Hamburg stellt folgend anhand einer Präsentation (s. Anlage zur Niederschrift) die allgemeine Abfallsituation in Hamburg und den Bezirk Harburg vor.
Die Stadtreinigung sei im Bezirk Harburg relativ stark vertreten:
Reinigung
Er stellt folgend die Entwicklung der anfallenden Mengen von Restmüll und Bioabfall vor und weist darauf hin, dass diese Zahlen auch die Bereiche Wilhelmsburg, Veddel und Finkenwerder beinhalten. Im vergangenen Jahr sei die Abfallmenge in Harburg etwas stärker gestiegen, als in Hamburg. Dies sei auf die Siedlungsstrukturen zurückzuführen, die sehr unterschiedliche Müllaufkommen hätten. Mehrfamilienhäuser und Großsiedlungen hätten in der Regel ein größeres Restmüllaufkommen, als Gebiete mit Einzel- oder Reihenhausbebauung.
Bisher habe es lange den Trend gegeben, dass in Hamburg immer weniger Müll angefallen sei. Durch die Pandemie im vergangenen Jahr und die vielen Homeoffice-Zeiten sei es zu einer deutlichen Steigerung des Müllaufkommens gekommen und habe den Trend erstmalig umgekehrt. Gleichzeitig habe es viel weniger Gewerbeabfall gegeben, weil viele Branchen ihren Betrieb während der Pandemie komplett eingestellt hätten.
Auch beim Bioabfall sei eine Steigerung zu verzeichnen, zum einen weil die Menschen durch die Pandemie viel mehr Zeit im Garten verbracht und damit die Bio-Tonnen mehr genutzt hätten und zum anderen wegen des wachstumsbegünstigenden Wetters im vergangenen Jahr.
Biogene Abfälle
In Hamburg würden jährlich knapp 160.000 Tonnen biogene Abfälle eingesammelt und einer Verwertung zugeführt. Der Bioabfall werde in der Anlage am Bützberg zusammengefahren und dort in großen Fermentern entgast. Da Hamburg nur eine große Anlage habe, wo sich alles konzentriert, lohne sich dort eine Erdgasaufbereitung auf Erdgasqualität. Dieses Gas werde ins Hamburger Erdgasnetz eingespeist als Bioerdgas, sodass aus den grünen Biotonnen tatsächlich speicherbare Energie gewonnen werde.
LVP = Leichtverpackung (gelber Sack)
In Hamburg können Verpackungen und stoffgleiche „Nichtverpackungen“ (d.h. Kunststoff und Metall) in den gelben Sack bzw. die gelbe Tonne geworfen werden, weil dieselben Verwertungswege durchlaufen werden.
Pro-Kopf-Mengen
Mit Folie 11 werde dargestellt, welche Stoffe in welcher Größenordnung getrennt erfasst würden und welcher Müll am meisten anfalle. Dies sei immer noch der Restmüll mit mehr als der Hälfte am insgesamt aufkommenden Müll. An zweiter Stelle folge die Abgabe am Recyclinghof, gefolgt vom Papier, Bioabfall, Leichtverpackungen und Glas.
Papier habe eine sehr gute Verwertungskette, ebenso der Bioabfall. Glas werde 1 zu 1 von der Scherbe zur neuen Flasche. Bei den Verpackungen sei es schwieriger, von den 22,5 Kilo pro Kopf gehe nur ¼ in ein Recycling, weil die Stoffe von der Qualität so schlecht seien, dass aus dem Kunststoffverbund momentan technologisch keine neuen Stoffe gewonnen werden könnten.
Die Stadtreinigung führe jedes Jahr eine sehr detaillierte Analyse der Zusammensetzung der Restmülltonne, was richtig reingeworfen wurde und was falsch. Leider seien in 2019 noch 48 % biogene Stoffe darin enthalten gewesen. Knapp ¼ sei nur tatsächlich Restmüll. Diese Werte seien nicht ungewöhnlich, aber eine große Baustelle, an der die Stadtreinigung massiv arbeite, um eine Verbesserung zu erreichen, insbesondere der hohe Anteil von biogenen Stoffen. Man könne also sagen, immer noch die Hälfte des weggeworfenen Abfalls befinde sich in der falschen Tonne.
Sperrmüll
Dieses System laufe sehr gut und fast einmalig in Deutschland, denn die Stadtreinigung hole den Sperrmüll aus dem Haushalt / der Wohnung heraus, separiere wiederverwendbare Teile (wird Stilbruch zugeführt), Metalle und Holz gehen ins Recycling und nur z.B. gebrauchte Matratzen oder kaputte Sofas gingen in die energetische Verwertung. Durch die Sammlung direkt aus dem Haushalt sei dieses Verfahren gut durchführbar.
Recyclinghöfe seien der beste Weg, um hohe Qualitäten für die Wiederverwertung zu schaffen.
Die Stadtreinigung habe ein neues Depotcontainermodell für Elektroaltgeräte entwickelt. Diese hätten keine bodenklappen mehr und könnten bei einem Brand problemlos mit Wasser geflutet werden.
CO2-Einsparung durch getrennte Abfallsammlung
Restabfall: Die Umstellung von Deponierung in thermische Verwertung habe zu einer CO2-Einsparung von 152 kg je gesammeltem Mg (1.000 kg) geführt. Noch mehr Einsparungen können erzielt werden, wenn der Abfall aus der Restmülltonne getrennt der Verwertung zugeführt würde.
Zur Müllvermeidung sei im letzten Jahr die Zero Waste App für Hamburg entwickelt worden, die nachhaltige Lokalitäten auf einer Karte verorte. Gemeinsam mit der TUHH sei zudem ein Guide entwickelt worden, um beim Einkaufen zu helfen und zu unterstützen, wie Nachhaltig konsumiert werden könne, zusammengefasst eine reale Hilfe im Alltag.
Fragen beantwortet der Vertreter der Stadtreinigung wie folgt:
Zu Ziffer 5:
Anschließend berichtet eine Vertreterin der BUKEA zum Sachstand des Projektes Nachhaltige Veranstaltungen in der Freien und Hansestadt Hamburg. (Die Präsentation ist der Niederschrift beigefügt.)
Stabstelle Nachhaltigkeit
Die Stabstelle Nachhaltigkeit sei ein Teil der BUKEA. In 2017 habe der Senat beschlossen, die Ziele der „Agenda 2030“ in der FHH umzusetzen. Die Stabstelle Nachhaltigkeit habe für die Umsetzung die Federführung bekommen und wurde beauftragt, ganz konkret Projekte vor Ort zu unterstützen, zu fördern und finanziell auszustatten. Eines dieser Projekte seien die Nachhaltigen Veranstaltungen.
Nachhaltige Veranstaltungen
Das Thema Nachhaltige Veranstaltungen werde schon seit längerem begleitet. Bereits in 2011 sei ein Leitfaden für „Green Events“ im Rahmen der Umwelthauptstadt herausgegeben worden, der aber noch nicht verbindlich gewesen sei und sich auch eher auf kleinere Veranstaltungen fokussiert habe. Im weiteren Verlauf sei der Leitfaden für „umweltgerechte Beschaffung“ entwickelt worden, der auch für von der FHH ausgerichtete Veranstaltungen Anwendung finde. Seit 2019 gebe es mit dem Netzwerk „Green Events“ ein Projekt, bei dem zum Auftakt in 2019 es die Idee gegeben habe, für nachhaltige Veranstaltungen eine Handreichung und eine Checkliste zu entwickeln, also letztendlich die Erkenntnisse aus 2011 weiter zu entwickeln und auch verbindlich zu machen.
Vorüberlegungen waren, die FHH als private Veranstalterin für öffentliche Flächen mit verbindlichen Kriterien an nachhaltigere Veranstaltungen heranzuführen. Handreichung und Checkliste sollten im Herbst 2020 fertiggestellt sein. Dies konnte zeitlich aber nicht ganz eingehalten werden. Die einzelnen Prozess-Schritte seien erfolgt und nach dem Kick-off habe Green Events einen ersten Entwurf formuliert, der aktuell in einer Pilotphase ausprobiert werde und am Ende das Ziel der Optimierung und Verbindlichkeit habe.
Die Stabstelle Nachhaltigkeit arbeite zusammen mit Green Events, den Bezirken und Fachbehörden, weitere Partner*innen seien verschiedene Veranstalter*innen der FHH und öffentliche Unternehmen. Es werde auf guten Beispielen und Erfahrungen aufgebaut, weil man in der BUKEA bereits nachhaltigere Veranstaltungsformate finanziell gefördert und mehrere Jahre begleitet habe, z.B. die Altonale goes Green oder das Future 2 Festival.
Im Februar 2020 habe es einen Senatsbeschluss gegeben, der den weiteren Weg ausskiziert habe.
Ziele und Ausblick: Aus der Senatsdrucksache 2020/00354 leite sich ab, was Green Events in den ersten Workshops als Entwurf formuliert habe. Auf Anraten des Senats und der Fachbehörde sollte dieser Entwurf zunächst in einer Pilotphase geprüft werden. D.h. verschiedene Veranstaltungen sollten im Rahmen der Pilotphase diesen ersten Entwurf anwenden und von Green Events beraten werden. Parallel dazu wolle man sich die Prozesse in der Pilotphase ansehen, die zur Genehmigung von Flächennutzung führen (Sondernutzungsgenehmigungen). Am Ende sollen die Ergebnisse evaluiert und optimiert werden. Ziel sei zum Ende der Pilotphase Ende 2021 eine weitere Senatsdrucksache zu formulieren und damit die Handreichung und Checkliste verbindlich einzuführen.
Zur Pilotphase: Im Rahmen der Senatsdrucksache sei zunächst ein Ende der Pilotphase für Anfang 2021 formuliert worden, Corona bedingt und wegen einem großen Interesse der Veranstaltungsbranche habe die BUKEA sich entschieden, die Projektdauer bis Ende 2021 zu verlängern.
Ziel: Ziel sei die Entwicklung und Einsetzung der Handreichung mit nachhaltigen Kriterien für alle Veranstaltungen im öffentlichen Raum.
Abschließend gibt eine Vertreterin von Green Events anhand einer Präsentation (s. Anlage zur Niederschrift) einen inhaltlichen Stand über das Projekt „Nachhaltige Veranstaltungen“.
Das Projekt laufe von März 2019 bis Dezember 2021. Mit aktuellem Stand gebe es 22 fest bestätigte Pilotveranstaltungen, die die Handreichung testen, indem sie von Green Events beraten würden. Zurzeit enthalte die Handreichung ca. 100 Maßnahmen unterteilt in 10 Handlungsfelder. Die Checkliste solle diese Inhalte anwendungsfreundlich für die Praxis aufbereiten, besonders im Hinblick darauf sich selbst kontrollieren zu können oder auch abzuhaken, was davon schon alles umgesetzt werde. Außerdem solle es einen verbindlichen Kriterienkatalog für die Nutzung von öffentlichen Flächen geben.
10 Handlungsfelder
Neue Erkenntnisse würden anhand der Pilotprojekte in die Handreichung eingearbeitet. Ziel des Projektes sei, dass auf Hamburgs öffentlichen Flächen nur noch Veranstaltungen stattfinden, die nachhaltig seien und einen Mehrwert für die Stadt bieten.
Neben der Pilotphase sei man auch im regen Austausch mit externen Expert*innen und den Bezirksämtern und Fachbehörden, insbesondere auch zu bestehenden Prozessen. Alle Erkenntnisse würden in das Projekt fließen, sodass dann im 4. Quartal 2021 eine weitere Senatsdrucksache erstellt werden könne, die in einen detaillierten Abschlussbericht und einer ausführlichen überarbeiteten Handreichung mit einer Implementierungsphase münde.
Im Anschluss werden Fragen der Ausschussmitglieder zum Feedback von den Teilnehmern der Pilotphase und zur Verbindlichkeit beantwortet.
Die Vorsitzende bedankt sich im Namen des Ausschusses bei den Referentinnen und der Verwaltung für die ausführlichen Informationen.
Herr Wehmeyer informiert, dass neue Fischerei- und Angelgesetz sei im Juni 2019 in Kraft getreten (Bürgerschaftsdrucksache 21-16498).
Zu den Neuerungen: Eine wesentliche Änderung sei die Anerkennung des Freizeitangelns als heute sozialökonomisch bedeutendste Art der Fischerei. In der Neufassung des Gesetzes sei eine Abgrenzung zwischen Berufsfischerei, Nebenerwerbsfischerei und Bedarfsfischerei vollzogen worden. Der Anteil der Erwerbsfischerei sei in Hamburg relativ gering.
Weitere Merkmale der Neufassung seien
Herr Dr. Hintze spricht an die CDU herangetragene Bedenken von Angelvereinen und Hobbyfischern zu den fachlichen Rahmenbedingungen und den Mehrkosten an und erkundigt sich nach ersten Erfahrungen und einer Evaluierung.
Herr Wehmeyer teilt mit, eine Evaluierung sei nicht vorgesehen. Er könne lediglich die jährliche Anzahl der im Bezirksamt Harburg ausgegebenen Angelscheine für Freizeitfischer mitteilen:
2016: 343
2017: 295
2018: 327
2019: 370
2020: 228
In 2020 habe es einen Rückgang der jährlich beantragten Angelscheine gegeben. Ob dies ursächlich mit dem neuen Gesetz zusammenhänge, könne von der Verwaltung nicht beurteilt werden.
Die Fischereiaufsicht liege in der Zuständigkeit der BUKEA. Verstöße gegen das neue Fischerei- und Angelgesetz seien dem Bezirksamt nicht bekannt.
Abschließend informiert Herr Wehmeyer über ein neu eröffnetes Infozentrum zum Angeln in Rothenburgsort.
Es liegt nichts vor.
Taubenproblematik im Bezirk
Frau Oldenburg erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand. Herr Wehmeyer teilt mit, die Verwaltung habe bisher nur die Zusage von einem Unternehmen grundsätzlich zu helfen, nämlich der SAGA. Er sei noch auf der Suche nach weiterer Unterstützung, denn aus seiner Sicht seien zumindest drei Taubenschläge an räumlich zusammenhängenden Standorten in der Innenstadt erforderlich, um Aussicht zu haben, die Taubenpopulation in Teilen der Harburger Innenstadt zu kontrollieren und die Taubenpräsenz im öffentlichen Raum der Innenstadt zu reduzieren. Demnächst seien Gespräche mit den Parkhausbetreibern geplant. Aus bereits geführten Gesprächen hätte sich aber gezeigt, dass sich Eigentümer bei der Bereitstellung von eigenen Flächen bzw. Gebäuden sperrig zeigten.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.