21-0646.01

Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag der GRÜNEN und SPD-Fraktion betr. Zero Waste - Ein Anliegen für Harburg!

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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20.04.2021
Sachverhalt

Bereits im Januar letzten Jahres wurde Nachhaltiger Umgang mit Ressourcen bei öffentlichen Veranstaltungen im Bezirk in einem beschlossenen Antrag der GRÜNEN thematisiert (Drs. 20-4392). Wir möchten die mit diesem Antrag verfolgten Ziele weiterhin auf unsere Agenda schreiben und die Bestrebungen zur Müllreduzierungen ausweiten. Das Ziel einer nachhaltigen Gesellschaft muss ‚Zero Waste‘ sein:

Laut Definition von Zero Waste International Alliance ist ‚Zero Waste‘ ein ethisches, ökonomisches, effizientes und visionäres Ziel, das Menschen dazu bringt, ihre Lebensstile und Praktiken so zu verändern, dass sie nachhaltigen natürlichen Zyklen nacheifern, in denen alle ausrangierten Materialien dazu dienen, Ressourcen für andere zu werden. ‚Zero Waste‘ bedeutet, Produkte und Prozesse so zu konzipieren und zu verwalten, dass das Volumen und die Toxizität von Abfällen und Materialien systematisch vermieden und beseitigt werden, alle Ressourcen geschont und zurückgewonnen werden und nicht verbrannt oder vergraben werden. Zero Waste ist gleichzeitig eine Vision und der Weg zu dieser Vision.

Harburg muss sich selbst verpflichten, konkrete Ziele zur Müllreduzierung aufzustellen und eine Strategie zu entwickeln, diese Ziele auch zu erreichen. Mögliche Instrumente einer solche Strategie könnten sein: Aufklärungskampagnen und Veranstaltungen durchzuführen sowie Anreize für die Reduzierung von Abfall zu schaffen.  Als gutes Beispiel sollten aber die Potenziale und Möglichkeiten in der Verwaltung ausgenutzt werden.

Petitum/Beschluss

1) Die Bezirksversammlung Harburg möchte diesem Beispiel folgen und sich dem Zero Waste Ziel anschließen. Das Handeln der Verwaltung soll den Prinzipien der Nachhaltigkeit und der Müllvermeidung folgen.  

2) Die Verwaltung wird gebeten einen Bericht über den Sachstand der bisherigen Müllvermeidungsstrategien  in Harburg im Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz zu geben.

Dieser Bericht soll ebenfalls beinhalten, inwieweit der Leitfaden für umweltverträgliche Beschaffung der Freien und Hansestadt Hamburg (Leitfaden umweltverträgliche Beschaffung 2019) in der Verwaltung des Bezirkes umgesetzt wird.

3) Zusätzlich soll eine Vertreter*in der Behörde für Umwelt und Energie dazu eingeladen werden, über Potenziale und Angebote zur Müllvermeidung in den Bezirken im Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz zu berichten.

4) Die BUE möge berichten, inwiefern es auf Landesebene ein Monitoring bezüglich der Umsetzung des Leitfadens umweltverträgliche Beschaffung auf bezirklicher Ebene gibt.


 

5) Des Weiteren soll die Vertreter*in der BUE über die neuentwickelte Checkliste für nachhaltige Events berichten sowie über erste Erfahrungen mit Veranstaltungen in diesem Bereich. Bereits im März 2019 wurde über die Möglichkeiten und Verfahren der Einbeziehung von Nachhaltigkeitskriterien in die Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen und der Entwicklung eines verbindlichen Nachhaltigkeitsmanagements im Bezirk von der BUE berichtet. Wir bitten darum, auf die Einhaltung der Zeitleiste der damaligen Präsentation (z.B. Verbindlichkeit ab Herbst 2020) einzugehen. 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG 

DER VORSITZENDE

         6. November 2020

           

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zu Punkt 4 des gemeinsamen Antrages GRÜNE - SPD (Drs. 21-0646) wie folgt Stellung:

 

Zu Punkt 4 des Beschlusses:

Die BUKEA hat gemeinsam mit der FB begonnen, den Aufbau eines Monitorings zu konkretisieren, um Effekte und Auswirkungen der umweltverträglichen Beschaffung darstellen und ggf. messbar machen zu können. Qualitäts-Parameter zur Messung der Anwendung des Umweltleitfadens müssen gemeinsam von der fachlich verantwortlichen BUKEA sowie der FB, den Zentralen Vergabestellen (ZVST) und Beschaffungsstellen entwickelt werden, um im weiteren Prozess eine qualitative und quantitative Evaluation umzusetzen. Die BUKEA und die FB werden gemeinsam beauftragt den Umweltleitfaden bis Ende 2022 zu evaluieren und dem Senat zu berichten.

 

In der Berichtdrucksache zu den ersten Erfahrungen mit der Anwendung des Umweltleitfadens ist der Auftrag zum Aufbau eines Monitorings der umweltverträglichen Beschaffung gemeinsam durch die BUKEA, die FB sowie die ZVST und die Beschaffungsstellen enthalten. In diesem Monitoringprozess ist die Beschaffung für den Bezirk Harburg über die Zentrale Beschaffungsstelle in Altona integriert.

 

gez. Heimath

 

 

 

 

f.d.R.

Hille