Protokoll
Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz gemeinsam mit dem Stadtentwicklungsausschuss zu TOP 3 vom 20.01.2026

Ö 1

Feststellung der Tagesordnung

Es werden keine Ergänzungen oder Änderungswünsche vorgetragen. Die Tagesordnung wird festgestellt.

Ö 2

Verpflichtung einer zubenannten Bürgerin

Entfällt, weil Frau Gutzki-Heitmann bereits in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 19.01.2026 zur Vertraulichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet wurde.

Ö 3 - 21-3797.01

Vorstellung der Zwischenergebnisse der Hamburger Wärmeplanung (Referent der BUKEA)

Ein Vertreter der BUKEA (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft) berichtet anhand einer Präsentation (siehe Anlage zu Drucksache 21-3797.01) über den aktuellen Stand der Hamburger Wärmeplanung.

 

Er teilt vorab mit, in seinem Bericht werde er hauptsächlich auf die Bestands- und Potenzialanalyseeingehen, die im November 2025 von der BUKEA veröffentlicht wurde.

 

Die Hamburger rmeplanung sei ein strategisches Instrument, das den Kommunen auch bundesgesetzlichvorgegeben sei und in Hamburg Mitte 2026 beschlossen werden solle. Sie solle Orientierung und Transparenz zur Wärmeversorgung bieten, Informationen für verschiedene Zielgruppen bereitstellen sowie ein Zielszenario und eine Umsetzungsstrategie entwickeln. Die Wärmeplanung sei keine verbindliche Detailplanung, sondern eine übergeordnete Analyse, die auf verfügbaren Daten basiere und als Grundlage für weitere Planungen dienen solle. Das Wärmeplanungsgesetz sehe einen klaren Ablauf vor, der von der Eignungsprüfung über Bestands- und Potenzialanalysen bis hin zur Umsetzungsstrategie und dem finalen Wärmeplan reiche. Ziel sei es, bis 2040 eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen und Wege aufzuzeigen, wie dies mit gezielten Maßnahmen gelingen könne.

Die BUKEA habe bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes mit der Wärmeplanung begonnen, basierend auf dem Hamburger Klimaschutzgesetz. So sei frühzeitig eine Karte zur Eignung von Wärmenetzen veröffentlicht worden, die Anfang 2025 abgeschlossen wurde. Die Bestands- und Potenzialanalyse sei Ende Oktober 2025 fertiggestellt worden und umfasse zahlreiche Karten und Gutachten, die den aktuellen Stand der Wärmeversorgungin Hamburg detailliert darstellten. Für den Bezirk Harburg zeigten die Daten, dass über 80 Prozent der Gebäude noch mit fossilen Brennstoffen geheizt würden, während etwa sieben Prozent an Wärmenetze angeschlossen seien, was unter dem Hamburger Durchschnitt liege. Harburg verfüge über viele kleine Wärmenetze und eine vergleichsweise hohe Anzahl von Wärmepumpen, vor allem in Neubaugebieten. Die BUKEA habe zudem das Potenzial für den Einsatz von Luftwärmepumpen untersucht und komme zu dem Ergebnis, dass etwa75 Prozent der unsanierten Gebäude in Hamburg, einschließlich Harburg, mit dieser Technologie versorgt werden könnten. Wärmepumpen seien leistungsfähig und das oft diskutierte Lärmproblem sei weniger gravierend als angenommen.

Aktuell stehe die BUKEA kurz vor dem Abschluss des Zielszenarios und der Umsetzungsstrategie, so dass der Entwurf des Wärmeplans im März veröffentlicht werden solle, gefolgt von einer weiteren Öffentlichkeitsbeteiligung. Die BUKEA habe verschiedene Szenarien analysiert, um zu ermitteln, wie sich der Wärmebedarf auf unterschiedliche Technologien verteile. Dabei zeichne sich ab, dass das Basis-Szenario mit einer etwas geringeren Ausweitung von Wärmenetzen am wahrscheinlichsten sei. Die Maßnahmen zur Umsetzung würden in Handlungsfelder gegliedert, darunter Prozesssteuerung durch die öffentliche Hand, Genehmigungsprozesse und Planung. Die BUKEA plane zudem, die Bezirke stärker in den Prozess einzubinden und habe bereits eine Koordinierungsstelle für Energieinfrastruktur eingerichtet, um den Ausbau der notwendigen Infrastruktur zu beschleunigen.

Die Beteiligungsprozesse seien gesetzlich vorgeschrieben und würden von der BUKEA transparent gestaltet. Nach jeder Phase der Wärmeplanung werde die Öffentlichkeit eingebunden, etwa durch Online-Stellungnahmen und Informationsveranstaltungen, die aufgezeichnet und öffentlich zugänglich gemacht würden. Auch nach Fertigstellung des Wärmeplans seien weitere Informationsveranstaltungen geplant.

In der anschließenden Diskussion betont der Vertreter der BUKEA, dass Versorgungssicherheit bei Wärmenetzen durch Redundanzen von Anfang an berücksichtigt werde, auch wenn ein vollständiger Ausfallschutz nie garantiert werden könne. Öffentliche Wohnungsunternehmen und Energienetze seien eng in die laufenden Prozesse eingebunden. In Hamburg stamme etwa 30 Prozent der Wärme in Wärmenetzen aus Abwärme oder erneuerbaren Energien, während der Rest fossilen Ursprungs sei. In Harburg werden die kleinen Wärmenetze aktuell überwiegend fossil betrieben. Allerdings werden hier grundsätzlich auch Potenziale für Abwärmenutzung und große Wärmenetze gesehen, insbesondere in der Innenstadt und im Binnenhafen. Die Herausforderung bestehe darin, wirtschaftlich tragfähige Lösungen zu finden, da Wärmenetzbetreiber für Abwärme keine gesicherte Leistung garantieren könnten. Wärmepumpen seien häufig eine wirtschaftliche Lösung, könnten aber in dicht besiedelten Gebieten an ihre Grenzen stoßen, weshalb Wärmenetze dort weiterhin eine Rolle spielten.

Die BUKEA sehe Wärmepumpen und Wärmenetze als die Hauptsäulen der klimaneutralen Wärmeversorgung in Hamburg. Andere Technologien wie Pelletheizungen oder Wasserstoff spielten eine untergeordnete Rolle, da Wasserstoff zu teuer sei und Pelletheizungen in Hamburg wegen schlechter Erfahrungen und Platzbedarf weniger verbreitet seien. Gerade Pelletheizungen sind jedoch eine echte Alternative zu Wärmepumpen, die in Einzelfällen wirtschaftlich sein können. Für die Dekarbonisierung müssten jährlich etwa 15.000 Gebäude eine zielkonforme Heizung erhalten, was eine deutliche Beschleunigung gegenüber dem aktuellen Tempo von 8.000 bis 10.000 Heizungswechseln pro Jahr erfordere. Eine mögliche Gasnetzabschaltung sei derzeit nicht Gegenstand behördlicher Planung, da die rechtliche Grundlage dafür fehlt. Es sei aber darauf hinzuweisen, dass fossiles Gas im Kontext der gegebenen Klimaziele bis 2040 keine Rolle mehr spielen kann.

Die BUKEA verfüge über gute Daten zum Gebäudebestand, vor allem durch den Zensus, und plane umfangreiche Beratungsangebote für Eigentümer und Mieter. Der Ausbau des Stromnetzes sei eine große Herausforderung, da insbesondere die Planung und der Bau von Umspannwerken lange dauerten. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolge zielgruppengerecht, sowohl für Laien als auch für Fachleute, und werde auch nach Abschluss des Wärmeplans fortgesetzt.

Insgesamt sei die Wärmeplanung in Hamburg ein komplexer Prozess, der viele Akteure einbinde und auf Transparenz und Beteiligung setze. Die BUKEA bemühe sich, realistische und umsetzbare Strategien zu entwickeln, um die Wärmeversorgung bis 2040 klimaneutral zu gestalten, wobei Wärmepumpen und Wärmenetze die zentralen Technologien darstellen würden. Herausforderungen bestünden vor allem in der Beschleunigung von Genehmigungs- und Ausbauprozessen, der Integration von Abwärme in Wärmenetze sowie der Sicherstellung sozialverträglicher und bezahlbarer Wärmeversorgung.

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 4 - 22-1236

Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Ernährungssicherheit in Harburg in Zeiten der Klimakrise unterstützen - Einladung von Vertreter*innen des Plant Based Treaty (weiteres Verfahren)

 

Der Ausschuss beschließt den Antrag einstimmig mit nachfolgender Ergänzung im ersten Satz des Petitums:

Die Bezirksversammlung beschließt Vertreter*innen des Planet Based Treaty, des Bauernverband Hamburg e.V. und der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V. in den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz einzuladen.

 

Die Bezirksversammlung wird um Nachvollziehung gebeten.

Ö 5 - 22-1147.01

Fällliste 2025 - Teil 2

Der Ausschuss äert erneut den Wunsch, in der Fällliste die Anzahl der Nachpflanzungen nachvollziehbar zu machen.Zudem wird wiederholt um eine positive Bilanz gebeten, d.h., es sollten zukünftig glichst mehr Bäume nachgepflanzt als gefällt werden.

 

Des Weiteren erkundigt sich die Vorsitzende, ob bei Nachpflanzungen größere Bäume gepflanzt werden, um das entfallene Grünvolumen möglichst unmittelbar auszugleichen.

 

 

Herr Wehmeyer sagt zu, die vorgenannten Fragen und Hinweise mitzunehmen (siehe Ausführungen in der Niederschrift vom 17.02.2026, Tagesordnungspunkt 5).

 

Ö 6

Mitteilungen der Verwaltung

Es liegt nichts vor.

Ö 7

Verschiedenes

S-Bahn-Brücke Rehrstieg Vergrämungsmaßnahmen

Die Vorsitzende berichtet von Vergrämungsmaßnahmen, die im Auftrag der Deutschen Bahn (DB) an der Brücke durchgeführt wurden. Ihr sei mitgeteilt worden, dass Tauben dort ihre Nester hatten und zum Zeitpunkt der durchgeführten Maßnahme dort auch gebrütet hätten. Sie erkundigt sich bei der Verwaltung, wie in so einer Situation zu verfahren sei, wenn ggf. Nester entfernt werden müssten, in denen zurzeit gebrütet werde.

 

Herr Wehmeyer erläutert, grundsätzlich seien derartige Maßnahmen nicht genehmigungspflichtig. Aus dem Tierschutzrecht gebe es die Vorgabe, dass Tieren (insbesondere Wirbeltieren, was auf Tauben zutreffe) ohne vernünftigen Grund kein Leid zugefügt werden dürfe. Wenn festgestellt werde, dass durch von Menschen durchgeführte Maßnahmen Wirbeltieren Leid zugefügt werde, dann müsse die Verwaltung einschreiten.

In so einem Fall ermittele die Verwaltung und versuche festzustellen, ob die Tatbestandsvoraussetzungen für ein Bußgeldverfahren oder eine Straft vorliegen. Aus seiner Erinnerung wurden in der Vergangenheit auch schon Fälle an die Staatsanwaltschaft abgegeben-Die Verfahren würden am Ende aber meist eingestellt, weil der Täter nicht ermittelt oder beim Tatvorwurf die Verhältnismäßigkeit nicht gesehen worden sei.

 

In der Praxis komme es häufiger vor, dass die Verwaltung bei Baumaßnahmen der Bahn oder Hochbahn informiert werde. Wenn diese noch andauern, versuche die Verwaltung in der Regel vor Ort zu gehen und mit dem Verkehrsunternehmen DB Kontakt aufzunehmen.

Vor Ort werde geschaut,

  • ob Tauben eingeschlossen werden durch die Baumaßnahme
  • ob es Nester gibt
  • ob Eier oder Jungvögel in den Nestern liegen.

 

Wenn Tiere vor Ort sind, habe die Verwaltung die Erwartung, dass vor Baubeginn Maßnahmen ergriffen werden, um die Tiere da rauszubringen. Die Hochbahn habe dies schon in einigen Fällen gemeinsam z. B. mit Taubenschutzvereinen gemacht.

 

Die Verwaltung versuche, die DB oder in deren Auftrag arbeitende Unternehmen zu motivieren, die Verwaltung vorab zu informieren oder mit einem der beiden Taubenverbände in Hamburg zusammenzuarbeiten.

So habe die Verwaltung z. B. darauf gedrungen, den ZOB-Umbau zu begleiten. Es gebe aber nicht die Pflicht, solche Baumaßnahmen begleiten zu lassen.

 

Die Verwaltung habe von der Baumaßnahme an der S-Bahn-Brücke Rehrstieg erst erfahren, als die Baumaßnahme bereits abgeschlossen war. Die Brücke liege in der Zuständigkeit der DB. Aufgrund der heutigen Informationen aus dem Ausschuss werde er diesen Fall nochmal aufgreifen.