Eine Vertreterin der BUKEA stellt anhand einer Präsentation (s. Anlage zur Drucksache 21-1453) das Naturschutzgroßprojekt „Natürlich Hamburg!“ vor.
Das Projekt laufe von 2017 bis 2031 und habe einen Förderanteil vom Bund von 75 %. Projektträger sei die BUKEA, Amt für Naturschutz, Grünanlagen und Bodenanlagen.
In der Planungsphase (2017 – 2021) seien die Bezirke von Beginn an eng eingebunden gewesen und in zwei Werkstätten seien auch die Grün- und Naturschutzverbände sowie die Politik beteiligt worden
Das Fachamt der BUKEA sei jetzt dabei eine Auswahl für die Umsetzungsphase zu treffen aus den vielen Maßnahmen, die sich aus den Pflege- und Entwicklungsplänen ergeben hätten.
Schwerpunktmäßig gehe es darum, Naturschutzmaßnahmen umzusetzen, aber auch Maßnahmen, mit denen man die Natur in den Naturschutzgebieten und den Parkanlagen erleben könne.
Folgend stellt ein Vertreter vom Planungsbüro EGL die 4 Gebiete in Harburg vor, für die Pflege- und Entwicklungspläne erstellt wurden und erläutert daraus jeweils 4 Einzelmaßnahmen.
Abschließend informiert ein Vertreter der BUKEA, wie man aus der Vielzahl von Maßnahmen aus allen Bezirken zur Maßnahmenauswahl für den gesamten Pflege- und Entwicklungsplan gekommen sei.
Fragen der Ausschussmitglieder beantworten die Referenten wie folgt:
- Es handele sich bisher um eine grobe Planung der Pflege- und Entwicklungspläne. Bei der Auswahl der Maßnahmen sei geschaut worden, was sich relativ unkompliziert umsetzen lasse, weil die Flächen schon im Besitz der BUKEA oder der Bezirke seien. Gespräche mit Privatpersonen seien in einem nächsten Schritt geplant. Grundsätzlich seien im Naturschutzgroßprojekt Mittel für den Ankauf von Flächen vorgesehen.
- Neuländer Moorwiesen / Gehölzstreifen zur Autobahn: Derzeit sei die Gehölzreihe als Feldhecke geschützt. Geschützte Biotope dürften nur entfernt werden, wenn sie an anderer Stelle wieder hergestellt würden. Die Idee, entlang der Autobahn Pflanzungen vorzunehmen sei gut und man könne sich gut vorstellen, dies umzusetzen.
- In Parkanlagen dürfe grundsätzlich nicht gejagt werden, in den Neuländer Moorwiesen sei eine eingeschränkte Jagd zulässig. Besondere Fütterungs- oder Pflegemaßnahmen seien aus naturschutzrechtlicher Sicht nicht erwünscht.
- Magistrale B 73: Die BUKEA habe 2 Ideen für Harburg, die aber noch nicht mit dem Bezirk abgestimmt seien. An der B 73 werde ein Gutachterverfahren zur Magistralenentwicklung durchgeführt. Es sei aber noch zu früh, konkret über Einzelmaßnahmen zu sprechen.
- Meyers Park sei keine offizielle Hundeauslaufzone.
- Die durchzuführenden Maßnahmen hätten Vorbildcharakter. Im Rahmen des Projektes gebe es die Möglichkeit, Dinge auszuprobieren, zu evaluieren und zu verbessern, sodass sich die BUKEA insgesamt auch einen Mehrwert für die gesamte Grünflächenpflege verspreche.
Der Ausschuss bedankt sich bei den Referenten für den umfassenden und detaillierten Bericht.
Herr Rutschewski gibt anhand einer Präsentation (s. Anlage zur Drucksache 21-0557.04) einen kurzen Sachstandsbericht zu den Aktivitäten zum Klimaschutz:
Stellenbesetzung Abteilung Klima und Energie
Von 11 angemeldeten Stellen für die Umsetzung des Hamburger Klimaplans seien lediglich 3 Stellen bewilligt worden. Das bezirkliche Klimaschutzkonzept (IKK) wird künftig durch ein bezirkliches Klimaschutzmanagement umgesetzt. Die Besetzung der Stelle wird frühestens Anfang 2022 erfolgen.
Projektübersicht
Viele Projekte befänden sich derzeit in der Vorbereitung und es seien dazu Anträge auf Fördermittel gestellt bzw. für eine Machbarkeitsstudie bereits bewilligt worden.
Öffentlichkeitsarbeit
Anhand von Auszügen stellt Herr Rutschewski die Broschüre zum IKK kurz vor. U.a. seien mit einer Karte die Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog verortet.
Bezirkliche Fachaustausche Klima
In allen Bezirksämtern gebe es mittlerweile mehrere Fachaustausche zum Thema Klimaschutz / Klimaanpassung, in der unterschiedliche Fachbereiche monatlich zu einer Routine zusammen kommen. Darüber hinaus gebe es zwischen den Bezirksämtern einen regelmäßigen Austausch in einer Leitungsrunde, der für Klimathemen jeweils federführenden Abteilungs- bzw. Stabstellenleitungen.
Anhand einer Präsentation (s. Anlage zur Drucksache 21-1121) stellt der Landeskoordinator Klimaschulen das Programm der Klimaschulen vor. Ziel dieses Programms sei, dass jede Schule ihren eigenen Klimaschutzplan entwickelt.
Nach einleitenden Worten der Schulleiterin des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums vermittelt der Klimaschutzbeauftragte der Schule anhand einer Präsentation (s. Anlage zur Drs. 21-1121) einen Eindruck über die Klimaschule und was das Gymnasium in diesem Bereich dafür tue.
In der anschließenden Diskussion werden insbesondere folgende Punkte angesprochen:
- Alle 2 Jahre, wenn die Schulen sich für das Gütesiegel Klimaschule neu bewerben, werde auch eine Evaluation vorgenommen. In der Zwischenzeit besuche der Landeskoordinator Klimaschulen allen Schulen regelmäßig und stehe für Fragen und beratend zur Seite. Die Schülerbeteiligung sei in den Schulen sehr unterschiedlich, weshalb aktuell die Kriterien für das Gütesiegel überarbeitet würden, um dies noch mehr zu fordern.
- Innerhalb der Schulen finde jeweils eine Übergabe zwischen den Klimaschutzbeauftragten statt, wo die wesentlichen Informationen weitergegeben werden. Der Klimaschutzbeauftragte bündelt das Wissen, die eigentliche Arbeit finde aber in den Klassen statt und werde von den Lehrerinnen und Lehrern übernommen. Die einzelnen Projekte seien an bestimmte Jahrgänge gebunden. Das Wissen sei über viele Jahre gewachsen und somit grundsätzlich im Kurrikulum implementiert.
- Derzeit würden die Hamburger Bildungspläne überarbeitet und eine zentrale Neuerung sei, dass es übergeordnet für alle Bildungspläne und alle Schulformen sogenannte Leitperspektiven geben werde. Es gebe 3 zentrale Themenfelder, die in jedem Unterricht handlungsweisend seien.
- Warum sind nicht alle Schulen Klimaschulen? Man habe vor der Frage gestanden, Quantität oder Qualität, denn es gebe nur begrenzte Ressourcen, um die Schulen zu beraten und zu betreuen. Letztendlich habe man sich für die Qualität entschieden. Der Landeskoordinator Klimaschulen verdeutlicht die große Herausforderung für eine Schule ein solches Projekt anzugehen, weil es auch weit in die Zukunft schaue. Die Bewerbung als Klimaschule basiere jeweils auf Freiwilligkeit der Schule.Das Interesse der Schulen sei aber groß. Zur Freiwilligkeit: Das zuständige Referat glaube, dass echter Klimaschutz nur freiwillig funktionieren könne.
Herr Marek macht auf den heute vom Hamburger Senat beschlossenen Masterplan für nachhaltige Entwicklung aufmerksam und lobt in diesem Zusammenhang das Alexander-von-Humboldt-Gymnasium für die bereits jetzt schon vorbildliche Arbeit unter dem Bildungsaspekt Klimakompetenzen. Er erkundigt sich, ob möglicherweise Synergieeffekte zwischen dem Harburger IKK und den Klimaschulen hergestellt und genutzt werden könnten.
Herr Wehmeyer teilt mit, die Verwaltung habe den Antrag zum Anlass genommen, sich intensiver mit den Aktivitäten der Schulen zu befassen und in den Austausch zu gehen. Der Dialog mit der BSB und den Klimaschulen müsse noch vertieft weitergeführt werden, um mögliche Potentiale dann nutzen zu können. Herr Rutschewski ergänzt, die Verwaltung sehe große Chancen, gemeinsam mit Harburg21 etwas zu initiieren und zu überlegen, wie man die Klimaschulen mit einbeziehen könne. Es würden schon Gespräche geführt und mit der Fortschreibung des IKK werde man schauen, was möglich sei.
Der Ausschuss bedankt sich bei den Referenten für die informativen Berichte.
Herr Marek bezieht sich auf den 2. Absatz, Satz 2 der Stellungnahme der BUKEA und bittet die Verwaltung bei der BUKEA nachzufragen, um welche anderen Prioritäten es sich handele, die eine vertiefte Befassung bisher verhinderten.
Die Verwaltung sichert zu, diese Nachfrage an die BUKEA weiterzureichen.
Es liegt nichts vor.
Herr Schulze bittet darum, die Präsentationen zukünftig zeitnah zu erhalten.
Frau Hille sichert zu, die Präsentationen zukünftig der jeweiligen Drucksachen hinzuzufügen, sobald sie vorliegen.