Es werden keine Fragen gestellt.
Ein Vertreter der Behörde für Inneres und Sport (BIS) berichtet anhand einer Präsentation (s. Anlage zu Drs. 21-2579) über das Warnsystem MoWaS (Modulares Warnsystem) des Bundes.
Er informiert über die Redundanz des Systems, erläutert die Betreiber (diejenigen, die in das Warnsystem MoWaS entsprechende Informationen / Warnungen einstellen könnten) und stellt die verschiedenen Empfänger vor, die über das System bedient werden.
Mit Folie 6 werden die verschiedenen Warnstufen und deren Bedeutung dargestellt, höchste Warnstufe sei Stufe 1.
Mit einem Balkendiagramm (Folie 7) zeigt er, wie häufig in den letzten Jahren gewarnt wurde. Schwerpunkte seien:
Folgend erläutert der Vertreter der BIS anhand verschiedener Szenarien beispielhaft, wie das System MoWaS funktioniere und macht abschließend auf verschiedene Internetseiten aufmerksam, die weitergehende Informationen enthalten.
In der anschließenden Diskussion werden insbesondere folgende Punkte angesprochen:
Fragen werden wie folgt beantwortet:
- 63 % der Bevölkerung werde aktuell mit den Sirenen erreicht. In den nächsten Jahren würden sukzessive weitere Sirenen in Abhängigkeit entsprechender Fördermittel des Bundes aufgebaut. Ziel sei es, ein effektives Warnnetz aufzubauen, das die gesamte Bevölkerung erreiche. Herr Vincenti ergänzt, der gesamte Tidebereich auf Harburger Gebiet sei über die Sirenen abgesichert.
- Die Kosten für eine Sirene liegen je nach Größe bei ca. 12.000,- bis 19.000,- €.
- Finanzierung auch mit Mitteln aus Hamburg? Hamburg habe im Vergleich zu anderen Bundesländern den Vorteil, ein Sirenenwarnnetz zu haben und arbeite momentan daran, das bestehende Netz auszubauen. Die Sirenen seien nicht nur für den Katastrophen- und Bevölkerungsschutz, sondern auch für den Zivilschutz (Bedrohungslage von außen, kriegerische Handlungen, Raketenangriff) und dieser sei Aufgabe des Bundes. Der Katastrophenschutz sei Aufgabe der Länder. Deshalb mache es aus haushälterischen Gesichtspunkten Sinn, auch den Bund in die Pflicht zu nehmen, denn der dürfe die Sirenen auch im Zivilschutzfall nutzen.
Im Anschluss berichtet Herr Vincenti (Fachamt Interner Service des Bezirksamtes) zum Thema Evakuierung:
Definition Evakuierung: Evakuierung ist die organisierte Verlegung von Menschen aus einem gefährdeten in ein sicheres Gebiet, einschließlich der vorübergehenden Unterbringung, Verpflegung und Betreuung.
Die Zuständigkeit zur Anordnung von Evakuierungen liege bei der Leitung jeder Katastrophenabwehr, jeder Katastrophenschutzbehörde sowie bei allen Behörden und Ämtern gemäß dem SOG (Gesetz zum Schutz der Sicherheit und Ordnung).
Die Planungszuständigkeit für die Evakuierung liege grundsätzlich bei dem
örtlich zuständigen Bezirksamt bzw. bei HPA für das Hafengebiet.
Planungsbereiche:
Für die vorgenannten Bereiche habe das Bezirksamt Harburg Evakuierungspläne erstellt. Die Detailplanungen müssen enthalten:
Grundsatz: HVV und VHH stellen Busse zur Verfügung. Zudem gebe es vorgegebene Planwerte, so würden lt. Evakuierungsrichtlinie der FHH 50% der Bevölkerung das Gebiet mit dem eigenen PKW verlassen und 5% der Bevölkerung werden liegend transportiert.
Die Evakuierung für Sturmflut und Störfallbetrieb seien vorgeplant.
Durchführung einer Evakuierung
Folgend erläutert Herr Vincenti im Detail die Durchführung einer Evakuierung im Ernstfall. Hierbei werde unterschieden werden zwischen einer spontanen und einer vorgeplanten Evakuierung. Bei der vorgeplanten Evakuierung gebe es detailreiche Planungen hier im Bezirksamt, die auch Bestandteil von Stabsrahmenübungen in der Stadt seien und zum Teil auch durch eigene Kräfte durch kleine Übungen hier im BA wahrgenommen würden. Dabei werde zunächst die Zahl der Bevölkerung festgelegt. Evakuierungsgebiete bei Sturmflut seien Teile von Cranz, Moorburg, Bostelbek (Kleingartenverein) und Neuland/Fünfhausen.
Die Anzahl der betroffenen Bevölkerung sei dem Bezirksamt bekannt. Harburg sei bei Sturmflut auch zuständig für die Evakuierung von Finkenwerder und würde auch Bevölkerung aus Wilhelmsburg mit aufnehmen.
Insgesamt habe der Bezirk 18 vorgeplante Notunterkünfte für 11.000 Menschen, die in kürzester Zeit in Betrieb genommen werden könnten.
Bei einem Kampfmittelfund laufe die (spontane) Evakuierung ähnlich ab: Das Bezirksamt könne mit entsprechender Software und anhand von Papierakten kurzfristig die betroffene Bevölkerungszahl ermitteln. Nächste Schritte:
- Ermittlung der nächstgelegenen Schule außerhalb des Sperrkreises
- Alarmierung und Öffnung der Schule und Entsendung entsprechender Betreuungskräfte
Zu den 18 vorgeplanten Schulen habe das Bezirksamt die privaten Kontaktdaten, sodass diese jeder Zeit erreicht werden könnten.
Es gebe Bereitstellungsorte für Busse, diese würden dann entsprechend vorgeplante Fahrtrouten abfahren. Die Pläne liegen neben dem BA auch dem HVV und dem ZKD in der BIS vor. Die Betreuungskräfte würden bei einem Meldekopf der Hilfsorganisationen abgefordert, dort würden dann u.a. auch Krankentransportfahrzeuge organisiert und Betreuungskräfte für die Notunterkunft. Falls die Evakuierung länger dauern sollte, hätten diese auch erste Getränke dabei und würden sich um eine entsprechende Versorgung in den Notunterkünften kümmern. Das könnten z.B. die Caterer der Schule, Hilfsorganisationen, das Technische Hilfswerk und andere auf dem freien Markt befindliche Anbieter sein.
Für die Ausstattung der Notunterkünfte werde das Schulmobiliar genutzt, es könnte aber auch kurzfristig mit Feldbetten, Kissen, Decken, Hygieneartikeln usw. ergänzt werden.
Das Bezirksamt als auch die Hilfsorganisationen hätten diese Dinge eingelagert.
Großflächiger Stromausfall:
Das Harburger Rathaus habe eine Notstromversorgung, sodass autark gearbeitet werden könnte. Es gebe eine besondere Verbindung zum ZKD der BIS, sodass auch bei Ausfall des Hamburger Netzes die Kommunikation sichergestellt sei.
Herr Hoschützky stellt die Frage, ob die Verwaltung aufgrund der Empfehlungen des Beirates bereits Maßnahmen unternommen habe?
Herr Bergmann teilt dazu mit, aufgrund der zusätzlichen Hinweise des Beirates sehe die Verwaltung keinen direkten Handlungsbedarf.
Die Hinweise würden selbstverständlich bei den weiteren Planungen berücksichtigt.
Der Zustand der Entwässerungsrinnen sei bekannt, da gebe es sicherlich jetzt auch "bessere" Lösungen.
Allerdings sei der Ist-Zustand nicht verkehrsunsicher. Es habe bislang weder bei der Polizei noch bei MR Hinweise auf Unfälle gegeben, auch wurden keine Ansprüche auf Schadenersatz gestellt.
Die vorhandene Beleuchtung (alle 3 Meter Leuchtstoffröhren über die gesamte Breite des Tunnels) entspreche dem Standard und werde sobald Meldungen über Defekte bekannt sind, umgehend instandgesetzt, da die Sensibilität des Orts auch bei Verkehrsanlagen Hamburg GmbH bekannt sei.
Es liegt nichts vor.
Folgende Themen werden angesprochen:
Zustand Zimmermannstraße
Frau Weiß merkt an, dass in der Zimmermannstraße diverse Schäden in der Fahrbahn vorhanden sind und bittet diese Schadstellen zu überprüfen und zu beheben.
Nachtrag der Verwaltung:
Auch die Zimmermannstraße wird regelmäßig auf Verkehrssicherheit überprüft. Nun wird zusätzlich eine anlassbezogene Kontrolle vorgenommen und bei Bedarf werden die notwendigen Instandsetzungen veranlasst.
Haakestraße
Herr Dose bittet um Absprache mit der Polizei, ob in der Haackestraße aufgrund der schlechten Wegstrecke eine 30 – Zone angeordnet werden könnte.
Nachtrag der Verwaltung:
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht kann eine Geschwindigkeitsbegrenzung angeordnet werden. Hierzu erfolgen zeitnah Abstimmungen mit der örtlichen Verkehrsbehörde.
Auf die Nachfragen zu TOP 3 der Sitzung vom 15.02.2023 werden die folgenden Stellungnahmen nachgereicht:
Nachtrag der Verwaltung: Der Antrag ist gestellt. Eine Antwort ist noch nicht erfolgt. Antworten auf nun getätigten Nachfragen sind auch noch abzuwarten.
Nachtrag der Verwaltung: Der Zustand des Fußweges ist bekannt. Anlässlich der Erwähnung im Ausschuss wurde nun aber eine anlassbezogene Begehung vollzogen, wobei allerdings keine neuen Feststellungen gemacht werden konnten. Die Verkehrssicherheit ist gegeben. Unter Berücksichtigung einer gezwungener Maßen vorzunehmenden Prioritätensetzung sind keine umfangreichen Erneuerungen möglich.
Nachtrag der Verwaltung: Der Abteilung Stadtgrün ist die Situation bekannt. Es wurden im Jahr 2022 bauliche Veränderungen am beanstandeten Wegeabschnitt durch eine Fachfirma vorgenommen, die allerdings, gerade in den regnerischen Wintermonaten, nicht die erhoffte Wirkung gezeigt haben. Anlassbezogen wird nunmehr mit Fachkollegen der Wasserwirtschaft über weitere Absenkungen des Wasserspiegels in den angrenzenden Flächen sowie mit einer Fachfirma eine andersartige Wegebefestigung der betroffenen Bereiche besprochen. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass sich anschließend erfolgsversprechende Baumaßnahmen am Wegekörper nach den zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen in ihrer Umfänglichkeit richten werden.