Es sind keine fragestellenden Bürger anwesend; die Bürgerfragestunde entfällt somit.
Herr Scheunert erläutert die Regelung zum Verfahren der Parkplatzvergabe, die seit dem 01.02.2018 angewendet werde; Daten sind der Stellungnahme beigefügt. Beschwerden von Anwohner sind an die TU nicht herangetragen worden. Die Parkplätze sind im Gebäudebestand fest verankert und dienen gleichzeitig als Fluchtwege. Über Nacht (ca. 20.00 bis 6.00 Uhr) werden die Tore geschlossen. Die kostenpflichtige Benutzung der Parkplätze ist tagsüber sowohl von den Bediensteten als auch von Anwohnern möglich. 1 Std. Parkzeit kostet 1 €, das Tagesticket 3 €, das Wochenticket 18 € und das Monatsticket kostet 30 €. An den Wochenenden ist eine Nutzung nicht möglich. Eine intensive Bewirtschaftung für eine 24-Stunden-Öffnung sei nicht möglich, da die personelle Besetzung fehle. Die TUHH stehe in einem starken Wachstumsprozess und verstehe sich als eine Bildungseinrichtung und nicht als Parkraumbewirtschaftung, dafür stünden keine entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung. Andere Nutzungsmöglichkeiten, auch nicht vorübergehend, seien aus baurechtlichen Gründen auszuschließen.
Im Anschluss beantwortet der Referent die Fragen der Anwesenden.
Der Ausschuss erbittet eine Auskunft der Finanzbehörde zum letzten Absatz der vorliegenden Stellungnahme; welcher Ablaufplan vorgesehen sei.
Nachtrag der Finanzbehörde: Die in der Stellungnahme von GMH anvisierte Befassung von Bezirksamt und Denkmalschutzamt wird voraussichtlich zum Ende des ersten Quartals 2020 stattfinden. Nach Ausschreibung und Vergabe der Leistungen ist ein Beginn der Arbeiten zu den Sommerferien und ein Abschluss zum Ende des Jahres 2020 vorgesehen.
Es werden keine Themen angesprochen.
Es liegt nichts vor.