20-3358.01

Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Stellplatzanlage der TU Hamburg-Harburg kostenpflichtig

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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15.01.2020
Sachverhalt

 

Auf Druck des Rechnungshofes soll die Technische Universität Hamburg-Harburg im Januar 2018 das Parken in ihrer Stellplatzanlage kostenpflichtig machen. Es ist zu vermuten, dass nicht alle Nutzer, die derzeit kostenfrei in der Stellplatzanlage parken, bereit sein werden, Parkgebühren zu entrichten. Entsprechend könnte daraus eine Verschärfung der Parkplatzsituation in den Straßen im Umfeld der TU Hamburg-Harburg resultieren, zumal im Zuge der Umbauten an der Goethe-Stadtteilschule die Lehrerparkplätze nicht mehr zur Verfügung stehen werden.

Petitum/Beschluss

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, einen Vertreter der TU Hamburg-Harburg in den Regionalausschuss Harburg einzuladen, der das Parkraumkonzept der Universität erläutern und darüber Auskunft geben möge, in welchem Umfang Mitarbeiter der TU derzeit die Stellplatzanlage nutzen und mit welcher zukünftigen Belegung der Stellplatzanlage durch Universitätsangehörige gerechnet wird.

 

Er möge berichten, inwieweit die TU die technischen Voraussetzungen dafür schaffen wird, damit in den Tiefgaragen Anwohner Stellplätze mieten können.

 

Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, welche Erfahrungen bzgl. des kostenpflichtigen Mitarbeiterparkens und deren Auswirkungen auf die Parkplatzsituation im Umfeld des AKH gemacht wurden und inwieweit sie davon ausgeht, dass diese sich auch im Umfeld der TU Hamburg-Harburg einstellen werden.

 

 

 

 

Hamburg, 1. November 2017

  

Ralf-Dieter Fischer                                              Martin Hoschützky

Fraktionsvorsitzender                                          Uwe Schneider

                                                                            Helga Stöver

 

 

 

 

 

Bezirksversammlung Harburg   13.01.2020

Der Vorsitzende

 

 

 

Die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung nimmt zu dem Antrag CDU Drs. 20-3358 wie folgt Stellung:

 

die TUHH hat bislang keine erneute Auswertung der Parkplatz-Auslastung vorgenommen. Sie geht davon aus, dass sich das Nutzerverhalten stabilisiert hat und für 2019 mit vergleichbaren Ergebnissen zur Nutzung gerechnet werden kann. Die Nutzung im Vergleich zwischen 2018 (mit Gebührenerhebung) und 2016 (ohne Gebührenerhebung) stellt sich nach den Daten der TUHH wie folgt dar:

 

       Nutzung in %

    Anzahl Plätze  2016  2018

Tiefgaragenplätze   544  56%  22%

Nicht überdachte Parkplätze  90  68%  35%

 

Die Erträge aus der Gebührenerhebung und der entgegenstehende Aufwand lassen sich aus der angehängten Tabelle entnehmen.

 

Darüber hinaus kann ich Ihnen bestätigen, dass für die TUHH Herr Klaus-Joachim Scheunert als Auskunftsperson an der Sitzung des Regionalausschusses am 15. Januar 2020 teilnimmt.

 

 

gez. Heimath

 

f.d.R.

Wyzinski

 

 

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