Protokoll
Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft und Wissenschaft vom 14.11.2023

Ö 1

Begrüßung

Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Personen; besonders den Referenten zum Tagesordnungspunkt 2. 

 

Er begrüßt Herrn Leuser als neues stellvertretendes Mitglied der AfD-Fraktion im

Ausschuss. Er macht ihn auf die Geschäftsordnung der Bezirksversammlung aufmerksam.

Er weist auf die §§ 5 7 des Bezirksverwaltungsgesetztes sowie auf die §§ 203 205,

331 334 und 353 b des Strafgesetzbuches hin. Herr Leuser wird zur Vertraulichkeit

und Verschwiegenheit verpflichtet.

Ö 2 - 21-0470

Antrag der GRÜNEN-Fraktion betr. Wie wird das Hamburgische Gesetz zu Gleichstellung der Geschlechter im Bezirk Harburg umgesetzt?

Herr Ruschmeyer vom Personalservice des Bezirksamtes berichtet:

 

Alle vier Jahre wird ein Gleichstellungsplan erstellt. Der aktuelle Gleichstellungsplan läuft Ende des kommenden Jahres aus.

Einen Gleichstellungsbericht sieht das Gesetz im Sinne der Anfrage nicht vor, aber in § 20, Abs. 3 des Gesetzes ist vorgeschrieben, dass die gleichstellungsbeauftragte Person einmal jährlich der Belegschaft einen Tätigkeitsbericht abzugeben hat. Dieses geschieht regelmäßig im Rahmen der Personalversammlung.

 

Man muss unterscheiden zwischen dem Tätigkeitsbericht der gleichstellungsbeauftragten Person und dem Gleichstellungsplan der Dienststelle.

 

Gleichstellungsbeauftragte Person:

 

Die Aufgabenfelder sind:

  • Gleichstellung von Mann und Frau
  • Vereinbarung von Familie und Erwerbstätigkeit, dazu gehört dafür zu sorgen, dass sämtliche Tätigkeiten, die in Stellungsausschreibungen offeriert werden, für Teilzeit geöffnet sind. Es gab im letzten Jahr nur sehr wenige Stellen, die ausschließlich in Vollzeit ausgeschrieben wurden, wobei in diesellen Teilzeit, meist wegen der Termindichte, nicht ermöglicht werden konnte. Diese musste gegenüber dem Personalamt begründet und von dort genehmigt werden.
  • Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

 

Die konkreten Aufgaben sind:

  • Begleitung von Stellenbesetzungsverfahren
  • Überprüfung des Ausschreibungstextes, ob ein unterrepräsentiertes Geschlecht gut angesprochen wird.
  • Teilnahme an Auswahlgesprächen
  • Kontrolle der schriftlichen Begründung zur Entscheidung für eine sich bewerbende Person.

 

  • Vertrauliche Beratung, wenn die gleichstellungsbeauftragte Person konsultiert wird. Die Dienststelle wird nicht informiert. Probleme sind u.a.,
  • Mitarbeiter*innen fühlen sich gemobbt. Bei einem Mobbing-Vorwurf wird gebeten, ein Mobbing-Tagebuch zu führen; in keinem der Fälle wurde dieses geführt; hier stellen sich meistens ein schlechter Kritikumgang oder persönliche Differenzen heraus, was nicht unter Mobbing zu definieren war. Keiner der Termine hat einen Folgetermin benötigt.
  • Missverständnisse
  • Beratung eines männlichen Vorgesetzten im Rahmen der „me too“-Debatte, wie ein korrekter Umgang mit Mitarbeiterinnen sein sollte. Er wollte nichts falsch machen.
  • Es gab keine Fälle wegen eines Vorwurfs von Diskriminierung.

 

  • Gremien- und Netzwerkarbeit, z.B. am
  • Arbeitskreis Gesundheit des Bezirksamtes
  • Bezirksübergreifende Gesundheits-AG
  • Planung des Girls-and-Boys-Day
  • Planung des Diversity-Tags 
  • AG der Gleichstellungsbeauftragten der Bezirke
  • AG der Gleichstellungsbeauftragten der FHH

 

 

Gleichstellungsplan

 

Alle vier Jahre wird ein Gleichstellungsplan erstellt, der nächste wird in 2024 erarbeitet.

Hierzu werden die Ziele des vorherigen Plans kontrolliert, die Personalstrukturen der Jahre werden verglichen und daraus dann neue Handlungsziele abgeleitet. Dies wird auf einem Blatt dargestellt (Seite 17 des Gleichstellungsplans).

Die fünf Ziele des letzten Gleichstellungsplans waren:

  • Die erreichten Ziele sollen gehalten und gepflegt werden
  • Der Anteil von männlichen Mitarbeitern in Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt und in Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, jeweils ohne Führungsposition soll auf 40% gesteigert werden.
  • Der Anteil der Männer bei der Telearbeit soll auf 40% gesteigert werden.
  • Der Anteil weiblicher Fachamtsleitungen soll auf 40 % gesteigert werden.
  • hrung im Tandem soll mehr ermöglicht werden.

 

 

Er beantwortet Rückfragen aus dem Gremium.

  • Es wird nicht erfasst, ob Mitarbeiter*innen wegen Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen in Teilzeit arbeiten.
  • Er kann spontan nicht sagen, wie viele Mitarbeiter*innen des Bezirksamtes Harburg Stand heutennlich oder weiblich sind. Hierzu wurde inzwischen eine Übersicht nachgereicht.
  • nner und Frauen werden in der Verwaltung laut Tarifvertrag gleich vergütet; es gibt kein geschlechtsspezifisches Lohngefälle (Gender Pay Gap).
  • Der Gleichstellungsplan ist nicht öffentlich verfügbar. Er sagt zu, diesen zur Verfügung zu stellen, was inzwischen erfolgte.
  • Er erwartet, dass Frauen von Leitungskräften aktiv angesprochen werden, wenn here Stellen ausgeschrieben sind (gezielte Personalentwicklung).  
  • Es wird angeregt, im nächsten Gleichstellungsplan auf die Verteilung von Teilzeit bei Führungskräften nach Geschlecht zu achten.

 

 

 

Ö 3

Grundsatzangelegenheiten Haushalt

Es gibt keine Mitteilungen.

Ö 4

Gestaltungsmittel

Ö 4.1 - 21-3408

Gestaltungsmittelübersicht November 2023

Herr Queckenstedt geht auf die vorab versendete Übersicht ein und beantwortet die Rückfragen zum Budget.

In der letzten Woche gab es eine Sitzung zur Vorplanung der Mittel, an der leider nicht alle Fraktionen teilnehmen konnten. Dort wurde auf ein mögliches Defizit im kommenden Jahr hingewiesen.

Durch die Reduzierung der Baugenehmigungen werden weniger Mittel aus dem Förderfonds zur Verfügung stehen. Die Vorplanungsliste wird demnächst zur Verfügung gestellt.

Ö 5

Mitteilungen der Verwaltung

Es gibt keine Mitteilungen.

Ö 6

Verschiedenes

Es gibt keine Mitteilungen.