Antrag der GRÜNEN-Fraktion betr. Wie wird das Hamburgische Gesetz zu Gleichstellung der Geschlechter im Bezirk Harburg umgesetzt?
Letzte Beratung: 14.11.2023 Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft und Wissenschaft Ö 2
Gleichstellung der Geschlechter ist im Grundgesetz und in der Hamburgischen Verfassung gesetzlich festgeschrieben.
„Gesetzliche Grundlagen: Das Hamburgische Gleichstellungsgesetz folgt dem verfassungsrechtlichen Gebot der Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
Das novellierte Hamburgische Gleichstellungsgesetz ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Es konkretisiert Gleichstellungsvorgaben aus verschiedensten allgemeineren gesetzlichen Regelungen speziell für den öffentlichen Dienst, die Stiftungen, Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts und die Öffentlichen Unternehmen in Hamburg.
Die gesetzlichen Grundlagen sind:
die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Artikel 23 Absatz 2)
das Grundgesetz (GG, Artikel 3 Absätze 2 und 3)
das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
die Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg (Artikel 3 Absatz 2)
das Hamburgische Personalvertretungsgesetz (HmbPersVG)
das Hamburgische Gremienbesetzungsgesetz (HmbGremBG)
Gleichstellungspläne:
Alle Hamburger Dienststellen erstellen Gleichstellungspläne und veröffentlichen sie.
Das Hamburgische Gleichstellungsgesetz (HmbGleiG) verpflichtet die Dienststellen, alle vier Jahre einen Gleichstellungsplan (GSP) aufzustellen und fortzuschreiben. Die Gleichstellungspläne sollen dauerhaft ein Bewusstsein für das Thema Gleichstellung von Frauen und Männer schaffen. Sie zeigen die notwendigen Schritte auf, um die selbst gesteckten Ziele in den Dienststellen zu erreichen, und dokumentieren die Ergebnisse.
Einheitlicher Mindeststandard garantiert:
Das HmbGleiG gewährleistet hamburgweit einen einheitlichen Mindeststandard. Alle Gleichstellungspläne
- basieren auf einer umfassenden Analyse der Personalstruktur und beziehen die gleichstellungspolitischen Ziele des Senats mit ein
- enthalten Ziele und Zielvorgaben, die für einzelne Laufbahngruppen, Bezahlungsgruppen, Fachrichtungen oder Führungsfunktionen (Bereiche, Definition Bereich siehe Download unten) einer Dienststelle auch unterschiedlich sein können
- enthalten Maßnahmen, um Frauen und Männern gleichzustellen und um Beruf und Familie besser vereinbaren zu können (die Maßnahmen müssen nachvollziehbar und deren Erfolge messbar sein)
- legen die Dienststellen dem Personalamt zu einer vergleichenden Prüfung vor
- sind verbindlich und verpflichten die Dienststellen, die selbst gesteckten Ziele zu erreichen.“
Die Bezirksversammlung beschließt:
Das Bezirksamt Harburg veröffentlicht ab 2020 jährlich einen Bericht zum Stand der Gleichstellung im Bezirksamt Harburg. Dieser Bericht umfasst alle Dienststellen des Bezirksamts.
Die Gleichstellungsbeauftrage des Bezirksamts wird gebeten zu berichten, wie Geschlechterdiskriminierung entgegengewirkt wird.
Darüber soll im Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft und Wissenschaft berichtet werden.
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