Da sowohl der Vorsitzende als auch die stellvertretende Vorsitzende krankheitsbedingt verhindert sind, wird aus dem Ausschuss Herr Fehling als Vorsitzender für diese Ausschusssitzung vorgeschlagen und anschließend dazu aucheinstimmig gewählt.
Die Referenten der Sozialbehörde verweisen eingangs Ihrer Präsentation (siehe Anhang zur Drucksache) auf die Istanbul-Konvention, zu dessen Umsetzung sich die Bundesrepublik völkerrechtlich verpflichtet habe.
Der vorliegende Bericht (vgl. Drucksache 22-15828 der Hamburgischen Bürgerschaft; siehe Anhang zur Niederschrift) war zu dem Ergebnis gekommen, dass in Hamburg
Hervorgehoben wurde von den Referenten sowohl das bundesweite Hilfetelefon mit der einheitlichen Nummer 116 016, die bestehenden Hamburger Frauenhäuser sowie das von der Sozialbehörde geförderte Projekt Vivienda. Unstrittig sei, dass es in Hamburg auch noch Verbesserungen im Frauenschutz geben könne. Folgende Punkte wurden benannt:
Des Weiteren stellten die Auskunftspersonen die existierenden 7 Frauenhäuser sowie 4 Schutzwohnungen für psychisch kranke Frauen vor: In den Wohnungen seien kinderlose junge Frauen mit psychischen Problemen / Erkrankungen untergebracht, welche nur schwer in ein Frauenhaus integrierbar seien. Auf Nachfrage aus dem Ausschuss erläuterten die Referentinnen ein, dass die Frauenhäuser immer nahezu ausgelastet seien. Die Auskunftspersonen betonten die Notwendigkeit des Ausbaus von präventiven Angeboten.
Auf Nachfrage aus dem Ausschuss zu Informationen zum Thema „Gewalt in der Pflege“ verwiesen die Referentinnen darauf, dass dieses Thema innerhalb der Sozialbehörde von einer anderen Abteilung behandelt werde und sie dazu nicht auskunftsfähig seien.
Der Antrag verbleibt im Ausschuss; dieser ersucht die Sozialbehörde um einen schriftlichen Bericht zum Thema "Gewalt in der Pflege".
Der Antrag verbleibt im Ausschuss; dieser ersucht die Sozialbehörde um einen schriftlichen Bericht zum Thema "Gewalt in der Pflege".
Anlagen
22_15828_Senatsstrategie_Gewaltschutzkonzept_zur_Umsetzung_der_Istanbul-Konvention (548 KB)
Präsentation Bezirksversammlung Harburg- Gewaltschutzkonzept (947 KB)
Die Referenten stellen mit zwei Präsentationen (siehe Anhang zu der Drucksache) das besagte Neubauvorhaben vor und betonten eingangs, dass diese Pläne nach umfangreichen Abstimmungen mit
entstanden seien. Die in der Präsentation gezeigten Zeichnungen dienten zur Visualisierung, seien aber keine Bauzeichnungen.
Kern der Pläne sei eine bauliche Trennung der unterschiedlichen Nutzergruppen.
Hinsichtlich des Abrigado erläutern die Auskunftspersonen die geplanten Abzäunungen und die geplanten Wegeführungen, welche u.a. dazu führen sollen, dass die Klienten über die Ampel die Straße überqueren. Die Drogenhilfeeinrichtung sei von Montag bis Freitag geöffnet. Am Wochenende werde es geschlossen. Innerhalb des Gebäudes werde es offene Sichtachsen geben, auch vor dem Erdgeschoss werden die Grünflächen zwischen Gebäude und Straße ausgelichtet: Beide Maßnahmen sollen der Sicherheit der betreuenden MitarbeiterInnen dienen und werden auf deren Wunsch berücksichtigt.
Auf Nachfrage zur Größe der neuen Flächen des Abrigado werden folgende Zahlen genannt:
Im Dezember 2024 habe Fördern & Wohnen den Bauantrag beim Bezirksamt eingereicht und hofft, dass in der 1. Hälfte 2025 die Baugenehmigung erteilt werde; dann könnte 2026 der Baubeginn sein. Das Gebäude werde eine Photovoltaikanlage auf dem Dach bekommen und eine Wärmepumpe haben.
Am Ende der Beratung äußert sich ein Vertreter einer religiösen Gemeinde, welches sich in der unmittelbaren Nachbarschaft befinde. Das problematische Klientel sei in Nachbarschaft zu der religiösen Gemeinschaft störend und er befürchte, dass dies zu einer Abwanderung von Mitgliedern der Gemeinde führen werde. Die Verwaltung erwidert, dass das Abrigado am Wochenende geschlossen sei und man auch nicht plane, den öffentlichen Raum für ein Verweilen der Klientel attraktiv zu machen. Der Bürger bedauert, dass es keine vorherige Ansprache der Nachbarschaft gegeben habe, um deren Interessen im Planungsprozess einzubinden. Die Referenten erwidern, dass die Notwendigkeit einer wirksamen Trennung an der Grundstücksgrenze im Planungsprozess bekannt gewesen sei und die vorhandenen Möglichkeiten bereits bestmöglich ausgenutzt werden, um die Belange der Gemeinde zu berücksichtigen.
Der Ausschuss nimmt die vorgetragenen Bedenken zur Kenntnis.
Das Kommunale Gesundheitsförderungsmanagement (KGFM) und die vorgelegte IKS wird von der Referentin durch eine Präsentation (siehe Anhang zur Drucksache) vorgestellt. Das Projekt „Kommunaler Strukturaufbau“, in dessen Rahmen die IKS erarbeitet wurde,wird durch eine Förderung des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) finanziert.
Die Referentin erläutert, dass die Beschlussfassung der Bezirksversammlung zur IKS ein wichtiger Meilenstein für die zweite Förderphase des Projekts sei und erläutert die Ziele für diesen Zeitraum.
Auf Nachfragen aus dem Ausschuss informiert die Referentin, dass es in der IKS eine Schwerpunktsetzung auf die Förderung von Bewegung bei Kindern und Jugendlichen, auf die psychischen und psychosozialen Gesundheit und auf die Stärkung der Gesundheitskompetenz gebe. In diesem Projekt habe man sich bewusst auf Schwerpunkte konzentriert und nehme nicht in Anspruch, alle Aspekte von Gesundheitsförderung und Prävention abbilden zu können.
Abschließend informiert die Auskunftsperson den Ausschuss, dass der diesjährige bezirkliche Gesundheitstag am Donnerstag, den 08. Mai 2025, von 10:30 bis 15:00 Uhr
im Mehrzwecksaal des Sozialen Dienstleistungszentrums, Harburger Rathausforum 1, stattfinde.
Der Ausschuss stimmt der Verwaltungsvorlage einstimmig zu.
Die Bezirksversammlung wird um Nachvollziehung gebeten.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Vertreter des Integrationsrates berichten, dass diese in den neugegründeten Beirat der HASPA berufen worden seien und dass es Gespräche mit dem Habibi-Atelier wegen gemeinsamer Projekte gegeben habe.
Erstversorgungseinrichtungen (EVE)
Der Betrieb in der EVE an der Cuxhavener Straße solle zum 01.02.2025 aufgenommen werden. Die Information, dass dieser Standort im Gegensatz zu den bisherigen Informationen als Betreuungseinrichtung für Flüchtlinge (BEF) betrieben werden solle, habe sich mittlerweile bestätigt. Dies habe zur Folge, dass der ASD mit seinem Personal die Betreuung von bis zu 36 Bewohnern selbst übernehmen müsse. Man sei mit der Sozialbehörde im Austausch, wie die nötigen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden könnten bzw. der ASD für einen Übergangszeitraum entlastet werden könne.
Beim Standort an der Jutestraße gäbe es Schwierigkeiten bei der baulichen Umsetzung im Bereich der Außenanlage, so dass nach Einschätzung des Landesbetriebs Erziehung und Beratung dieser zum 01.03.2025 in Betrieb genommen werden könne, jedoch weiter als EVE/Clearingstelle mit bis zu 60 Plätzen betrieben werden solle.
Auf Nachfrage aus dem Ausschuss erläutert die Verwaltung ein, dass hierfür formal eine Anhörung nach § 28 BezVG erforderlich sei. Die Fachbehörde wurde entsprechend informiert.
In Bezug auf mögliche örtliche Kooperationspartner für den Standort Cuxhavener Straße verweist die Verwaltung auf die bereits durchgeführte öffentliche Informationsveranstaltung, auf der ein Träger eine entsprechende Bereitschaft bekundet habe.
Magazin Unartig
Es wird auf die Veröffentlichung der neuesten Ausgabe dieses Magazins hingewiesen.
Wahlen zum Seniorenbeirat
Die Verwaltung verweist auf die kommende Informationsveranstaltung, in der über die gesetzlichen Grundlagen informiert werde und ein Austausch über die Aufgaben, Erwartungen und Vernetzung von Seniorenvertretungen geplant sei. Die Informationsveranstaltung findet am Mittwoch, 15. Januar 2025, um 15 Uhr im DOMICIL Seniorenpflegeheim Heimfeld (Petersweg 3-5, 21073 Hamburg) statt.
Bundesprojekt „Lokale Partnerschaften für Demokratie“
Die Verwaltung informiert, dass auf Bundesebene die entsprechende Förderrichtlinie veröffentlicht wurde und diese nun durchgearbeitet werde. Diese sehe keinen festen Begleitausschuss mehr vor, sondern erwähne lose Netzwerke oder Bündnisse; im Januar wird ein konkretisierender Bescheid erwartet.
Die Lawaetz-Stiftung sei im vorzeitigem Maßnahmenbeginn mit der Analyse betraut worden, da es wichtig sei, bei einem Förderzeitraum von bis zu 8 Jahren sich zu Beginn über die reale Ausgangslage und erreichbaren Ziele zu vergewissern.
Unabhängig vom noch nicht vorliegenden Förderbescheid könnten sich Interessierte bereits jetzt mit Förderanträgen zu den internationalen Wochen gegen Rassismus vom 17.-30.03.2025 bewerben.
Der Ausschuss bittet die Verwaltung um Zusammenstellung der Modellprojekte des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“, die bis Ende 2024 gefördert wurden und denen, die ab 2025 gefördert werden – und einen Bezug zum Bezirk aufweisen.
Einladung und Ausschussbesuch
Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um Einladung von Vertretern der DRK in den Ausschuss zum Bericht über die Situation in den Flüchtlingsunterkünften, insbesondere zur Unterkunft an der Schlachthofstraße.
Die GRÜNEN-Fraktion thematisiert die Möglichkeit des Besuches des Ausschusses in der neuen Flüchtlingsunterkunft in Heimfeld, welcher von Fördern & Wohnen betrieben werden solle.
Schützenhalle Sinstorf
Der Integrationsrat weist auf die Sanierungsarbeiten an der Sporthalle in Sinstorf hin und bedankt sich bei allen, welche diese ermöglicht haben.