Ein Vertreter vom Büro ClaussenSeggelke Stadtplaner(CSS)stellt dem Ausschuss die Inhalte der am 25.11.2024 stattgefundene Öffentlichen Plandiskussion zum Bebauungsplanverfahren Harburg 72 / Heimfeld 55 (Kanalplatz) vor. Anschließend zeigt er mit Hilfe einer Präsentation Anlass und Ziel des Bebauungsplanverfahrens auf und stellt das geltende Planrecht (Harburg 67 / Heimfeld 46 und Harburg 61 / Heimfeld 45) dem beabsichtigten Planrecht gegenüber.
Zu den einzelnenTeilflächen seien die folgenden Anmerkungen durch die anwesenden Bürgerinnen und Bürger geäußert worden:
Teilfläche 1 – Kanalplatz:
Zur Teilfläche 2 – Lotsekai:
(Besonderheit sei hier eine Hochspannungsleitung, die Schutzabstände auslöse und diese Flächen Wohnungsbau ausschlössen)
Teilfläche 3 – Gebrüder-Cohen-Park
Folgende allgemeine Äußerungen werden durch die Bürgerinnen und Bürger gemacht:
Gewerbe, Kultur- und Freizeiteinrichtungen:
Wohnnutzung
Grünflächen:
Verkehr / Mobilität
CSS teilt mit, dass als nächster Schritt im Bebauungsplanverfahren die Erarbeitung weiterer Gutachten anstünde.
Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass der Kran im Museumshafen verbleiben würde und auch die Waggons wieder einen repräsentativen Standort erhielten.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Stolzenburg berichtet, dass gemäß Vertrag für Hamburg 10.000 Wohnungen pro Jahr genehmigt werden sollten. Davon entfalle auf den Bezirk Harburg einen Anteil von 800 Wohnungen.
Die Prognosezahlen im Dezember 2024 für das Jahr 2024 seien für Harburg insgesamt 544 genehmigte Wohnungen. Damit gebe es zur Zielzahl eine Differenz von -256 Wohnungen. Die endgültigen Zahlen für 2024 seien im April 2025 (IFB zu genehmigten Sozialwohnungen) und im 4. Quartal 2025 (Statistikamt Nord) zu erwarten.
Im Rückblick der Genehmigungszahlen seit 2012 sei zu erkennen, dass Harburg im Jahr 2018 bis 2022 noch über die Zielzahl von 800 hinaus Wohneinheiten genehmigt. Ab dem Jahr 2021 reduzierten sich die Genehmigungen soweit, dass die Zielzahl mit weiterem Abwärtstrend nicht mehr erreicht worden sei. Insgesamt gebe es jedoch von 2012 gerechnet noch einen Überschuss von 1.608 genehmigte Wohnungen.
Im Weiteren berichtet Herr Stolzenburg, dass sich die Anzahl der geförderten Wohnungen im Bestand auf zurzeit 7.497 Wohneinheiten beliefe. In 2023 seien 146 geförderte Wohnen genehmigt worden. Für 2.041 Sozialwohnungen liefe die Bindung in fünf Jahren aus. Der Abschmelzungsprozess werde weiter stattfinden und sei mit den genannten Genehmigungszahlen nicht aufzuholen.
Eine Anzeigepflicht zur Erfassung der Wohnungsbauzahlen für gefördertes Wohnen an den Bezirk gebe es nicht. Nur, wenn auf eigenen Flächen mit entsprechender Vereinbarung mit der Stadt Hamburg gebaut wird, oder wenn das Vorhaben städtebaulich zu vertreten sei (z. B. im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens). Die einzige verlässliche Datenquelle sei die IFB.
Der Erfassungszyklus der Wohnungsbauzahlen vom Statistikamt Nord sei ca. 1 Jahr.
Die Situation in Hamburg für die geringe Bautätigkeit sei die stagnierende Bauwirtschaft, Veränderungen der Rahmenbedingungen als auch die geringe Flächenverfügbarkeit.
Herr Lied ergänzt, dass der größte Anteil geförderten Wohnraums im Bestand der SAGA sei. Er geht davon aus, dass die Miete dieser Wohnungen auch dann nicht sehr hoch ansteigen werde, wenn sie aus der Bindung fielen.Ansonsten habe Harburg im freifinanzierten Mietwohnungsbau noch einen vergleichsweisen günstigen Wohnungsmarkt gegenüber anderen Stadtteilen.
Auf Nachfrage definiert Herr Liedden Begriff Mikrowohnungen. Bedarf gebe es neben Wohnen für Familien auch für kleine Wohnungen. Bei Wohnungsbauvorhaben werde auf eine ausgewogene Mischung geachtet und auf die jeweilige Lage in der Stadt.
Auf die Frage, wie aktiv Genossenschaften zurzeit im Wohnungsbau – auch sozialgefördert – seien, hat Herr Stolzenburg nicht den Eindruck, dass es außerhalb der SAGA große Bauaktivitäten gebe.
Herr Richter kündigt einen Antrag zu dem Bauvorhaben in der Lüneburger Straße an, mit dem Schwerpunkt „Mikrowohnungen“. Die Bezirksversammlung habe mit Beschluss vom 27.10.2020 (Drs.-Nr.: 21-0972) bereits deutlich gemacht, dass die Schaffung zusätzlicher Mikrowohnungen im Bereich der Harburger Innenstadt nicht erwünscht seien.
Er weist auf ein in Bau befindliches Wohnungsbauvorhaben in Wilstorf in der Winsener Straße hin, dass von der SAGA fertiggestellt werde. Daher sollte, wenn verlässlich Sozialwohnungsbau gewünscht werde, größtenteils auf die SAGA gesetzt werden. Dies werde auch im Fischbeker Reethen der Fall sein, da es dort eine festgelegte Zahl von 50,1 % öffentlich geförderten Wohnungsbau gebe.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Antrag wird mit den Ausführungen zur Drucksache 22-0303 für erledigt erklärt.
Herr Stolzenburg berichtet mit Hilfe einer Präsentation zum Entwurf des Wohnungsbauprogramms 2025 nach der Behördenbeteiligung und zeigt die Bilanzen wie folgt auf:
Entfallene Flächen aus 2024
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OT |
WE |
Grund |
Kanalplatz 15 / Blohmstr. 22 |
Harburger Binnenhafen |
23 |
begonnen |
Theodor-Yorck-Str. 1-3 |
Harburger Binnenhafen |
60 |
VU-Bereich Binnenhafen |
Bremer Str. 112-136 |
Eißendorf |
110 |
begonnen |
Lichtenauerweg |
Eißendorf |
216 |
begonnen |
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Summe WE |
409 |
davon 349 begonnen |
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Wiederaufnahme |
OT |
WE |
Grund |
Fischbeker Heidbrook |
Neugraben Fischbek |
155 |
Konzeptwechsel, Nachverdichtung |
Neue Flächen |
OT |
WE |
Realisierung möglich ab |
Abruch WE |
Neuwiedenthaler Straße 50 |
Neugraben Fischbek |
40 |
2026 |
12 |
Neuwiedenthaler Straße 128 |
Neugraben Fischbek |
75 |
2026 |
1-2 geschätzt |
Haakestraße 98 |
Heimfeld |
35 |
2026 |
keine |
Ernst-Bergeest-Weg 61 |
Marmstorf |
30 |
2026 |
keine |
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Summe |
335 |
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Herr Stolzenburg stellt anschließend die Steckbriefe der neuen Flächen vor und zeigt Auszüge aus den Rückmeldungen der Behördenbeteiligung auf.
Finanzbehörde (FB) und des Landebetriebs Immobilien und Grundvermögen (LIG) auf.
Thema der Rückmeldung |
Abwägung |
Der LIG bittet darum, insbesondere auch städtische Flächenpotenziale zu betrachten, um Wohnzielzahlen zu erreichen |
Städtische und private Flächen stünden gleichermaßen im Fokus des Wohnungsbauprogramms |
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Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM)
Thema der Rückmeldung |
Abwägung |
Hinweise auf Veloroutenausbau und Fahrradinfrastruktur sowie Konfliktlagen zwischen den Verkehrsträgern |
Diese Themen seien kein Teil des bezirklichen Wohnungsbauprogramms |
Hinweis auf besondere Herausforderungen der Verkehrssicherheit |
Diese Themen seien kein Teil des bezirklichen Wohnungsbauprogramms |
Hinweis auf Mobilitätskonzepte |
Diese seien Teil von Projektentwicklungen und Planverfahren, nicht aber des Wohnungsbauprogramms |
Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB)
Thema der Rückmeldung |
Abwägung |
Hinweis auf das Programm „Age-friendly-City“ |
Hinweis werde in den Textteil übernommen |
Hinweis auf „Barrierereduzierte“ Angebote |
Hinweis werde in den Textteil übernommen |
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW)
Thema der Rückmeldung |
Abwägung |
Hinweis auf fehlende „Prognosefähigkeit“ |
Diese läge vor |
Kritik an Bilanz und Zielzahlenerfüllung (2019-2022 und 2023) |
Nicht zutreffen, Bilanz: 2016-2022: + 1.754 WE Bis 2023: + 1.317 WE |
Hinweis auf aktuelle kleinräumliche Bevölkerungsprognose 2024 |
Hinweis werde zur Kenntnis genommen |
Öffentlich geförderter Wohnungsbau: - Grundlage Bürgerschaftliches Ersuchen - Auf „einem liegenden Anteil von 33 Prozent der für den Wohnungsbau bestimmten städtischen Flächen“ sollten folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
- Neuer „1. Förderweg Plus“ - Davon seien 20 Prozent mit WA-Bindung zu errichten - Die Vergabe der Grundstücke erfolge im Erbbaurecht mit einer Laufzeit von 100 Jahren. - Zielzahlen des BSW: 1.000 WE pro Jahr Hamburgweit |
Die Information werde übernommen |
Hinweis im Textteil auf die Verteilung der Förderquote auf die Förderwege der IFB und eine angemessene Durchmischung |
Die Information werde übernommen |
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Thema der Rückmeldung |
Abwägung |
Hinweis auf Emissionsziele gemäß Klimaplan der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) |
Text werde übernommen |
Weitere allgemeine Hinweise auf insgesamt 5 Seiten ohne konkreten Bezug zum Wohnungsbauprogramm lägen dem Stadtentwicklungsausschuss im Anhang vor.
Zustimmung ohne wesentliche Anmerkungen haben gesendet:
- Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB)
- Sozialbehörde
Konkrete Hinweise zu Einzelfällen zu Einzelflächen (Auszüge)
Behörde |
Thema / Verortung |
Abwägung |
BSW |
Anteil geförderter Wohnungsbau in einzelnen Bestandssteckbriefen |
Werde übernommen |
BUKEA |
Zahlreiche Hinweise auf artenschutzrechtliche Rahmenbedingungen und Regenwasserversickerung |
Werde übernommen |
BUKEA |
Zahlreiche Hinweise auf technische Möglichkeiten der Regenwasserbewirtschaftung |
Kein Gegenstand des Wohnungsbauprogramms |
BUKEA |
Zahlreiche Hinweise auf die Freiraumversorgung |
Kein Gegenstand des Wohnungsbauprogramms |
Weiteres Vorgehen
Die Beschlussempfehlung für das Wohnungsbauprogramm 2025 werde für den Stadtentwicklungsausschuss am 03.02.2025 erbeten.
Herr Stolzenburg beantwortet ausführlich die Nachfrage zu Altbauten (z. B. Denickestraße) und Nachverdichtung in Bereichen mit der Bebauung aus den 50er bis 70er Jahren. Geplant sei mit den großen Wohnungsbauunternehmen Gespräche über mögliche Entwicklungsszenarien zu führen. Weiterhin müssten Überlegungen darüber angestellt werden, wo in Zukunft die Bebauungsplanung aktiviert werden könnte, um Wohnungsbau zu entwickeln. Dabei spielten die Bestandsquartiere eine große Rolle, allerdings auch ein effizienter Wohnungsbau im Zuge der Klimaanpassung. Dem entgegen stünde zurzeit die mangelnde Flächenverfügbarkeit.
Aktuellfertige das Fachamt gemeinsam mit Herrn Lied und sämtlichen zuständigen Stellen des Bezirksamtes energetische Konzepte, für eine finanzierbare Energieversorgung.Unter anderem mit Genossenschaften im Rahmen einer gemeinsamen Vereinbarung. Für die Einzelversorgung konkreter Gebäude sei das Fachamt Stadt und Landschaftsplanung nicht zuständig.
Anschließend erinnert Herr Stolzenburg an die Vorstellung des Bezirksentwicklungskonzept in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 05.02.2024. In Kürze werde über den aktuellen Stand und das weitere Vorgehen berichtet werden.
Herr Richter verweist auf das Klimaschutzkonzept des Bezirksamtes, das öffentlich zugänglich sei.
Herr Lied ergänzt, dass für neue Quartiere nahezu klimaneutrale energetische Lösungen eingesetzt würden. Auch für Neugraben Fischbek 67 würden ambitionierte Ziele gesetzt. Schwieriger sei es im Bestand, jedoch auch dort würden die Entwicklungen vorangehen. Zum Beispiel in Heimfeld werde versucht sukzessive ein Nahwärmenetz aufzubauen. Im Übrigen verbliebe die Möglichkeit Einzellösungen für Bauvorhaben zu finden mit Wärmepumpen und Solarthermie / Photovoltaik.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis
Herr Stolzenburg weist auf die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 24.10.2022, 09.06.2023 und09.10.2023 (Drs. 21-2504 ff) hin, in denen über das Mobilitätskonzept Heimfeld / Eißendorf ausführlich berichtet worden sei.
Nach dem letzten Vortrag vor Abschluss des Gutachtens sei man in eine erneute Bearbeitungsphase eingetreten und konzeptionelle Ansätze aus dem umfangreichen Programm entwickelt worden. Nach Abschluss des Gutachtens sei die übergeordnete Zuständigkeit für Planungen durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung (SL) beendet. In den nächsten Monaten würdendie Verantwortlichen für die Umsetzung der Baumaßnahmen an die Fachdienststelle MR (Management des öffentlichen Raums)übergeben und zur weiteren Berichterstattungan den Ausschuss für Mobilität und Inneres abgegeben.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
BVG hat die Stellungnahme an den Ausschuss weitergeleitet und der Antrag wird in der nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in die Tagesordnung aufgenommen.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.