Protokoll
Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 03.09.2025

Ö 1

Feststellung der Tagesordnung

Herr Jakobs, neuer Vertreter der Freien Träger, wird als stimmberechtigtes Mitglied von der Vorsitzenden wie folgt verpflichtet: „Ich mache Sie auf die Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Harburg vom 27.06.2023, auf die §§ 5 - 7 des Bezirksverwaltungsgesetzes mit Stand vom 26.05.2021 sowie auf die §§ 203 - 205, 331 - 334 und 353 b des Strafgesetzbuches aufmerksam und bitte Sie, sich mit dem Inhalt der genannten Paragraphen vertraut zu machen und danach zu handeln. Ich verpflichte Sie zur Vertraulichkeit und Verschwiegenheit."

Die Tagesordnung wird einvernehmlich beschlossen.

Ö 2

Begrüßung / Neu gewählte Mitglieder

Die Vorsitzende begrüßt Herrn Jacobs als neues Mitglied im Jugendhilfeausschuss.

 

Ö 3 - 22-0613

Antrag SPD betr. Jugendfeuerwehr in Harburg (mit Vertretern der Freiwilligen Feuerwehr Harburg)

Vertreter der Freiwilligen Feuerwehr stellen mit einer Präsentation (siehe Anhang zur oben genannten Drucksache ) diese Einrichtung mit ihren 14 Freiwillige Feuerwehren sowie 8 Jugendfeuerwehren im Bezirk Harburg vor. Während die Jugendfeuerwehren für Interessierte zwischen 10-17Jahren offen stehen, richtet sich die einzig existierende Minifeuerwehr in Hausbruch an Kinder ab 5 Jahren.

 

Die Auskunftspersonen zeigen sich erfreut, dass die Gründung der Jugendfeuerwehr Neuland anstehe und die Vorbereitung der Gründung der Jugendfeuerwehr in Marmstorf voranschreite. Die Jugendfeuerwehr betreibe eine breit angelegte Jugendarbeit, die sich nicht nur auf das eigentliche Löschen beschränke. Die Auskunftspersonen verweisen auf die demokratische innere Ausgestaltung der Jugendfeuerwehr, die es Jugendlichen erlaube, sich mit Ihren Anliegen auf den Delegiertenversammlungen verbandsintern Gehör zu verschaffen.

 

Weiter Nachfragen beantworten die Auskunftspersonen wie folgt:

 

- Der Jugendfeuerwehr registriert bezirksweit eine hohe Nachfrage, jedoch nicht gleichmäßig an allen Standorten.

- Die Minifeuerwehr sei derzeit ein Alleinstellungsmerkmal im Bezirk

- Es sei eine dauernde Herausforderung, attraktive Aktionen für Jugendliche ab 15 Jahren zu finden, damit diese nach der Schule weiter in der Freiwilligen Feuerwehr aktiv bleiben,

- Für den Betrieb einer Jugendfeuerwehr sei eine besondere Ausbildung und ein hoher Betreuungsschlüssel notwendig, welcher von den Ehrenamtlichen in der Wache geleistet werden müsse. Dies müsse neben der eigentlichen Aufgabe und anderen Stadtteilaktivitäten geleistet werden.

- Es gebe keine typische Klientel bei der Jugendfeuerwehr. Die Teilnehmer seien tatsächlich gemischt, was die Stadtteile Harburgs widerspiegle. Im Vergleich zum Hamburger Durchschnitt sei der Anteil von Freiwilligen bei der Jugendfeuerwehr mit Migrationsanteil deutlich höher.

- Auf Landesebene unterbreite die Jugendfeuerwehr Angehörigen die Möglichkeit, in begrenzter Anzahl an den Delegationsreisen in die Hamburger Partnerstädte mitzureisen und den Austausch mit den dortigen Jugendfeuerwehren zu pflegen.

- Die Zusammenarbeit der Jugendfeuerwehr und der THW-Jugend sei anlassbezogen und dann meist sehr gut. Es gebe gemeinsame Übungen, wo die Zusammenarbeit auch geprobt werde.

Der Ausschuss erklärt den Antrag für erledigt.


Anlagen
JF Hamburg JHA Harburg (526 KB)

Ö 4

Vorstellung des Netzwerk Frühe Hilfen

Die Verwaltung stellt das besagte Netzwerk mit einer Präsentation (siehe Anhang zur Niederschrift) vor: Dieses ist ein Zusammenschluss von Fachkräften aus verschiedenen Bereichen wie Kinder- und Jugendhilfe und Gesundheit. Die Beratungsstellen und die Familienteams im Bezirk Harburg bieten Familien niedrigschwellige Unterstützung bei der Pflege und im Umgang mit Babys und Kleinkindern an. Frühen Hilfen müssten von den Betroffenen nicht beantragt werden.


Die Vortragenden verweisen auf das zugrunde liegende Arbeitskonzept "Frühe Hilfen" in Hamburg, welches auf dem Landeskonzept Guter Start für Hamburgs Kinder - Landeskonzept Frühe Hilfen Hamburg fußen. Es werden entsprechend verschiedene Angebote wie Einzelberatung, Gruppenangebote und Vermittlung in multiprofessionelle Netzwerke bereitgestellt. In diesem Zusammenhang wird der Aspekt der Beziehungsarbeit sowie die aufsuchende Arbeit der Familienteams in den Vordergrund gestellt. Auf Nachfragen auf den Ausschuss führt die Verwaltung aus, dass das besagte Netzwerk auch für Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien offen sei, dies jedoch wenig von denen genutzt werde. Als Ursache wird vermutet, dass sprachliche Barrieren auf beiden Seiten eine starke Rolle spielen, wodurch eine direkte pädagogische/beratende Arbeit sehr erschwert wird. Zudem haben bei den Betroffenen häufig andere Themen Priorität, wie zum Beispiel die Sicherung des Aufenthaltsstatus. Des Weiteren bestätigt die Verwaltung, dass sich unter den Hilfesuchenden wenig berufstätige Mütter finden.

 

Aus dem Ausschuss wird nachgefragt, wo Mängel gesehen werden: Hier führen die Vortragenden aus, dass es wenig Kapazitäten im Gesundheitsdienst für die Versorgung von psychisch schwer erkrankten Müttern gebe. Auf Nachfrage, ob die Hebammenversorgung auch zu nennen sei, führt die Vortragenden aus, dass die Versorgung sich in den vergangenen Jahren leicht verbessert habe.

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.


Anlagen
20250806_Flyer_Muetterberatung_08_2025 (170 KB)
2025-09-03 Vorstellung Frühe Hilfen JHA (855 KB)

Ö 5

Haushalt

Es werden folgende Termine vereinbart:

                      22.09.2025: Beratung im Unterausschuss Haushalt

                      01.10.2025: Beschluss im Jungendhilfeausschuss

                      20.10.2025: Beratung im Unterausschuss Haushalt

                      12.11.2025: Beschluss im Jugendhilfeausschuss

 

Ö 6

Mitteilungen der freien Träger /Arbeitsgemeinschaften nach § 78

Die AG habe über die geplante Politikerrunde gesprochen und versichert sich, dass es noch keine Terminabfrage für ein Treffen im November gab. Die AGH 78 bittet darum, dass die Politik sich mit 2 Terminwünschen bei der AG 78 meldet, gerne bei Herrn Buse.

Ö 6.1

Jugendhilfe sichtbar machen

Der Träger Familienraum stellt mit einer Präsentation (siehe Anhang zu diesem TOP der Niederschrift) die Arbeit der integrativen Tagesgruppe im Kennedy-Haus vor. Diese betreibe eine teilstationäre Tagesgruppe mit einer 3-Komponenten-Hilfe, die folgende Bereiche umfasst:
 

  •                   Soziales Lernen in einer Kleingruppe
  •                   Schulische Förderung
  •                   Eltern- und Familienarbeit

 

Das Angebot erfolgt über § 32 SGB VIII. Die Zuweisung von Klienten erfolgt über das Jugendamt; das Angebot verhindere mitunter die Herausnehmen von Kindern aus ihren Familien. Der Träger skizziert die Wochenstruktur und zeigt einen Film über eine Ausfahrt.


Anlagen
FR_Integrative_Tagesgruppe_im_Kennedy-Haus_JHA_092025 (94 KB)

Ö 7

Mitteilungen der Verwaltung

Nachwahlen für den Jugendhilfeausschuss

Die Verwaltung berichtet, dass nach der inzwischen 6. Ausschreibung
 

-          r den einen offenen Platz des stimmberechtigten Vertreters zwei Bewerber vorgeschlagen wurden,

-          r die drei noch offenen Plätze von stellvertretenden stimmberechtigten Mitgliedern eine Bewerbung vorliege sowie

-          r das beratende Mitglied für Kinder und Eltern mit Migrationshintergrund keine Bewerbung vorliege.  



Stellenausschreibungen beim ASD

Die Verwaltung informiert darüber, dass beim ASD derzeit 5 Vollzeitstellen ausgeschrieben seien.



rderantrag bei der VW-Stiftung

Die Verwaltung erinnert an den Besuch der Medical School Hamburg (MSH) in der letzten Sitzung mit deren Vorstellung des Förderprojekts zum Thema Demokratie/Partizipation von Kindern und Jugendlichen bei der Volkswagen-Stiftung. Es ginge um ein Fördervolumen für ein Vorhaben von bis zu 1,3 Millionen Euro, bei einer Laufzeit von 4-5 Jahren.

Die Verwaltung berichtet, dass das angekündigte Austauschtreffen zwischen der MSH, der Verwaltung, Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses und freien Trägern erfolgt sei. Dort habe man sich inhaltlich auf den groben inhaltlichen Rahmen verständigt; der Antrag werde mit Unterstützung der Verwaltung von der MSH fristgerecht bei der Stiftung eingereicht.


Brand in der Roten Hütte

Die Verwaltung informiert über den Brand in der Jugendeinrichtung Roten Hütte in Neuenfelde. Das Grundstück selber gehöre der Stadt, und sei vom DRK gepachtet. Der Treffpunkt für Kinder und Jugendliche ist unzugänglich. Das Landeskriminalamt hat Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen dabei wird auch überprüft, ob es sich um Brandstiftung handeln könnte. Diese Ergebnisse der polizeilichen Ermittlungen müsse abgewartet werden, um zu klären, wie und in welchem Umfang die Versicherung greife. Aufgrund der vorhandenen Schäden sei jedoch ein Neubau alternativlos. Die Verwaltung prüfe Interimsstandorte. Derzeit würden die Räume der örtlichen DRK-KITA außerhalb deren Betriebszeiten als Anlaufort für die BesucherInnen der Roten Hütte genutzt.

Aus dem Ausschuss wird nach einem früheren Beschluss hierzu nachgefragt. Es werde erinnerlich, dass der Jugendhilfeausschuss im Jahre 2014 einen Beschluss gefasst habe, dass in einem solchen Fall das Bezirksamt den Wiederaufbau bezahlen werde.

Nachtrag der Verwaltung: Es handelt sich um die Drucksache 19-1935. Hier besagt der 2. Petitumspunkt: Der Jugendhilfeausschuss versichert, dass die Kosten für einen eventuellen Abriss des Nachbarschaftstreffs aus investiven Mitteln der Jugendhilfe getragen werden.“ Befasst wurde die Drucksache in der Sitzung des Jugendhilfeausschuss am 5. Februar 2014. Sie wurde einstimmig beschlossen. Damals wurde vom Bezirksamt eine nötige Summe in Höhe von ca. 10.000 Euro geschätzt. Mittel für einen Neubau sind 2014 nicht zugesagt worden. Erst nach Rückmeldung der Versicherung, werden die Kosten für den Wiederaufbau kalkulierbar. Die Verwaltung bemüht sich bereits um entsprechende investive Mittel.



Noch offene Anträge

Die Verwaltung berichtet, dass sich die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) im November im Jugendhilfeausschuss gemäß dem Antrag Neue Zuständigkeiten der Jugendhilfe bei der Behörde für Schule und Berufsbildung“ (siehe Drs. 22-0710) vorstellen werde. Seite: 6/7

 

Des Weiteren wird berichtet, dass die BSFB angekündigt habe, in der gleichen Sitzung einen Vertreter zum Antrag zum interfraktionellen Forderungspapier (siehe Antrag 21-3274, Gemeinsame Schritte zur Stärkung der Jugendhilfe in Harburg: Entwicklung eines Forderungspapiers und Kooperation mit BAGSFI) schicken zu wollen. Die Gremienbetreuung verdeutlicht, dass man die BSFB auf den gewünschten Beratungsgang erneut aufmerksam gemacht habe und signalisiert habe, dass der Ausschuss einen solchen Besuch höchstens als einen ersten Schritt des Beratungsprozesses verstehen würde. Der Ausschuss teilt diese Sichtweise einmütig

Ö 8

Festlegung der Tagesordnung der nächsten Sitzung

Es werden für die Oktober-Sitzung folgende Punkte festgehalten:


- Antrag CDU betr. Angebot und Umfang Sozialpädagogischer Familienhilfe im Bezirk (Drs. 22-0680)

- Haushalt

-Beratung von Gestaltungsmittelanträgen

 

Es werden für die November-Sitzung folgende Punkte festgehalten:

Antrag DIE LINKE Neue Zuständigkeiten der Jugendhilfe bei der Behörde für Schule und Berufsbildung“ (Drs. 22-0710)

Antrag SPD/CDU/FDP/GRÜNE/LINKE Gemeinsame Schritte zur Stärkung der Jugendhilfe in Harburg: Entwicklung eines Forderungspapiers und Kooperation mit BAGSFI“ (Drs. 21-3274)

 

Auf Wunsch des Ausschusses soll bei der Sozialbehörde auch Referenten zu folgendem Thema eingeladen werden:
 

Antrag DIE LINKE Harburg für alle! - Stärkung und strukturelle Sicherung der Ombudsstelle für Jugendhilfe im Bezirk Harburg“ (Drs. 22-0820)

 

Ö 9

Verschiedenes

Es wird daran erinnert, dass sich der Unterausschuss zur Jugendhilfeplanung sich noch in diesem Jahr mit dem Eckpunktepapier zu Ziele und Schwerpunkte der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Bezirk Harburg beschäftigen müsse.

Ö 10

Genehmigung der Niederschrift

Die Niederschrift wird einstimmig gebilligt.